Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292,
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße / Laugärten", der Stadt Rheine

I. Änderungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
186/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 292, Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße / Laugärten", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.  Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Änderungsbereich bezieht sich auf die Flurstücke 520 und 521 in der Flur 17 und der Gemarkung Elte. Er befindet sich zwischen den Straßen Kolon-Eggert-Straße und Laugärten sowie südlich der Josef-Pieper-Schule.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort:" Kolon-Eggert-Straße / Laugärten ", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

Begründung:

 

Durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahre 2005 sind derzeit ausschließlich translozierte und replizierte Wohngebäude sowie Werkstätten für künstlerisch/­handwerk­liche Tätigkeiten zulässig. Dieses Konzept hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Aus diesem Grund soll eine konventionelle Wohnnutzung sowie die planungsrechtliche Absicherung des vorhandenen Spielplatzes durch die 2. Änderung umgesetzt werden.

 

Die entstehenden Grundstücke sollen insbesondere einen Beitrag zur Deckung des Wohnflächenbedarfes in Elte leisten.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2: Alt-Neu-Gegenüberstellung, Anlage 5: Legende).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:             Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 2:             Bebauungsplanvorentwurf  -  NEU

Anlage 3:             Begründung

Anlage 4:             Textliche Festsetzungen

Anlage 5:             Legende