(Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:
Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Str. bis nördl.
Wendehammer) mit Stichweg /
Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche,
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem
bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung von der
Gisèle-Freund-Straße hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den
Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger
erschienen. Es wurden 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen 1
bis 3 beigefügt.
1.1 Eingabe:
Verschiebung
der Parkstände mit Baumbeet vor Haus Nr. 22 nach Süden
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird die Verlegung der zwei Parkstände mit Strauchbeet am Haus
Nr. 22 um 3 bis 4 Meter nach Süden gewünscht, damit die Sicht vom Hauseingang
auf den Straßenverkehr nicht durch parkende Autos erschwert wird.
Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer
Sicht keine Gründe entgegen. Die beiden Stellplätze mit dem Beet können um
maximal 2,50 m in südliche Richtung verschoben werden. Die Änderung wurde in
die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, die zwei
geplanten Stellplätze und das Strauchbeet vor Haus Nr. 22 um 2,50 m nach Süden
zu verschieben.
1.2 Eingabe:
Verschiebung
der Leuchte neben Haus Nr. 22
Abwägung zu 1.2:
Von
Anliegerseite wird gewünscht, die Leuchte neben Haus Nr. 22 am Stichweg auf die
gegenüberliegende Seite oder weiter zum Stichweg hin zu verlegen.
Durch eine Verlegung auf die
gegenüberliegende Seite würde die Beetbepflanzung den Leuchtradius
einschränken. Da die Leuchte zur Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches dient, ist
eine Verschiebung in Richtung Wendehammer auch nur in geringem Maße möglich.
Es wird daher vorgeschlagen, die Leuchte um
einen halben Meter nach Westen zu verlegen.
Abwägungsbeschluss zu 1.2:
Der Bauausschuss beschließt, die geplante
Leuchte neben Haus Nr. 22 um 50 cm nach
Westen zu verlegen.
2. Eingabe:
Verschiebung der Leuchte vor
Haus Nr. 18
Abwägung zu 2.:
Die
Anlieger wünschen, dass die Leuchte vor Haus18 nach Westen an die untere Ecke
des Wendehammers oder nach Osten an die seitliche Grenze verschoben wird, da
sie die Sicht aus den Wohnräumen verschlechtert.
Um dem Wunsch der Anlieger entgegen zu kommen
- ohne die Beleuchtungssituation maßgeblich zu verschlechtern – wird
vorgeschlagen, die Leuchte maximal bis zum Bereich zwischen Zugang und
Garagenzufahrt zu verschieben. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 2.:
Der Bauausschuss beschließt, die geplante
Leuchte um 4,50 m in nordöstliche Richtung zu verschieben im Bereich zwischen
dem Zugang und der Grundstückszufahrt von Haus 18.
3.1 Eingabe:
Verschiebung
des Stellplatzes gegenüber von Haus Nr. 10
Abwägung zu 3.1:
Von
Anliegerseite wird die Verlegung des Stellplatzes gegenüber von Haus Nr. 10
gewünscht, um besser aus der Garagenausfahrt fahren zu können.
Um den Begegnungsverkehr im Bereich zwischen
dem nördlich geplanten Stellplatz und dem vor Haus Nr. 10 geplanten Stellplatz
aufrecht zu erhalten und um die erforderlichen Abbiegeradien auf südlicher
Seite (Kreuzung) einzuhalten, ist eine Verschiebung des Stellplatzes nicht
möglich. Da die Straßenbreite bei 7 Metern liegt, stehen 5 m Fahrbahnbreite zum
Ausfahren zur Verfügung. Dies ist ausreichend Raum zum Ein- und Ausfahren. Die
Verwaltung rät daher, den Stellplatz beizubehalten.
Abwägungsbeschluss zu 3.1:
Der Bauausschuss beschließt, den geplanten
Stellplatz in Höhe von Haus Nr. 10 beizubehalten.
3.2 Eingabe:
Strauchbepflanzung
anstelle eines Baumes südlich von Haus Nr. 10
Abwägung zu 3.2:
Der
Anlieger von Haus Nr. 10 hat auf der südlichen Seite seines Grundstückes eine
Baumbepflanzung vorgenommen. Daher wird für das öffentlich geplante Beet der
Wegfall des Baumes bzw. die Anpflanzung eines Strauches gewünscht.
Diese Eingabe wurde an die zuständigen
Mitarbeiter der Grünabteilung (TBR) zur Überprüfung weitergeleitet mit dem
Ergebnis, keine Baumanpflanzung aufgrund der Nähe zum privat angepflanzten Baum
vorzunehmen.
Die Anpflanzung eines Strauches an dieser
Stelle ist in Bezug auf Wuchsform und Sichtverhältnisse im Zuge der Bauphase
vor Ort zu prüfen. Eine Übernahme der Beetgestaltung und Beetpflege vom
Anlieger, bei der das öffentliche Grünbeet in das private integriert wird, ist
in jedem Falle möglich.
Abwägungsbeschluss zu 3.2:
Der Bauausschuss beschließt, an dem geplanten
Standort vor Haus Nr. 10 keinen Baum anzupflanzen.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Str. bis nördl.
Wendehammer) mit Stichweg /
Verkehrsberuhigter Bereich
Nachdem die Anliegergrundstücke am Straßenzug
lückenlos bebaut sind, ist nun ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m
vorgesehen. Im Stichweg beträgt die Breite 6,00m und im dortigen Wendhammer
liegt sie bei 12,00 m.
Der Ausbau sieht vor, den befahrbaren Bereich
niveaugleich zu pflastern.
Die Mischfläche besteht aus sich
abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflaster-bereichen zur Erzielung einer
optischen Bremswirkung.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche
beträgt 5,00 m (4,00m) bis 7,00 m und weitet sich im Wendehammer und in den
Kreuzungen auf. Im Stichweg beträgt die befahrbare Breite 4,00 bis 6,00m (12,00
m im Wendehammer).
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m.
Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn
werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine
Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden
lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant. Das geplante Grünbeet im
Bereich des querverlaufenden Radweges ist lediglich in 1,00 m Breite
eingeplant, so dass eine Strauchbepflanzung entfällt.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Das Betonsteinpflaster
der Parkstände und der Mischfläche wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den
Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
Beim geplanten Ausbau der
Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Straße bis nördl. Wendehammer) mit dem Stichweg
handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die
nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Rheine abgerechnet wird (90% Anliegeranteil).
Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage
durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses
Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe 1
Anlage 2: Eingabe 2
Anlage 3: Eingabe 3
Anlage 4: Lageplan zur Abwägung