Betreff
Ausbau Gisèle-Freund-Straße (53014-3571)
(Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
194/19
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:           Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Str. bis nördl. Wendehammer) mit Stichweg /

Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.         Mischfläche, bestehend aus        

               

a)              niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

             grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)         Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)         Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

             steinpflaster

 

2.         betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.         Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

 

Zu I:        Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Gisèle-Freund-Straße hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurden 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

 

1.1          Eingabe:

Verschiebung der Parkstände mit Baumbeet vor Haus Nr. 22 nach Süden

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anliegerseite wird die Verlegung der zwei Parkstände mit Strauchbeet am Haus Nr. 22 um 3 bis 4 Meter nach Süden gewünscht, damit die Sicht vom Hauseingang auf den Straßenverkehr nicht durch parkende Autos erschwert wird.

 

Diesem Wunsch stehen aus verkehrstechnischer Sicht keine Gründe entgegen. Die beiden Stellplätze mit dem Beet können um maximal 2,50 m in südliche Richtung verschoben werden. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die zwei geplanten Stellplätze und das Strauchbeet vor Haus Nr. 22 um 2,50 m nach Süden zu verschieben.

 

1.2          Eingabe:

Verschiebung der Leuchte neben Haus Nr. 22

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anliegerseite wird gewünscht, die Leuchte neben Haus Nr. 22 am Stichweg auf die gegenüberliegende Seite oder weiter zum Stichweg hin zu verlegen.

 

Durch eine Verlegung auf die gegenüberliegende Seite würde die Beetbepflanzung den Leuchtradius einschränken. Da die Leuchte zur Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches dient, ist eine Verschiebung in Richtung Wendehammer auch nur in geringem Maße möglich.

Es wird daher vorgeschlagen, die Leuchte um einen halben Meter nach Westen zu verlegen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte neben Haus Nr. 22 um 50 cm  nach Westen zu verlegen.

 

 

2.            Eingabe:

                Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 18

               

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 2.:

                                                                                                                                                                                                               

Die Anlieger wünschen, dass die Leuchte vor Haus18 nach Westen an die untere Ecke des Wendehammers oder nach Osten an die seitliche Grenze verschoben wird, da sie die Sicht aus den Wohnräumen verschlechtert.

 

Um dem Wunsch der Anlieger entgegen zu kommen - ohne die Beleuchtungssituation maßgeblich zu verschlechtern – wird vorgeschlagen, die Leuchte maximal bis zum Bereich zwischen Zugang und Garagenzufahrt zu verschieben. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte um 4,50 m in nordöstliche Richtung zu verschieben im Bereich zwischen dem Zugang und der Grundstückszufahrt von Haus 18.

 

 

3.1          Eingabe:

Verschiebung des Stellplatzes gegenüber von Haus Nr. 10

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 3.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anliegerseite wird die Verlegung des Stellplatzes gegenüber von Haus Nr. 10 gewünscht, um besser aus der Garagenausfahrt fahren zu können.

 

Um den Begegnungsverkehr im Bereich zwischen dem nördlich geplanten Stellplatz und dem vor Haus Nr. 10 geplanten Stellplatz aufrecht zu erhalten und um die erforderlichen Abbiegeradien auf südlicher Seite (Kreuzung) einzuhalten, ist eine Verschiebung des Stellplatzes nicht möglich. Da die Straßenbreite bei 7 Metern liegt, stehen 5 m Fahrbahnbreite zum Ausfahren zur Verfügung. Dies ist ausreichend Raum zum Ein- und Ausfahren. Die Verwaltung rät daher, den Stellplatz beizubehalten.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Stellplatz in Höhe von Haus Nr. 10 beizubehalten.

 

3.2          Eingabe:

Strauchbepflanzung anstelle eines Baumes südlich von Haus Nr. 10

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 3.2:

                                                                                                                                                                                                               

Der Anlieger von Haus Nr. 10 hat auf der südlichen Seite seines Grundstückes eine Baumbepflanzung vorgenommen. Daher wird für das öffentlich geplante Beet der Wegfall des Baumes bzw. die Anpflanzung eines Strauches gewünscht.

 

Diese Eingabe wurde an die zuständigen Mitarbeiter der Grünabteilung (TBR) zur Überprüfung weitergeleitet mit dem Ergebnis, keine Baumanpflanzung aufgrund der Nähe zum privat angepflanzten Baum vorzunehmen.

Die Anpflanzung eines Strauches an dieser Stelle ist in Bezug auf Wuchsform und Sichtverhältnisse im Zuge der Bauphase vor Ort zu prüfen. Eine Übernahme der Beetgestaltung und Beetpflege vom Anlieger, bei der das öffentliche Grünbeet in das private integriert wird, ist in jedem Falle möglich.

 

Abwägungsbeschluss zu 3.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, an dem geplanten Standort vor Haus Nr. 10 keinen Baum anzupflanzen.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Str. bis nördl. Wendehammer) mit Stichweg /

Verkehrsberuhigter Bereich

 

Nachdem die Anliegergrundstücke am Straßenzug lückenlos bebaut sind, ist nun ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m vorgesehen. Im Stichweg beträgt die Breite 6,00m und im dortigen Wendhammer liegt sie bei 12,00 m.

 

Der Ausbau sieht vor, den befahrbaren Bereich niveaugleich zu pflastern.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflaster-bereichen zur Erzielung einer optischen Bremswirkung.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m (4,00m) bis 7,00 m und weitet sich im Wendehammer und in den Kreuzungen auf. Im Stichweg beträgt die befahrbare Breite 4,00 bis 6,00m (12,00 m im Wendehammer).

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m.

 

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant. Das geplante Grünbeet im Bereich des querverlaufenden Radweges ist lediglich in 1,00 m Breite eingeplant, so dass eine Strauchbepflanzung entfällt.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Das Betonsteinpflaster der Parkstände und der Mischfläche wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Beim geplanten Ausbau der Gisèle-Freund-Straße (Sutrumer Straße bis nördl. Wendehammer) mit dem Stichweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90% Anliegeranteil).

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.


 

Anlagen:

 

Anlage 1:  Eingabe 1

Anlage 2:  Eingabe 2

Anlage 3:  Eingabe 3

Anlage 4:  Lageplan zur Abwägung