Betreff
Ausbau Hildegard-von-Bingen-Straße (53014-3574)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
196/19
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:           Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

 „Hildegard-von-Bingen-Straße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.         Mischfläche, bestehend aus        

               

a)              niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

             grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)         Plateaupflasterungen mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen, mit einer

             Innenfläche aus Betonsteinpflaster

 

c)         Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbepflan-zung und mit Unterpflanzung

 

d)         Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

             steinpflaster

 

2.         betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.         Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:        Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Hildegard-von-Bingen-Straße hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurde 1 Eingabe eingereicht. Die Eingabe ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

 

1.1               Eingabe:

Wegfall der geplanten Stellplätze vor Haus Nr. 7

oder Verlegung auf die gegenüberliegende Straßenseite

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                                                                               

Von Anliegerseite wird um den Wegfall bzw. um die Verlegung der zwei Stellplätze nördlich vor Haus 7 gebeten, da dieser Bereich zurzeit zum Abstellen von Müllgefäßen verschiedener Anlieger dient.

Weiterhin würden die geparkten Kfz das Gesamtbild stören und die Sicht auf den dort vom Anlieger geplanten Grünstreifen mit Beleuchtung beeinträchtigen.

Zukünftig würden dort auch ggf. Räder oder Motorräder abgestellt werden, was durch Pkw-Stellplätze erschwert würde.

Zudem hätten parkende Fahrzeuge wiederholt die Wand des Carports beschädigt.

 

Dem hohen Bedarf an Stellplätzen in verkehrsberuhigten Straßen steht eine relativ geringe Anzahl tatsächlich einplanbarer Stellplätze gegenüber. Da in diesem speziellen Fall aber durch die Einplanung eines Parkstandes auf westlicher Seite bereits  für die dort abgestellten Tonnen ein neuer Standort gefunden werden muss, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen der beiden nördlichen Parkstände entfallen zu lassen, so dass – nördlich von dem Carport Haus 7 – genügend Ausweichfläche für alle Tonnen zur Verfügung steht. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, einen Stellplatz oberhalb von Haus Nr. 7 entfallen zu lassen.

 

1.2          Eingabe:

                Wegfall des Baumbeetes oberhalb von Haus Nr. 7

               

                                                                                                                                                                                                               

Abwägung zu 1.2.:

                                                                                                                                                                                                               

Es wird gewünscht, dass das Baumbeet vor Haus Nr. 7 östlich von den zwei geplanten Stellplätzen entfallen soll, da die Beseitigung von Laub, das auf das private Grundstück fällt, nicht als akzeptabel angesehen wird. Ferner soll angrenzend auf Privatgrund ein Grünstreifen geschaffen werden und es wird befürchtet, dass das öffentliche Beet das Gesamtbild stören würde.

 

Das Baumbeet hat neben der Begrünung hier auch eine verkehrstechnisch wichtige Funktion, indem es die Autofahrer zur Geschwindigkeitssenkung hinleitet und somit die kreuzenden Radfahrer besser schützt.

 

Bei der Bepflanzung von verkehrsberuhigten Anliegerstraßen, in denen meistens nur ein kleiner Freiraum für die Entwicklung eines Straßenbaumes zur Verfügung steht, werden von der Fachabteilung für Grünflächen grundsätzlich nur den Standortverhältnissen entsprechende, relativ langsam wachsende, klein- bis mittelkronige Laubbäume verwendet. Gravierende Beeinträchtigungen für den Anlieger sind daher nicht zu erwarten.

Um ein gutes optisches Gesamtbild zu erzielen, kann das öffentliche Beet  - falls der Wunsch besteht - vom Anlieger gestaltet und somit in das private Beet integriert werden.

 

Seitens der Verwaltung sollte aus verkehrstechnischer Sicht nicht auf das Baumbeet verzichtet werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Baumbeet vor Haus Nr. 7 beizubehalten.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Hildegard-von-Bingen-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen am Straßenzug größtenteils bebaut, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m stattfinden kann. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, um so eine optische Bremswirkung zu erreichen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 06) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m.

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete (i.d.R.) mit Baumbepflan-zungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant. Das geplante Grünbeet mit Strauch östlich der Radwegeinmündung wird auf 1,50 m Tiefe reduziert, um die beiden gegenüberliegende Grundstückszufahrten nicht einzuschränken. Vor Haus Nr. 16 dient das Beet ferner auch als Leuchtenstandort im Kurvenbereich, so dass auf eine höhere Bepflanzung verzichtet werden muss.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt.

 

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Beim geplanten Ausbau der Hildegard-von-Bingen-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90% Anliegeranteil).

Die Anlieger wurden bereits zur Offenlage durch ein Informationsschreiben der Bauverwaltung informiert. Dieses Informationsschreiben enthielt auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in den Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z.B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe 1

Anlage 2: Lageplan zur Abwägung