(Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung de s Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des
Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgendes Bauprogramm:
Radwege Wohnpark Dutum (Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
Ausbau der Fuß- und Radwege mit Grünflächen:
1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Asphaltbeton
2. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
3. seitliche Grünstreifen mit Strauch-/Baumbepflanzung
4. betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
5. Entwässerung (Mulden und Rinnen) mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Radwege
im Wohnpark Dutum hat in der Zeit vom 29.03.2019 bis zum 15.04.2019 in den
Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger
erschienen. Es wurde 1 Eingabe eingereicht. Die Eingabe ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
1.1 Eingabe:
Verschiebung der Leuchte
westlich von Haus 8 (Gisèle-Freund-Str.)
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird um eine Verschiebung der geplanten Leuchte westlich von Haus
8 in Richtung Norden gebeten, da sonst die Balkone zu sehr ausgeleuchtet
werden.
Einer geringen Verschiebung steht
verkehrsplanerisch nichts entgegen. Die Leuchte, die oberhalb der
Hildegard-von-Bingen-Straße im Radweg eingeplant ist, wird um 2,0 m nach Norden
verschoben.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte auf
der Westseite von Haus Nr. 8 (Gisèle-Freund-Straße) um 2,0 m nach Norden zu
verschieben.
1.2 Eingabe:
Bepflanzungswunsch mit
Magnolienbäumen
Abwägung zu 1.1:
Von
Anliegerseite wird eine Bepflanzung mit Magnolien seitlich des Radweges
gewünscht, um einen Sichtschutz zu schaffen. Die Höhe der Bepflanzung sei
irrelevant.
Dieser Wunsch wird an die Grünabteilung der
TBR für die Ausführungsplanung zur
Information weitergeleitet.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur
Kenntnis.
Zu
II: Festlegung des Bauprogramms
Radwege Wohnpark Dutum (Neuenkirchener Str. - Sutrumer Str.)
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird von der
Zeppelinstraße ausgehend ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg in Richtung der
Gisèle-Freund-Straße erstellt, der dann über die Hildegard-von-Bingen-Straße
bis zur Sutrumer Straße hinunterführt.
Die Radwege werden in Asphaltbauweise gebaut.
Seitlich werden Grünstreifen mit vereinzelten Baum– bzw. Strauchanpflanzungen,
deren Ausgestaltung noch im Detail geplant wird, angelegt.
In Verlängerung des Stichweges der Gisèle-Freund-Straße
wird ein Radwegeabschnitt in rotem Betonsteinpflaster erstellt.
Zur Beleuchtung werden energieeffiziente
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m auf-gestellt.
Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßenabläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Kanal. In der größer angelegten Grünfläche an der Zeppelinstraße sind Mulden mit Einlaufschächten und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal vorgesehen. Dazu ist eine Erweiterung des bestehenden Kanalnetzes erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1: Eingabe
1
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung