Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat legt die
Zügigkeiten für die Grundschulen der Stadt Rheine ab dem Schuljahr 2020/21 wie
folgt fest:
Annetteschule 3-
zügig
Bodelschwinghschule 2-
zügig
Canisiusschule mit
Teilstandort Rodde 3-
zügig
Johannesschule
Eschendorf 3-
zügig
Ludgerusschule 2-
zügig
Südeschschule mit
Nebengebäude Konradschule 4-
zügig (ab Schuljahr 2023/24)
Edith-Stein-Schule 2- zügig
Gertrudenschule 2-
zügig
Kardinal-von-Galen-Schule 2-
zügig
Michaelschule 4-
zügig (ab Schuljahr 2022/23)
Paul-Gerhardt-Schule 2-
zügig
Franziskusschule 2-
zügig
Johannesschule
Mesum/Elte mit Teilstandort Elte 2-
zügig
Marienschule 2-
zügig
Begründung:
Nach § 81 Abs. 1
SchulG NRW sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen,
verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen
sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums § 93
Abs. 2 Nr.3 SchulG NRW) gebildet werden können.
Bis zum Ende des
Schuljahres 2007/2008 galten für öffentliche Grundschulen die durch
Rechtsverordnung gebildeten Schulbezirke. Die Schüler/innen besuchten die für
ihren Wohn-ort festgelegte Grundschule. Ausnahmen konnten nur in begründeten
Fällen zugelassen werden (§ 84 Abs. 1 SchulG in der Fassung von 15.02.2005).
Nach dem novellierten Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom
27.06.2008 sind die bisher verbindlich vorgeschriebenen Schulbezirksgrenzen zum
31.08.2008 weggefallen. Auf die seither bestehende Möglichkeit des
Schulträgers, auch weiterhin räumlich abgegrenzte Gebiete als
Schuleinzugsbereich zu bilden, hat die Stadt Rheine mit Beschluss des
Schulausschusses vom 28.09.2011 ausdrücklich verzichtet.
Seit dem
01.08.2008 regelt damit § 46 Abs. 1 bis 3 SchulG NRW das Verfahren der
Grundschulaufnahme. Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die
seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner
Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eltern
können ihre Kinder jedoch auch in jeder anderen Grundschule im Stadtgebiet ohne
Angaben von Gründen anmelden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die
Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des Schulträgers hierfür
festgelegten Rahmens. Die Aufnahme in einer Schule kann abgelehnt werden, wenn
ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die
Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen und
Aufnahmeverfahren sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang werden in
der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 1 VVzAO-GS) beschrieben.
Am 16.12.2014 hat
der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des Schulausschusses für die städtische
Rheiner Grundschulen bis auf weiteres folgende Zügigkeiten festgelegt:
Grundschule |
Zügigkeit |
Annetteschule |
3 |
Bodelschwinghschule |
2 |
Canisiusschule |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
Franziskusschule Mesum |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule Eschendorf |
2 |
Johannesschule Mesum |
3 |
Kardinal-von-Galen Schule |
2 |
Ludgerusschule Schotthock |
2 |
Marienschule Hauenhorst |
2 |
Michaelschule |
3 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
Südeschschule |
2 |
Gesamt |
32 |
Die Schülerzahlen
sind steigend. In den letzten Jahren mussten nach der kommunalen
klassenrichtzahl bereits 33-34 Klassen im Stadtgebiet gebildet werden.
In der
Kindergartenbedarfsplanung wird neben den tatsächlichen Geburtenzahlen mit
einem prognostizierten Wanderungssaldo gerechnet. Die Erfahrung der letzten
Jahre zeigt, dass dieser prognostizierte Wanderungssaldo zutreffend ist.
Die Geburtenzahlen
inklusive des prognostizierten Wanderungssaldo stellen sich wie folgt dar:
Es ist von einer
maximalen Schülerzahl von 803 Schülern bei
maximal 374 SuS rechts der Ems
276 SuS links der Ems
153 SuS im Südraum
auszugehen.
Innerhalb einer
Gemeinde wird die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen aller
Grundschulen durch die „Kommunale Klassenrichtzahl“ begrenzt. Die Berechnung
der Kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens bis
zum 15. Januar eines jeden Jahres. Bemessungsgrundlage ist die voraussichtliche
Schülerzahl in den Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr, die auf Grundlage
der Anmeldungen unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den Vorjahren zu
ermitteln ist. Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der Kommunalen
Klassenrichtzahl und nach Beratung durch die Schulaufsicht über die Zahl die
Verteilung zu bildenden Eingangsklassen auf die Schulen. Unter Einhaltung der
Kommunalen Klassenrichtzahl kann der Schulträger die Aufnahmekapazität von
Schulen begrenzen und enthält damit eine Steuerungsmöglichkeit der
Schülerströme (vgl. § 6a der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG).
Die kommunale
Klassenrichtzahl ergibt sich, in dem die (voraussichtliche) Zahl aller
Schüler/innen in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23
dividiert wird. Bei jahrgangsübergreifender Klassenbildung (Rodde und Elte)
sind alle Schüler/innen mit zu berücksichtigen, die sich zum entsprechenden
Schuljahr ebenfalls in den Eingangsklassen befinden werden. Schüler/innen die
die Schuleingangsphase in 3 Jahren durchlaufen werden hierbei nicht gesondert
berücksichtigt.
Aufgrund der
maximal zu erwartenden Schülerzahlen können entsprechend der kommunalen
Klassenrichtzahl 34 Eingangsklassen gebildet werden. Diese wären aufgrund der
Schülerzahlen wie folgt aufzuteilen:
rechts der Ems 374 SuS 16 Züge
links der Ems 276 SuS 12 Züge
Südraum 153 SuS 6 Züge
Bei der Festlegung
von Zügigkeiten ist neben der reinen Schülerzahl der soziale Hintergrund der
Schulen zu berücksichtigen. Hierbei bietet die Nutzung der Standorttypen eine
Möglichkeit für faire Vergleiche. Schulen werden dazu sog. Standorttypen
zugeordnet. Die Zuordnung zu Standorttypen wird für alle Schulen zentral auf
Basis von Daten der amtlichen Statistik vorgenommen. Die Standorttypen dienen
ausschließlich der Ergebnisrückmeldung bei den Lernstandserhebungen.
Bei der Zuordnung
werden folgende Aspekte berücksichtigt:
1. Der Anteil der
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Schule, lt. amtlicher
Schulstatistik.
2. Der mit den
Übergängerzahlen gewichtete Durchschnitt der Standortindikatoren der
Herkunftsgrundschulen. Der Standortindikator wird bei den Grundschulen anhand
der SGB-II-Quote der Minderjährigen am Schulstandort ermittelt.
Jede Schule wird
einem von fünf Standorttypen zugeordnet.
Unter
Berücksichtigung der Standorttypen und der Geburtenzahlen inklusive des
prognostizierten Wanderungssaldo sind folgende Zügigkeiten festzulegen
rechts der Ems
Grundschule neue
Zügigkeit alte
Zügigkeit
Annetteschule 3 3
Bodelschwinghschule 2 2
Canissiusschule 3 2
mit Teilstandort
Rodde
Johannesschule E. 3 2
Ludgerusschule 2 2
Südeschschule 4 2
mit Nebenstandort
Konradschule
Annetteschule
Die Annetteschule
ist eine Schule des gemeinsamen Lernens. Trotz einer bereits festgelegten
3-Zügigkeit wurden in der Vergangenheit pro Jahrgang 2 Eingangsklassen
gebildet. Zuzügen und eine vermehrte Nutzung der 3-jährigen Schuleingangsphase
führt zu extrem großen Klassenstärken. Besonders im Rahmen des gemeinsamen
Lernens sollte eine maximale Klassengröße von 25 SuS angestrebt werden.
Bodelschwinghschule
und Ludgerusschule
Diese beiden
Schulen sind dem Standorttyp 5 zugeordnet. Ein großer Teil der SuS durchläuft
die Schuleingangsphase in 3 Jahren.
Canisiusschule
Durch das
Neubaugebiet in Altenrheine ist der Bestand von 2 Klassen am Hauptstandort in
Altenrheine notwendig. Der Teilstandort Rodde kann durch Schüler aus Rodde
weiterhin gesichert werden.
Johannesschule
Eschendorf
Das
Anmeldeverhalten der Eltern der vergangenen Jahre zeigt, dass eine stabile
3-Zügigkeit an dieser zentralen Grundschule notwendig ist. Ggf. sind weitere
Schüler/innen aus dem Neubaugebiet Eschendorf Aue zu erwarten.
Südeschschule mit
Nebenstandort Konradschule
Die Südeschschule
hat bereits in den vergangenen Jahren mindestens 3 Eingangsklassen bilden
müssen. Die Neubaugebiete Eschendorf Aue und Gartenstadt Gellendorf zählen zum
Einzugsgebiet dieser Grundschule.
links der Ems Grundschule neue Zügigkeit alte Zügigkeit
Edith Stein Schule 2 2
Gertrudenschule 2 2
Kardinal von Galen Schule 2 2
Michaelschule 4 3
Paul Gerhardt Schule 2 2
Michaelschule
Die Michaelschule
ist Schule des gemeinsamen Lernens. Bereits im Schuljahr 2019/20 mussten 4
Eingangsklassen gebildet werden. Das Neubaugebiet Dutum ist in unmittelbarer
Nähe der Grundschule.
Südraum
Grundschule neue
Zügigkeit alte
Zügigkeit
Franziskusschule 2 2
Johannesschule
Mesum Elte 2 2
mit Teilstandort
Elte
Marienschule 2 2
Im Südraum sind
nur Schulen mit Standorttypen 1 und 2 vertreten. Am Teilstandort Elte der
Johannesschule/Elte wird zurzeit im Jahrgangsübergreifenden Unterricht
unterrichtet. Das Konzept für den Südraum empfiehlt diesen zu beenden und am
Teilstandort Elte, sowie am Hauptstandort Mesum eine Klasse zu beschulen.
Sofern es Anmeldeüberhänge an der Johanesschule Mesum/Elte gibt können diese Schüler
vor Ort in Mesum an der Franziskusschule beschult werden.