Betreff
Zügigkeiten aller Rheiner Grundschulen
Vorlage
215/19
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat legt die Zügigkeiten für die Grundschulen der Stadt Rheine ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt fest:

 

Annetteschule                                                                       3- zügig

Bodelschwinghschule                                                           2- zügig

Canisiusschule mit Teilstandort Rodde                                3- zügig

Johannesschule Eschendorf                                                  3- zügig

Ludgerusschule                                                                     2- zügig

Südeschschule mit Nebengebäude Konradschule                4- zügig (ab Schuljahr 2023/24)

Edith-Stein-Schule                                                                2- zügig

Gertrudenschule                                                                    2- zügig

Kardinal-von-Galen-Schule                                                  2- zügig

Michaelschule                                                                       4- zügig (ab Schuljahr 2022/23)

Paul-Gerhardt-Schule                                                           2- zügig

Franziskusschule                                                                   2- zügig

Johannesschule Mesum/Elte mit Teilstandort Elte               2- zügig

Marienschule                                                                         2- zügig

 


Begründung:

 

Nach § 81 Abs. 1 SchulG NRW sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums § 93 Abs. 2 Nr.3 SchulG NRW) gebildet werden können.

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 galten für öffentliche Grundschulen die durch Rechtsverordnung gebildeten Schulbezirke. Die Schüler/innen besuchten die für ihren Wohn-ort festgelegte Grundschule. Ausnahmen konnten nur in begründeten Fällen zugelassen werden (§ 84 Abs. 1 SchulG in der Fassung von 15.02.2005). Nach dem novellierten Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2008 sind die bisher verbindlich vorgeschriebenen Schulbezirksgrenzen zum 31.08.2008 weggefallen. Auf die seither bestehende Möglichkeit des Schulträgers, auch weiterhin räumlich abgegrenzte Gebiete als Schuleinzugsbereich zu bilden, hat die Stadt Rheine mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.09.2011 ausdrücklich verzichtet.

Seit dem 01.08.2008 regelt damit § 46 Abs. 1 bis 3 SchulG NRW das Verfahren der Grundschulaufnahme. Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eltern können ihre Kinder jedoch auch in jeder anderen Grundschule im Stadtgebiet ohne Angaben von Gründen anmelden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des Schulträgers hierfür festgelegten Rahmens. Die Aufnahme in einer Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang werden in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 1 VVzAO-GS) beschrieben.

 

Am 16.12.2014 hat der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des Schulausschusses für die städtische Rheiner Grundschulen bis auf weiteres folgende Zügigkeiten festgelegt:

 

Grundschule

Zügigkeit

Annetteschule

3

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

2

Johannesschule Mesum

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

2

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

3

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

2

Gesamt

32

 

Die Schülerzahlen sind steigend. In den letzten Jahren mussten nach der kommunalen klassenrichtzahl bereits 33-34 Klassen im Stadtgebiet gebildet werden.

 

In der Kindergartenbedarfsplanung wird neben den tatsächlichen Geburtenzahlen mit einem prognostizierten Wanderungssaldo gerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass dieser prognostizierte Wanderungssaldo zutreffend ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Geburtenzahlen inklusive des prognostizierten Wanderungssaldo stellen sich wie folgt dar:

                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

Es ist von einer maximalen Schülerzahl von 803 Schülern bei

maximal          374 SuS rechts der Ems

                        276 SuS links der Ems

                        153 SuS im Südraum

auszugehen.

Innerhalb einer Gemeinde wird die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen aller Grundschulen durch die „Kommunale Klassenrichtzahl“ begrenzt. Die Berechnung der Kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch den Schulträger spätestens bis zum 15. Januar eines jeden Jahres. Bemessungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum kommenden Schuljahr, die auf Grundlage der Anmeldungen unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den Vorjahren zu ermitteln ist. Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der Kommunalen Klassenrichtzahl und nach Beratung durch die Schulaufsicht über die Zahl die Verteilung zu bildenden Eingangsklassen auf die Schulen. Unter Einhaltung der Kommunalen Klassenrichtzahl kann der Schulträger die Aufnahmekapazität von Schulen begrenzen und enthält damit eine Steuerungsmöglichkeit der Schülerströme (vgl. § 6a der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG).

 

Die kommunale Klassenrichtzahl ergibt sich, in dem die (voraussichtliche) Zahl aller Schüler/innen in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert wird. Bei jahrgangsübergreifender Klassenbildung (Rodde und Elte) sind alle Schüler/innen mit zu berücksichtigen, die sich zum entsprechenden Schuljahr ebenfalls in den Eingangsklassen befinden werden. Schüler/innen die die Schuleingangsphase in 3 Jahren durchlaufen werden hierbei nicht gesondert berücksichtigt.

 

Aufgrund der maximal zu erwartenden Schülerzahlen können entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl 34 Eingangsklassen gebildet werden. Diese wären aufgrund der Schülerzahlen wie folgt aufzuteilen:

 

rechts der Ems            374 SuS                      16 Züge

links der Ems              276 SuS                      12 Züge

Südraum                     153 SuS                        6 Züge

 

Bei der Festlegung von Zügigkeiten ist neben der reinen Schülerzahl der soziale Hintergrund der Schulen zu berücksichtigen. Hierbei bietet die Nutzung der Standorttypen eine Möglichkeit für faire Vergleiche. Schulen werden dazu sog. Standorttypen zugeordnet. Die Zuordnung zu Standorttypen wird für alle Schulen zentral auf Basis von Daten der amtlichen Statistik vorgenommen. Die Standorttypen dienen ausschließlich der Ergebnisrückmeldung bei den Lernstandserhebungen.

 

Bei der Zuordnung werden folgende Aspekte berücksichtigt:

 

1. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Schule, lt. amtlicher Schulstatistik.

 

2. Der mit den Übergängerzahlen gewichtete Durchschnitt der Standortindikatoren der Herkunftsgrundschulen. Der Standortindikator wird bei den Grundschulen anhand der SGB-II-Quote der Minderjährigen am Schulstandort ermittelt.

 

Jede Schule wird einem von fünf Standorttypen zugeordnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Standorttypen und der Geburtenzahlen inklusive des prognostizierten Wanderungssaldo sind folgende Zügigkeiten festzulegen

 

rechts der Ems

 

Grundschule                         neue Zügigkeit                      alte Zügigkeit

Annetteschule                                    3                                             3

Bodelschwinghschule                        2                                             2

Canissiusschule                                  3                                             2

mit Teilstandort Rodde                                                                   

Johannesschule E.                              3                                             2

Ludgerusschule                                  2                                             2

Südeschschule                                   4                                             2         

mit Nebenstandort Konradschule     

 

Annetteschule

Die Annetteschule ist eine Schule des gemeinsamen Lernens. Trotz einer bereits festgelegten 3-Zügigkeit wurden in der Vergangenheit pro Jahrgang 2 Eingangsklassen gebildet. Zuzügen und eine vermehrte Nutzung der 3-jährigen Schuleingangsphase führt zu extrem großen Klassenstärken. Besonders im Rahmen des gemeinsamen Lernens sollte eine maximale Klassengröße von 25 SuS angestrebt werden.

 

Bodelschwinghschule und Ludgerusschule

Diese beiden Schulen sind dem Standorttyp 5 zugeordnet. Ein großer Teil der SuS durchläuft die Schuleingangsphase in 3 Jahren.

 

Canisiusschule

Durch das Neubaugebiet in Altenrheine ist der Bestand von 2 Klassen am Hauptstandort in Altenrheine notwendig. Der Teilstandort Rodde kann durch Schüler aus Rodde weiterhin gesichert werden.

 

Johannesschule Eschendorf

Das Anmeldeverhalten der Eltern der vergangenen Jahre zeigt, dass eine stabile 3-Zügigkeit an dieser zentralen Grundschule notwendig ist. Ggf. sind weitere Schüler/innen aus dem Neubaugebiet Eschendorf Aue zu erwarten.

 

Südeschschule mit Nebenstandort Konradschule

Die Südeschschule hat bereits in den vergangenen Jahren mindestens 3 Eingangsklassen bilden müssen. Die Neubaugebiete Eschendorf Aue und Gartenstadt Gellendorf zählen zum Einzugsgebiet dieser Grundschule.

 

links der Ems                                                                                                                                                                                                                                                                                          Grundschule                         neue Zügigkeit                   alte Zügigkeit

            Edith Stein Schule                             2                                             2

            Gertrudenschule                                2                                             2

            Kardinal von Galen Schule                2                                             2

            Michaelschule                                    4                                             3

            Paul Gerhardt Schule                         2                                             2         

 

 

Michaelschule

Die Michaelschule ist Schule des gemeinsamen Lernens. Bereits im Schuljahr 2019/20 mussten 4 Eingangsklassen gebildet werden. Das Neubaugebiet Dutum ist in unmittelbarer Nähe der Grundschule.

 

 

Südraum

 

Grundschule                         neue Zügigkeit                      alte Zügigkeit

Franziskusschule                                2                                             2

Johannesschule Mesum Elte              2                                             2

mit Teilstandort Elte

Marienschule                                      2                                             2

 

Im Südraum sind nur Schulen mit Standorttypen 1 und 2 vertreten. Am Teilstandort Elte der Johannesschule/Elte wird zurzeit im Jahrgangsübergreifenden Unterricht unterrichtet. Das Konzept für den Südraum empfiehlt diesen zu beenden und am Teilstandort Elte, sowie am Hauptstandort Mesum eine Klasse zu beschulen. Sofern es Anmeldeüberhänge an der Johanesschule Mesum/Elte gibt können diese Schüler vor Ort in Mesum an der Franziskusschule beschult werden.