Betreff
Trägerwechsel für die Kita St. Michael, Bühnertstr. 17, 48431 Rheine
Vorlage
220/19
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1)      Die Trägerschaft für die Kita St. Michael, Bühnertstr. 17, 48431 Rheine, wird mit Wirkung vom 01.08.2019 vom bisherigen Träger der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Rheine, auf das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V., Teckstraße 23, 73061 Ebersbach/Fils, übertragen.

 

2)      Der Trägerwechsel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Landesjugendamt.

 

3)   Ab dem 01.08.2019 erhält der neue Träger der Kita St. Michael, das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V., eine Betriebskostenförderung im Mietmodel.

 

 


Begründung:

 

Am 17.11.2016 hatte der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den Dorenkamp (vgl. Vorlagen Nr. 331/16) beschlossen. Um den dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen sicherstellen zu können, war seinerzeit beschlossen worden, die Kita St. Elisabeth zu erweitern. Der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, war vom Bistum Münster die Erweiterung ihrer Kita St. Elisabeth nur mit der Auflage genehmigt worden, an anderer Stelle entsprechende Gruppen wieder abzubauen. Seither stand die Rückgabe der Trägerschaft für die Kita St. Michael im Raum. Der konkrete Antrag auf einen Trägerwechsel wurde am 10.05.2019 gestellt (vgl. Anlage 1).

 

In der zweiten Jahreshälfte 2018 hatte es nach ersten Kontakten zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V. intensive Verhandlungen gegeben. Das Ergebnis ist der beiliegende Trägerübergabevertrag (vgl. Anlage 2).

 

Dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V. würde mit der Trägerübertragung für die Kita St. Michael die dritte Trägerschaft für eine Kita im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine zuerkannt. Bereits im Herbst 2018 waren dem Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V. die Trägerschaften für die neuen Kitas an der Schorlemer Str. 80 und an der Bühnertstr. 100 erteilt worden. Beide neuen Kitas eröffnen mit dem Kitajahr 2019/2020.

 

Durch die räumliche Nähe der Kita St. Michael an der Bühnertstr. 17 und der neuen Kita an der Bühnertstr. 100 ergeben sich Möglichkeiten für den Träger, beide Kitas in enger Kooperation zu führen. Diese Kooperationsmöglichkeiten waren mit ein Grund, warum das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V. grundsätzlich Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Kita St. Michael gezeigt hat. Gleichzeitig hat das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands g. e. V. aber auch mitgeteilt, dass es das Eigentum an der Kita nicht erwerben könne.


 

 

Eigentümer des Gebäudes

 

Der Wechsel in der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung St. Michael bedeutet zwangsläufig, dass Träger und Eigentümer der Kindertageseinrichtung auseinanderfallen, da der zukünftige Träger das Gebäude nicht kaufen kann.

 

Entweder bleibt die Kirchengemeinde St. Dionysius Eigentümer des Gebäudes oder es findet sich ein anderer Investor, der das Gebäude übernimmt und an den zukünftigen Träger vermietet.

 

Die Verwaltung der Stadt Rheine würde gerne als Investor auftreten und das Gebäude an der Bühnertstr. 17, welches die Kindertageseinrichtung und das Jugendheim beherbergt, kaufen.

Das gesamte Gebäude würde dann zukunftsorientiert weiterentwickelt werden können. Je nach Bedarf könnte das jetzige Jugendheim zum Beispiel für den weiteren Ausbau der U3-Betreuung oder aber auch für die Ganztagsbetreuung der benachbarten Edith-Stein-Grundschule genutzt werden.

 

Es hat zwar bereits erste Kontakte zwischen den Fachabteilungen der Stadt Rheine und der Zentralrendantur als zuständiger Verband der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Rheine gegeben, aber für ein konkretes Verhandlungsergebnis fehlt beispielsweise noch ein Wertgutachten.

 

Sobald der endgültige Eigentümer/Investor der Liegenschaft feststeht, soll mit diesem ein langjähriger Mietvertrag abgeschlossen werden, um den Erhalt der Kita langfristig zu sichern. Der Eigentümer muss sich vertraglich binden, die erforderliche Bauunterhaltung vollumfänglich zu leisten, damit ein einwandfreier Betrieb der Kita garantiert wird.

 

Unter Einbeziehung der noch bis Ende 2029 bzw. 2030 laufenden Zweckbindungen aus Förderbescheiden wäre derzeit eine Jahresmiete von 38.087,84 € aufzubringen. Spätestens zum 01.01.2020 soll die genannte Jahresmiete an den Eigentümer ausgezahlt werden.

 

In der Übergangsphase, in der die Möglichkeit eines Ankaufs durch die Stadt Rheine verhandelt wird, ist nur die Zahlung einer geminderten Miete angemessen. In dieser Übergangsphase wird es vom Eigentümer keine kostenintensiven Ersatzinvestitionen geben, die dem langfristigen Erhalt des Gebäudes dienen.

 

 

Zur Finanzierung des Mietmodells:

 

Nach der Durchführungsverordnung zum Kinderbildungsgesetz (DVO-KiBiz) kann im Kitajahr 2019/20 bei einer dreigruppigen Einrichtung (davon 2 Gruppen mit U3-Betreuung) Jahresmiete von 54.696,00 € anerkannt werden. Bei einem freien Träger würde sich das Land NRW mit 36 % an diesen Kosten beteiligen.

 

Bei einem Wechsel von einer Kita im Eigentum hin zu einer Kita im Mietmodell ist laut DVO-KiBiz ein Landeszuschuss grundsätzlich ausgeschlossen, nur in besonderen Einzelfällen erteilt das Landesjugendamt eine Ausnahmegenehmigung. Für die Kita St. Michael hat das Landesjugendamt die Ausnahmegenehmigung abgelehnt.

 

Bei einer Kita im Mietmodell sind laut DVO-KiBiz gewährte Investitionskostenzuschüsse für den Bau, Ausbau, Umbau bzw. Sanierung des Gebäudes während der Zweckbindung anzurechnen. Damit wird eine Doppelförderung verhindert. Auf der Kita St. Michael liegen noch zwei Zweckbindungen, die zu folgenden Kürzungen der Miete führen:

 

·         Der Förderbescheid des Landesjugendamtes aus 2009 über 194.784,50 € für den U3-Ausbau mit einer Zweckbindung bis zum 03.12.2029 ergibt eine Kürzung von 8.025,13 € der Jahresmiete.

·         Der Förderbescheid der Stadt Rheine aus dem Jahr 2000 über 407.450,00 DM für die Dachsanierung und Verbesserung des Raumprogrammes mit einer Zweckbindung bis zum 31.12.2030 ergibt eine Kürzung von 8.583,03 € der Jahresmiete.

 

Damit errechnet sich die oben schon genannte Jahresmiete von 38.087,84 €. Die Belastung für den städtischen Haushalt ist jedoch geringer, da den Mehrkosten für die aufzubringende Miete auch Einsparungen bei den Betriebskostenzuschüssen an den Träger einer solchen Einrichtung gegenüberstehen. Träger einer Kita, die nicht Eigentümer des Gebäudes sind, erhalten einen gekürzten Betriebszuschuss. Je Gruppe wird ein Betrag 3.014,37 € in Abzug gebracht. Bei den 3 Gruppen der Kita St. Michael beläuft sich der Abzugsbetrag auf 9.043,11 €.

 

Die Belastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 29.044,73 € wird bei der Ansatzbildung für das Rheiner Modell im Haushaltsplanentwurf 2020 ff berücksichtigt.

 

 

Miethöhe in der Übergangsphase:

 

Abweichend von der endgültigen Jahresmiete in Höhe von 38.087,84 € schlägt die Verwaltung vor, in der Übergangsphase bis zur Klärung des langfristigen Eigentümerfrage nur eine geminderte Jahresmiete in Höhe von 24.376,22 € (=> 2.031,35 €/Monat) zu zahlen.

 

Dieser Betrag ist exakt die Summe, den die Stadt Rheine als Eigenanteil hätte aufbringen müssen, wenn das Landesjugendamt die Landesmittel für einen Zuschuss nach dem KiBiz im Mietmodell freigegeben hätte. Dann wären Kraft Gesetz 64 % von 38.087,84 € von der Stadt Rheine zu bewilligen.

 

 

Weitere finanzielle Auswirkungen:

 

Die Zuschüsse des Landes NRW liegen bei einem freien Träger bei 36 %, während für Kitas in kirchlicher Trägerschaft 36,5 % der Kindpauschalen erstattet werden. Für die Kita St. Michael führt der Trägerwechsel daher zu Mindereinnahmen von rund 2.400 € je Kitajahr.

 

Auf den Betriebskostenzuschuss zu den Kindpauschalen hat der Trägerwechsel keine Auswirkungen, da in beiden Fällen eine 100 %ige Finanzierung erfolgt. Zwar wird nicht jeder Betreuungsplatz in den kath. Einrichtungen über das Rheiner Modell zu 100 % finanziert, aber bei rund 700 Überhangplätzen in den kath. Kindertageseinrichtungen, sind die 65 Plätze in der Kita St. Michael als zu 100 % finanziert zu betrachten.