Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Integrationsrat/der Sozialausschuss
1. nimmt die Ausführungen zu den Neuerungen des § 27 der Gemeindeordnung NW „Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ zur Kenntnis.
2. empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterhin in Form des Integrationsrates sicherzustellen.
3. empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die in der Vorlage dargestellte Änderung des § 6 der Hauptsatzung in einer seiner nächsten Sitzungen zu beschließen.
Begründung:
Integrationsrat / Integrationsausschuss
In
Nordrhein-Westfalen wie auch in der Stadt Rheine hat die politische Teilhabe
von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine lange Tradition.
Seit dem Jahr 2009
sieht die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten
Voraussetzungen die Bildung von Integrationsräten vor.
Im Jahr 2018 wurde
der § 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erneut geändert und
trägt statt wie bisher die Überschrift „Integration“ nunmehr die Überschrift
„Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“.
Für die Stadt
Rheine bleibt mit über 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern
die Verpflichtung, einen Integrationsrat zu bilden. Die gesetzliche Änderung
offeriert nunmehr die alternative Option, per Ratsbeschluss die Bildung eines
Integrationsausschusses festzulegen.
Die wesentlichen
Änderungen sowie Vor- und Nachteile der Gremien
Integrationsrat/Integrationsausschuss werden in der als Anlage
beigefügten Präsentation dargestellt sowie in der Sitzung erläutert.
Wie der
Präsentation zu entnehmen ist, spricht sich die Verwaltung für die Beibehaltung
des bewährten Systems Integrationsrat aus.
Änderung der Hauptsatzung
Geplant ist eine
Erhöhung der Mitgliederzahl des Integrationsrates, sowohl bei den direkt
gewählten Mitgliedern (+2), als auch bei den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern
(+1).
Es verbliebe bei
dem bisherigen Verhältnis von 2/3-„Migrantenvertretern“ zu 1/3-Ratsmitgliedern,
und zwar insgesamt 12 „Migrantenvertretern“ und 6 Ratsmitgliedern.
Ziel ist es, nach
der Wahl einen (politisch) noch breiteren Diskurs zu ermöglichen.
Hierfür ist eine
Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Ferner wurde der
Wunsch geäußert, dass jede Fraktion ein Mitglied entsenden dürfe. Dies kann in
der Hauptsatzung nicht verankert werden, da u. a. die Anzahl der Fraktionen vor
der Wahl nicht bekannt ist und sich innerhalb der Wahlperiode noch ändern kann.
Sofern sich der „neue Rat“ nach der Wahl entscheiden sollte, jeder Fraktion
einen Sitz im Integrationsrat zu geben, stünden hierfür künftig 6 Sitze zur
Verfügung – dies würde zumindest der aktuellen Anzahl an Fraktionen
entsprechen.
Synopse Hauptsatzung
Bisher |
Neu |
§ 6 Integrationsrat 1. Der Integrationsrat besteht aus 15
Mitgliedern, davon 10 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO
und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 GO. 2. Anregungen und Stellungnahmen des
Integrationsrates sind schriftlich bei |
§ 6 Integrationsrat 1. Der Integrationsrat besteht aus 18
Mitgliedern, davon 12 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz
1 GO und 6 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4
GO. 2. Anregungen und Stellungnahmen des
Integrationsrates sind schriftlich bei |
Weiteres Vorgehen:
Für die Bildung
eines Integrationsrates – also der Beibehaltung des Status Quo - ist kein
gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.
Sofern sich der
Integrationsrat sowie der Sozialausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
anschließen können, wird für eine der nächsten Ratssitzungen die Änderung der
Hauptsatzung vorbereitet.
Ausblick: Wählbarkeit/Zeitplan zur Vorbereitung der
Integrationsratswahl etc.
Derzeit steht nur
fest, dass die Integrationsgremien auf Landesebene im Herbst 2020 gemeinsam mit
der Kommunalwahl gewählt werden sollen. Sobald ein Wahltermin feststeht, wird
die Verwaltung mit einer gesonderten Vorlage über Wahl- und
Wählbarkeitsmodalitäten etc. informieren.
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation „Politische Beteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“