Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Vorlage
228/19
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für den barrierefreien Haltestellenausbau vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassungen der entsprechenden Haushaltspläne.

 


Begründung:

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Mit der zum 01. Januar 2013 in Kraft getretenen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erweitert der Gesetzgeber die Verpflichtung der Aufgabenträger zu einer verstärkten Berücksichtigung der Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung der Nahverkehrspläne. Die Berücksichtigung soll mit dem Ziel erfolgen, bis zum 1. Januar 2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine „vollständige Barrierefreiheit“ zu erreichen. Diese genannte Frist gilt nicht, sofern Ausnahmen im Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden (PBefG §8 Abs. 3).

 

 

Aspekte eines barrierefreien ÖPNV:

 

Die wesentlichen Aspekte einer vollständigen Barrierefreiheit sind die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge, die Kommunikation mit den Kunden, der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen sowie - als wichtigster und umfassendster Teil - die Infrastruktur der Haltestellen.

 

 

Sachstand zum Nahverkehrsplan:

 

Der Kreis Steinfurt ist Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In dieser Funktion stellt er einen Nahverkehrsplan auf. Am 05.11.2018 wurde der 3. Nahverkehrsplan beschlossen. Bestandteil des 3. Nahverkehrsplans ist u. a. das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine (Beschlussfassung im Rat der Stadt Rheine am 08.05.2018 mit Ergänzungen vom 25.09.2018), das folgende Schwerpunkte beinhaltet:

·         Festlegung eines Linienbündels im Stadtverkehr,

·         Definition der Qualitätsanforderungen an die Durchführung des Stadtverkehrs,

·         Beschreibung der Anforderungen an Liniennetz und Bedienung,

·         Barrierefreiheit im ÖPNV.

 

Im Nahverkehrsplan des Kreises Steinfurt ist festgelegt worden, dass in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bzw. den Straßenbaulastträgern unter Einbindung der Behindertenvertreter die Ausnahmen von der im PBefG als Ziel festgelegten und bis zum 01. Januar 2022 zu erreichenden „vollständigen Barrierefreiheit“ definiert werden können. Unterstützend wirkt hier das entwickelte „Punktesystem“ zur Einordnung von Haltestellen in Ausbaukategorien (in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben). Hierauf aufbauend sollen von den einzelnen Städten Prioritätenlisten für den Um-/ Ausbau von Haltestellen erstellt werden.

 

Für die Festlegung der Reihenfolge für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen sowie für die Erstellung und Fortschreibung einer jeweils stadtspezifischen Prioritätenliste wird im Nahverkehrsplan ein kreiseinheitliches Punktesystem vorgesehen.

 

Die Stadt Rheine erfüllt somit mit der vorgelegten Erarbeitung einer Prioritätenliste diese Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan.

 

 

Vorgehen zur Erarbeitung einer Prioritätenliste:

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Barrierefreiheit war zunächst eine entsprechende Bestandsaufnahme mit Erfassung der vorhandenen Haltestellenausbauzustände. Diese Erfassung wurde im Jahre 2018 durchgeführt. Die Bestandserfassung sowie weitere von der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine bereitgestellten Unterlagen wurden dem Büro Mathias Schmechtig NahverkehrsConsult, Kassel, zur Verfügung gestellt. Daraus wurde eine Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau im Stadtgebiet Rheine erarbeitet, die als Anlage beigefügt ist. Kriterien zur Bewertung der einzelnen Haltestellen für die Erstellung dieser Prioritätenliste waren

 

·         Fahrgastnachfrage,

·         Bedeutung als Umsteigehaltestelle,

·         Einrichtungen mit Bedeutung für Mobilitätseingeschränkte und/oder für Senioren im Nahbereich,

·         Einstiegssituation an der vorhandenen Haltestelle.

 

 

Ergebnis der Prioritätenliste:

 

Durch das kreiseinheitliche Punktesystem konnten die im Stadtgebiet Rheine vorhandenen Haltestellen in 4 Prioritätsstufen im Kontext mit dem Handlungsbedarf und der Zeithorizonte eingeteilt werden, die folgende Bedeutung und Haltestellenanzahl haben:

 

·         1. Prioritätsstufe: Umsetzung der Barrierefreiheit bis Ende 2021               36 Haltestellen

·         2. Prioritätsstufe: Umsetzung der Barrierefreiheit bis 2025                         86 Haltestellen

·         3. Prioritätsstufe: Umsetzung der Barrierefreiheit nach 2025                      72 Haltestellen

·         4. Prioritätsstufe: kein Ausbau; vorerst Ausnahme nach PBefG §8 Abs. 3   79 Haltestellen

(Neubewertung des Ausbaubedarfes nach 2025)

 

Die angegebenen Zeithorizonte sind in Sinne des PBefG als Planziele zu verstehen, zu denen mit der Planung der Einzelmaßnahmen begonnen werden sollte und die bauliche Umsetzung nach Möglichkeit (personelle und finanzielle Kapazitäten) erfolgt sein sollte.

 

 

Weiteres Vorgehen und Finanzierung:

 

Der barrierefreie Ausbau der vorhandenen Haltestellen im Gebiet der Stadt Rheine soll entsprechend der Prioritätenliste umgesetzt werden. Der notwendige Umfang der baulichen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit und die dafür anfallenden Kosten müssen haltestellenscharf ermittelt werden. Bei der Überplanung der Haltestellen soll jeweils die Errichtung von Fahrradbügeln mitgeprüft werden. Entsprechende Haushaltsmittel sollen in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. Für den Umbau der Haltestellen sollen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 


Anlagen:

Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau