Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2020/21 bis 2023/24
zur Kenntnis.
Begründung:
1.
Variablen in der Bedarfsplanung
Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:
a.
Die Geburtenentwicklung
b.
Der Wanderungssaldo
c.
Die Betreuungsquote
Zu a:
Die Geburten entwickeln sich seit einigen Jahren in Rheine sehr positiv. Mit Stand 31.12.2018 waren diese Kinder in Rheine gemeldet:
Jahrgang |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Anzahl Kinder |
717 |
730 |
742 |
736 |
766 |
766 |
Zu b:
Der Wanderungssaldo schwankt von Jahr zu Jahr, so dass auf Basis der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die Bedarfsplanung eingerechnet wird. Für diesen Bericht errechnet sich ein durchschnittlicher Wanderungsgewinn von 17 Kindern je Jahrgang.
Angesichts der aktuellen Wohnbauentwicklung besteht die Gefahr, dass der Durchschnittswert der letzten fünf Jahre nicht ausreichen könnte und der tatsächliche Wanderungsgewinndeutlich höher ausfällt. Hierzu gibt im Bericht eine ergänzende, progressive Darstellung im Kapitel 8. Dort wird aufgezeigt, wie groß der Mehrbedarf an Betreuungsplätzen wäre, wenn der durchschnittliche Wanderungsgewinn auf 25 Kinder pro Jahrgang steigt.
Zu c:
Dem bundesweiten Trend folgend, steigt auch in Rheine die Betreuungsquote in der U3-Betreuung.
2.
Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder
Das Ziel,
ohne Überbelegung der Kitas ausreichend Betreuungsplätze anzubieten, wird im
Planungsbezirk links der Ems mit dem Neubau einer Kita im Wohnpark Dutum
erreicht. Rechts der Ems und im Südraum besteht dagegen weiter Handlungsbedarf.
3. Angebots- und Bedarfsplanung für
U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen
Die Angebots- und Bedarfsplanung für die U3-Kinder wird aufgeteilt nach den 2-jährigen Kindern und den Kindern, die jünger sind, 0 bis 1 Jahr (U2).
Da die Kinder
im U2-Bereich nur in der Gruppenform II betreut werden dürfen, wäre ein
weiterer Ausbau der U3-Betreuung ohne Differenzierung nach den Gruppenformen I
und II nicht zielführend.
Um
insbesondere die Versorgung mit Betreuungsplätzen für den U3-Bereich im
Planungsbezirk rechts der Ems sicher zu stellen, sind dort viele
Einzelmaßnahmen in Planung.
4. Kita im Wohnpark Dutum
Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
September 2017 (Vorl.-Nr. 234/17), im Wohnpark Dutum eine zusätzliche Kita zu
errichten, konnte von der Verwaltung jetzt umgesetzt werden. Das Grundstück an
der Ecke Neuenkirchener Str./Kollwitzstr. steht nun für einen Kita-Neubau zur
Verfügung.
5. Kindertagespflege
Nicht alle
Eltern erhalten für ihre U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer
Kindertageseinrichtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Betreuung durch die Kindertagespflege sichergestellt werden. Angesichts der
steigenden Betreuungsquoten wird trotz des Ausbaus der Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen die Zahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
weiter wachsen müssen.
Detaillierte Informationen zu der Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in der Stadt Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.
Anlage 1