Betreff
Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2020/21 bis 2023/24
Vorlage
233/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2020/21 bis 2023/24

zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1.             Variablen in der Bedarfsplanung

 

Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:

 

a.      Die Geburtenentwicklung

b.      Der Wanderungssaldo

c.      Die Betreuungsquote

 

Zu a:

Die Geburten entwickeln sich seit einigen Jahren in Rheine sehr positiv. Mit Stand 31.12.2018 waren diese Kinder in Rheine gemeldet:

 

Jahrgang

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Anzahl

Kinder

717

730

742

736

766

766

 

 

Zu b:

Der Wanderungssaldo schwankt von Jahr zu Jahr, so dass auf Basis der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die Bedarfsplanung eingerechnet wird. Für diesen Bericht errechnet sich ein durchschnittlicher Wanderungsgewinn von 17 Kindern je Jahrgang.

 

Angesichts der aktuellen Wohnbauentwicklung besteht die Gefahr, dass der Durchschnittswert der letzten fünf Jahre nicht ausreichen könnte und der tatsächliche Wanderungsgewinndeutlich höher ausfällt. Hierzu gibt im Bericht eine ergänzende, progressive Darstellung im Kapitel 8. Dort wird aufgezeigt, wie groß der Mehrbedarf an Betreuungsplätzen wäre, wenn der durchschnittliche Wanderungsgewinn auf 25 Kinder pro Jahrgang steigt.

 

 

Zu c:

Dem bundesweiten Trend folgend, steigt auch in Rheine die Betreuungsquote in der U3-Betreuung.

 

 

2.             Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder

 

Das Ziel, ohne Überbelegung der Kitas ausreichend Betreuungsplätze anzubieten, wird im Planungsbezirk links der Ems mit dem Neubau einer Kita im Wohnpark Dutum erreicht. Rechts der Ems und im Südraum besteht dagegen weiter Handlungsbedarf.

3.       Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

Die Angebots- und Bedarfsplanung für die U3-Kinder wird aufgeteilt nach den 2-jährigen Kindern und den Kindern, die jünger sind, 0 bis 1 Jahr (U2).

 

Da die Kinder im U2-Bereich nur in der Gruppenform II betreut werden dürfen, wäre ein weiterer Ausbau der U3-Betreuung ohne Differenzierung nach den Gruppenformen I und II nicht zielführend.

 

Um insbesondere die Versorgung mit Betreuungsplätzen für den U3-Bereich im Planungsbezirk rechts der Ems sicher zu stellen, sind dort viele Einzelmaßnahmen in Planung.

 

4.       Kita im Wohnpark Dutum

 

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom September 2017 (Vorl.-Nr. 234/17), im Wohnpark Dutum eine zusätzliche Kita zu errichten, konnte von der Verwaltung jetzt umgesetzt werden. Das Grundstück an der Ecke Neuenkirchener Str./Kollwitzstr. steht nun für einen Kita-Neubau zur Verfügung.

 

5.       Kindertagespflege

 

Nicht alle Eltern erhalten für ihre U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kindertagespflege sichergestellt werden. Angesichts der steigenden Betreuungsquoten wird trotz des Ausbaus der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen die Zahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege weiter wachsen müssen.

 

Detaillierte Informationen zu der Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in der Stadt Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.

 


Anlage 1