(zwischen Max-Born-Straße und Catenhorner Straße)
- Anlegung von Schutzstreifen -
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und
Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für die Umgestaltung der Lindenstraße / Tichelkampstraße (zwischen Max-Born-Straße und Catenhorner Straße):
- Fahrbahn mit einer Decke aus Asphalt
- Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
- Straßenentwässerung mit vorh. Kanalanschluss
- Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung mit Unterpflanzung
- Anlegung einer Querungshilfe im Bereich Krumme Straße / Max-Born-Straße
Begründung:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage
der Umgestaltungsplanung der Lindenstraße / Tichelkampstraße zwischen
der Max-Born-Straße und der Catenhorner Straße fand in der Zeit vom 15. Mai 2019 bis 31. Mai 2019 in den Räumen der
Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.
Im Rahmen der
Offenlage sind 8 Anlieger erschienen. Es wurden 3 Eingaben eingereicht. Die
Eingaben sind
als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Eingabe 1
Aus dieser
Eingabe werden die Punkte, die sich direkt auf die Ausbauplanung beziehen,
abgewägt. Weitere Anregungen sind in einem persönlichen Gespräch mit dem
Anlieger geklärt worden.
1.1 Eingabe:
Vorhandenen Radweg an der Lindenstraße verbreitern
Abwägung
zu 1.1:
Entlang der Lindenstraße verläuft derzeit ein
getrennter Geh-/Radweg, der stellenweise durch mittig liegende Baumstandorte
unterteilt ist. Die Breite des Radweges beträgt ca. 1,60 m, verringert sich im
Bereich der Bäume aber auf ca. 1,15 m. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) beträgt die Regelbreite von Radwegen 2,00 m (mindestens aber 1,60 m bei
geringer Nutzung). Durch die Lage der Baumstandorte kommt erschwerend hinzu,
dass der Gehweg zwischen den Bäumen und den angrenzenden Grundstücken (Breite
< 1,00m) für Fußgänger kaum nutzbar ist und diese auf den Radweg ausweichen
müssen. Somit entstehen häufig Konflikte mit Radfahrern.
Um den getrennten Geh-/Radweg erhalten zu können, müssten die
vorhandenen Bäume entfernt werden, so dass der Gehweg durchgängig in
ausreichender Breite begehbar würde. Daran anschließend könnte der Radweg auf
Regelbreite verbreitert und die Fahrbahnbreite entsprechend reduziert werden.
Da der vorhandene Baumbestand aber erhalten bleiben soll, entfällt diese
Möglichkeit und diese Gestaltungsvariante wurde nicht weiter verfolgt.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
1.2 Eingabe:
Verzicht auf die geplante Deckensanierung
Abwägung
zu 1.2:
Bei einer
Ortsbegehung wurden etliche Risse, flächenhafte Schadstellen und teilweise
schon Asphaltabplatzungen in Bereichen entlang der Entwässerungsrinne
festgestellt. Bevor man die Schutzstreifen markiert und den Radfahrer entlang
der Entwässerungsrinnen fahren lässt, sollte die Straßenoberfläche entsprechend
hergestellt und saniert werden. Dieses dient auch der Vorbeugung möglicher
Unfälle, die auf eine schadhafte Straßenoberfläche zurückzuführen wären.
Abwägungsbeschluss zu 1.2:
Der Bauausschuss beschließt die Durchführung der Deckensanierung
entsprechend dem Bauprogramm.
1.3 Eingabe:
Führung des Radverkehrs im möglichen Kreisverkehr, da Schutzstreifen in
Kreisverkehren nicht zulässig sind.
Abwägung
zu 1.3:
Die Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße /
Laugestraße steht mit auf der Liste ausgewählter Knotenpunkte im Stadtgebiet,
die im Hinblick auf die Realisierbarkeit aber auch der Notwendigkeit eines
möglichen Kreisverkehrsplatzes untersucht werden. Diese Liste wurde in der
Sitzung des Bauausschusses am 15.11.2018 vorgestellt. Mit ersten Ergebnissen
aus dieser Untersuchung wird im Sommer 2019 gerechnet.
In der
Umgestaltungsplanung der Lindenstraße / Tichelkampstraße wurde ein Vorentwurf
einer möglichen Kreisverkehrsplanung an der Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße / Laugestraße
eingezeichnet. Bei einer Realisierung des Kreisverkehrsplatzes wird der
Schutzstreifen bis an die Kreisfahrbahn herangeführt. Im Kreisverkehr wird der
Radfahrer dann zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Kreisfahrbahn geführt, da
Schutzstreifen aus Sicherheitsgründen auf Kreisfahrbahnen nicht angelegt werden
dürfen.
Eine Detailplanung des möglichen Kreisverkehrsplatzes wird erst im Zuge
der Realisierung des Kreisverkehrs erstellt. Die Radverkehrsführung wird
entsprechend der gültigen Richtlinien und Regelwerke gestaltet.
Abwägungsbeschluss zu 1.3:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
1.4 Eingabe:
Farbige Markierung der Schutzstreifen im Bereich der Straßeneinmündungen,
um mehr Aufmerksamkeit von einfahrenden Fahrzeugen zu erzielen.
Abwägung
zu 1.4:
Schutzstreifen
werden durch Leitlinien von 1,00 m Länge und 1,00 m Lücke markiert. Die
Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Fahrbahnmarkierungen mit dem
Sinnbild „Fahrrad“ verdeutlicht werden. Um die Signalwirkung nicht zu
verlieren, sollte man sich bei der Einfärbung auf die Einmündungen und
Problembereiche beschränken.
Abwägungsbeschluss zu 1.4:
Der Bauausschuss verweist die Möglichkeit zur Einfärbung des
Schutzstreifens im Bereich von Einmündungen an den Arbeitskreis Verkehr.
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
1.5 Eingabe:
Radverkehrsfreundliche Umprogrammierung von Ampeln im Zuge der Förderung
KONRAD
Abwägung
zu 1.5:
Das Umprogrammieren der Lichtsignalanlagen im Zielgebiet ist über den
Förderantrag beantragt und auch bewilligt worden. Die zur Verfügung stehenden
Ausgabekosten konnten durch Einsparungen in anderen Bereichen des
Gesamtförderantrags sogar noch erhöht werden. Derzeit werden Angebote für die
Umprogrammierung einzelner Lichtsignalanlagen eingeholt.
Abwägungsbeschluss zu 1.5:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.6 Eingabe:
Bezug auf den MV-Artikel vom 11.05.2019; Fahrradstreifen sind nicht
neuartig
Abwägung
zu 1.6:
Der MV-Artikel bezeichnet die Fahrradstreifen an der Lindenstraße /
Tichelkampstraße als neuartig. Der Artikel wurde nicht durch die Pressestelle
der Stadt Rheine verfasst. Auf die Berichte bzw. Wortwahl der Münsterländischen
Volkszeitung kann kein Einfluss genommen werden.
Abwägungsbeschluss zu 1.6:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Eingabe 2
2.1 Eingabe:
Hohe Unfallgefahr durch Verlagerung der Radfahrer auf die Fahrbahn, da
der Bereich der Lindenstraße entlang des Innovationsquartiers stark und schnell
befahren wird und durch parkende Fahrzeuge keine ausreichende
Sichtmöglichkeiten von den Grundstücken und einmündenden Straßen bestehen.
Daher wird ein Halteverbot, eine Veränderung der Fahrbahnführung zur
Geschwindigkeitsreduzierung bzw. die Verringerung der Fahrbahnbreite und
Verbreiterung des vorh. Radweges sowie die Anlegung eines Kreisverkehrs im
Kreuzungsbereich Lindenstraße / Breite
Straße / Tichelkampstraße / Laugestraße gefordert.
Abwägung
zu 2.1:
Ziel der Umgestaltung der Lindenstraße / Tichelkampstraße ist es, die
Verkehrssicherheit und die Qualität des Radfahrers zu gewährleisten oder zu
optimieren. Bei der Wahl der Radverkehrsführung wurden verschiedene
Möglichkeiten durchgeplant und überprüft. Die Anlegung von Schutzstreifen -
entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt-06) bzw. den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) - hat sich in diesem Fall als
die geeignetste Radverkehrsführung hervorgetan.
Entlang der Lindenstraße verläuft derzeit ein
getrennter Geh-/Radweg, der stellenweise durch mittig liegende Baumstandorte
unterteilt ist. Die Breite des Radweges beträgt ca. 1,60 m, verringert sich im
Bereich der Bäume aber auf ca. 1,15 m. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) beträgt die Regelbreite von Radwegen 2,00 m (mindestens aber 1,60 m bei
geringer Nutzung). Durch die Lage der Baumstandorte kommt erschwerend hinzu,
dass der Gehweg zwischen den Bäumen und den angrenzenden Grundstücken (Breite
< 1,00m) für Fußgänger kaum nutzbar ist und diese auf den Radweg ausweichen
müssen. Somit entstehen häufig Konflikte mit Radfahrern.
Um den getrennten Geh-/Radweg erhalten zu können, müssten die
vorhandenen Bäume entfernt werden, so dass der Gehweg durchgängig in
ausreichender Breite begehbar würde. Daran anschließend könnte der Radweg auf
Regelbreite verbreitert und die Fahrbahnbreite entsprechend reduziert werden.
Da der vorhandene Baumbestand aber erhalten bleiben soll, entfällt diese
Möglichkeit und diese Gestaltungsvariante wurde nicht weiter verfolgt.
Bei markierten Schutzstreifen handelt es sich nicht um benutzungspflichtige Radwege, sondern um Angebotsstreifen. Die Nutzung des weiterhin vorhandenen Radwegbereiches, der sich aktuell mit einer andersfarbige Pflasterung im getrennten Geh- / Radweg abzeichnet, ist für die Radfahrer weiterhin möglich. Für den Radfahrer besteht daher die Wahlmöglichkeit weiterhin den baulich angelegten Radweg oder den Schutzstreifen zu nutzen.
Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber
selbst keine eigenständigen Fahrstreifen. Die Schutzstreifen sind auch nicht
ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von
anderen Fahrzeugen "bei Bedarf" (z. B. Begegnung mit LKW) überfahren
werden. Parken ist auf den Schutzstreifen verboten. Ohne Anordnung eines
Halteverbotes ist jedoch ein 3-minütiges Halten auf dem Schutzstreifen erlaubt.
Die nachträgliche Ausschilderung eines Halteverbotes könnte bei Bedarf aber
nachgerüstet werden, wenn dieses z. B. im Bereich des Innovationsquartiers
erforderlich und der Fahrradstreifen regelmäßig zugestellt würde. Durch das auf
Schutzstreifen bestehende Parkverbot werden sich die Sichtfelder an den
Grundstücksausfahrten und einmündenden Straßen grundsätzlich verbessern.
Durch die Markierung des Schutzstreifens wird die Fahrbahn optisch
eingeengt, wodurch eine reduzierte Geschwindigkeit der Fahrzeuge erwartet
werden kann.
Die Kreuzung Lindenstraße / Breite Straße / Tichelkampstraße /
Laugestraße steht mit auf der Liste ausgewählter Knotenpunkte im Stadtgebiet,
die im Hinblick auf die Realisierbarkeit aber auch der Notwendigkeit eines
möglichen Kreisverkehrsplatzes untersucht werden. Diese Liste wurde in der
Sitzung des Bauausschusses am 15.11.2018 vorgestellt. Mit ersten Ergebnissen
aus dieser Untersuchung wird im Sommer 2019 gerechnet.
Abwägungsbeschluss zu 2.1:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
Eingabe 3
3.1 Eingabe:
Schutzstreifen sind nicht sicher und mit 1,50 m inkl. Entwässerungsrinne
zu schmal
Abwägung
zu 3.1:
Die Anlegung von Schutzstreifen - entsprechend den Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt-06) bzw. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA 2010) – sieht eine Breite von 1,50 m einschließlich Markierung vor. Sie
darf 1,25 m nicht unterschreiten. Die Breite der verbleibenden Restfahrbahn
muss mindestens 4,50 m betragen. Die Planung wurde entsprechend den
vorgenannten Richtlinien und Empfehlungen erstellt.
Bei markierten Schutzstreifen handelt es sich nicht um
benutzungspflichtige Radwege, sondern um Angebotsstreifen. Die Nutzung des
weiterhin vorhandenen Radwegbereiches, der sich aktuell mit einer andersfarbige
Pflasterung im getrennten Geh- / Radweg abzeichnet, ist für die Radfahrer
weiterhin möglich. So kann der Radfahrer entsprechend seinem subjektiven
Sicherheitsgefühl auswählen, welche Variante er bevorzugt.
Abwägungsbeschluss zu 3.1:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
3.2 Eingabe:
Die Markierung der Schutzstreifen wird als rechte Begrenzung der Fahrbahn
angesehen und daher wird der Sicherheitsabstand von 1,50 m zum Radfahrer beim
Überholen nicht eingehalten.
Abwägung
zu 3.2:
Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine
eigenständigen Fahrstreifen. Die Schutzstreifen sind auch nicht ausschließlich
den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeugen
"bei Bedarf" (z. B. Begegnung mit LKW) überfahren werden.
In § 5 StVO ist beschrieben, dass beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden muss. Kraftfahrzeuge müssen zum Überholen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Dazu ist der Gegenverkehr abzuwarten.
Weiterhin gilt nach § 1 StVO, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert.
Abwägungsbeschluss zu 3.2:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
3.3 Eingabe:
Der Schutzstreifen wird am Parkstreifen vorbeigeführt. Auf plötzlich aufgehende
Autotüren muss daher geachtet werden, wodurch auch andere Gefahren übersehen
werden können.
Abwägung
zu 3.3:
Entlang des Parkstreifens bleibt die empfohlene Schutzstreifenbreite
von 1,50 m eingehalten. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
erlaubt bei wenigen Parkvorgängen und beengter straßenräumlicher Situation den
Verzicht auf einen gesonderten Sicherheitstrennstreifen. Da es sich im
Parkstreifen vor den Hausnummern 16 – 38 in der Tichelkampstraße größtenteils
um Anliegerparken handelt, ist nicht von einem ständigen Parkwechsel
auszugehen. Daher kann hier aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden
Straßenquerschnitts auf den Sicherheitstrennstreifen verzichtet werden.
Abwägungsbeschluss zu 3.3:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
3.4 Eingabe:
Auf Schutzstreifen darf bis zu 3 Minuten gehalten werden, so dass
Radfahrer auf die Straße ausweichen müssen.
Abwägung
zu 3.4:
Parken ist auf Schutzstreifen verboten. Ohne Anordnung eines
Halteverbotes ist jedoch ein 3-minütiges Halten auf dem Schutzstreifen erlaubt.
Die nachträgliche Ausschilderung eines Halteverbotes könnte bei Bedarf aber
nachgerüstet werden, wenn dieses z. B. im Bereich des Innovationsquartiers
erforderlich und der Fahrradstreifen regelmäßig zugestellt würde.
Abwägungsbeschluss zu 3.4:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
3.5 Eingabe:
Auf Straßen mit Schutzstreifen werden ein Tempolimit von 30 km/h und ein absolutes
Halteverbot gefordert.
Abwägung
zu 3.5:
Die Lindenstraße und die Tichelkampstraße werden im aktualisierten
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine in der funktionalen Gliederung des
Straßennetzes als verkehrswichtige Hauptsammelstraße geführt. Die Straßen
sollen in dieser Funktion mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h befahrbar sein.
Nur an besonders schützenswerten Stellen wie Schulen, Kindergärten und
Altenheimen wird an Straße dieser Klassifizierung im Stadtgebiet Rheine die
Geschwindigkeit punktuell auf 30 km/h begrenzt. Diese Regelung findet hier also
keine Anwendung.
Da an der Lindenstraße / Tichelkampstraße kein signifikanter
Gefahrenpunkt liegt und im Bereich des Kreuzungsbereiches Lindenstraße / Breite
Straße / Tichelkampstraße / Laugestraße
Überschreithilfen zum Überqueren der Fahrbahn vorhanden sind, ist
weiterhin eine zul. Geschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen.
Parken ist auf Schutzstreifen verboten. Ohne Anordnung eines
Halteverbotes ist jedoch ein 3-minütiges Halten auf dem Schutzstreifen erlaubt.
Die nachträgliche Ausschilderung eines Halteverbotes könnte bei Bedarf aber
nachgerüstet werden, wenn dieses z. B. im Bereich des Innovationsquartiers
erforderlich und der Fahrradstreifen regelmäßig zugestellt würde.
Abwägungsbeschluss zu 3.5:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
Der Bauausschuss empfiehlt die Anordnung der zul. Geschwindigkeit von
50 km/h.
Nachfrage im Bauausschuss:
Anfrage im Bauausschuss vom 09. Mai 2019 zur Anlegung einer Lichtsignalanlage oder Querungshilfe im Bereich Krumme Straße / Max-Born-Straße.
Die Anlegung einer Lichtsignalanlage ist aufgrund der Nähe zur Lichtsignalanlage Lindenstraße / Dutumer Straße / Bahnhofstraße nur möglich, wenn die Anlage verkehrsabhängig zur Hauptkreuzung geschaltet ist. Dies bedingt allerdings größere Wartezeiten für die querenden Fußgänger und Radfahrer, so dass an dieser Stelle eine Querungshilfe die bessere Wahl ist.
Die Herstellung einer
Querungshilfe im Bereich Krumme Straße / Max-Born-Straße wird im Zuge der
Ausführungsplanung berücksichtigt und eingeplant.
Zu II: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Die Lindenstraße / Tichelkampstraße zwischen Max-Born-Straße und
Catenhorner Straße befindet sich nicht im Bereich rechtskräftiger
Bebauungspläne. Die Straßenparzellen der Linden- und der Tichelkampstraße
grenzen im Bereich von der Max-Born-Straße bis zur Pappelstraße an die
Bebauungspläne
Nr. 93 Kennwort „Wasserstraße“,
Nr. 308 Kennwort „Bahnhof West / Lindenstraße“ (inkl. 1. Änderung),
Nr. 110 Kennwort „Laugestraße“ sowie
Nr. 285 Kennwort „Teich-/Pappelstraße“.
Die fahrradfreundliche Umgestaltung der Lindenstraße und der
Tichelkampstraße (zwischen Max-Born-Straße und Catenhorner Straße) mittels
Anlegung von beidseitigen Schutzstreifen ist die größte Einzelmaßnahme der zur
Umsetzung beschlossenen Fördermaßnahme KONRAD („Klimaschutz durch Optimierung
der Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“). Die Maßnahme wird mit 70 %
durch das Förderprogramm KONRAD abgedeckt. Der Eigenanteil ist in der
Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt sowie für das Folgejahr 2020 eingeplant.
Baubeginn soll noch im 4. Quartal 2019 erfolgen.
Die Umgestaltung sieht eine Sanierung der Fahrbahndecke vor, da bei einer Ortsbegehung etliche Risse,
flächenhafte Schadstellen und teilweise schon Asphaltabplatzungen in Bereichen
entlang der Entwässerungsrinnen festgestellt wurden.
Bohrkernuntersuchungen des vorhandenen Asphalts haben keine
teerhaltigen Inhaltsstoffe festgestellt und auch die PAK-Belastung lässt eine
Zuordnung der Verwertungsklasse A zu. Somit kann die Deckenerneuerung ohne
Bedenken durchgeführt werden; zumal durch die Auswertung der gezogenen
Bohrkerne eine ausreichende Stärke des gesamten bituminösen Straßenaufbaus
nachgewiesen werden konnte.
In der Tichelkampstraße ist auch die Erneuerung der beidseitigen
Entwässerungsrinnen beabsichtigt. Aktuell ist die Entwässerungsrinne hier 50 cm
breit. Da die Rinne mit zur Fahrbahn - und somit auch zum zukünftig außen
markierten Schutzstreifen - gehört, wird die Rinnenbreite auf 30 cm reduziert,
um dem Radfahrer eine um 20 cm verbreiterte asphaltierte Fläche innerhalb des
Schutzstreifens zur Verfügung stellen zu können.
Die Entwässerung erfolgt über die Entwässerungsrinnen mit
Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal. Eine Erneuerung der
Abläufe ist nur für den Bereich in der Tichelkampstraße vorgesehen, in dem sich
die Rinnenbreite reduziert. Ansonsten ist Erneuerung/Reparatur der Abläufe bzw.
der Anschlussleitung nur vorgesehen, wenn bis zur Ausführung noch Schäden
auftreten oder festgestellt werden.
Die Entwässerungsrinnen in der Lindenstraße werden nur punktuell
angeglichen, wenn Verdrückungen festzustellen sind, die Wasseransammlungen
entstehen lassen.
In der Tichelkampstraße ist die Neupflasterung des vorhandenen
Parkstreifens vor den Hausnummern 16 – 38 mit anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster d = 8,0 cm vorgesehen. Der Parkstreifen wird dadurch in
einer Mindestbreite von 2,00 m neu angelegt und somit um ca. 25 cm gegenüber
dem derzeitigen Bestand entsprechend den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt-06) erweitert. Im Zuge der Neupflasterung des Parkstreifens
werden in diesem auch einzelne Grünbeete (jeweils ca. 6 qm) mit Bäumen und
Unterpflanzung zur Förderung der Umwelt und des Klimaschutzes integriert.
Die Pflasterungen des Gehweges bzw. des getrennten Geh-/Radweges auf
gesamter Strecke der Lindenstraße / Tichelkampstraße werden nur punktuell
ausgebessert, wenn größere Verdrückungen oder Schadstellen sichtbar sind, die
Wasseransammlungen oder Stolperstellen entstehen lassen.
Der Belag entspricht dem üblichen Ausbaustandard von verkehrswichtigen
Hauptsammelstraßen im Stadtgebiet.
Entlang der gesamten Strecke werden - wie im Lageplan eingezeichnet -
beidseitige Schutzstreifen markiert. Außerdem wird vor der Ampelanlage an der
Catenhorner Straße ein rot eingefärbter Aufstellbereich für Radfahrer (analog
zur Planung des Kreises Steinfurt für die Görresstraße) markiert.
Mit Zustimmung des Arbeitskreis Verkehres und der
Straßenverkehrsbehörde ist beabsichtigt, den Schutzstreifen zusätzlich im
Bereich von Straßeneinmündungen rot einzufärben.
Die Anlegung einer Querungshilfe im Bereich Krumme Straße
/ Max-Born-Straße wird im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt und
eingeplant.
Anlagen:
Eingaben der Anlieger (Eingabe 1-3)
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab
Querschnitte A bis C