Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
296/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Wahlausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Maike Haking zur Schriftführerin und Herrn Michael Vogelsang zum stellvertretenden Schriftführer.

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.

 

Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.