Betreff
Verpflichtung der Beisitzer/innen
Vorlage
297/19
Art
Beschlussvorlage
Gemäß § 6 Absatz 3 Kommunalwahlordnung verpflichtet der Wahlleiter die anwesenden Beisitzer/innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Wortlaut der Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im
Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur
Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten.“
Über die jeweiligen Verpflichtungen werden gesonderte Niederschriften gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage beigefügt werden.