Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in 22 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1 (Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zur Kommunalwahl 2020).

 


Begründung:

 

Der Wahlausschuss beschließt gem. § 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020.

 

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunal-verfassungsrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 ist die Frist des § 4 Abs. 1 KWahlG zur Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke von 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode um 17 Monate erweitert worden, sodass der Wahlausschuss der Stadt Rheine spätestens bis zum 29. Februar 2020 das Wahlgebiet in Wahlbezirke einteilen kann (vgl. Art. 5 § 1 des Änderungsgesetzes).

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in seiner Mitteilung vom 31. Juli 2019 über Änderungen in der Kommunalwahlordnung, die insbesondere eine über Art. 2 § 3 der Novelle hinausgehende Übergangsregelung für § 78 KWahlO für die Einteilung der Wahlgebiete betreffen und im Oktober 2019 in Kraft treten sollen, informiert. Trotz der erwarteten Änderungen der KWahlO sei bereits jetzt im Vorfeld eine Einteilung der Wahlbezirke anhand der Maßstäbe des Erlasses des Innenministeriums  vom 12. April 2019  möglich.

 

 

 

1.    Anzahl der in den Wahlbezirken zu wählenden Vertreter/innen

 

Die Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für den Rat der Stadt Rheine sowie die daraus resultierende Anzahl der Wahlbezirke richtet sich gem. § 3 Abs. 2 Buchstabe a) KWahlG nach der Bevölkerungszahl. Für die Stadt Rheine sind bei einer Bevölkerungszahl von über 50.000, aber nicht über 100.000 insgesamt 50 Vertreter/innen - davon 25 in Wahlbezirken - zu wählen.

 

Gem. § 3 Abs. 2 KWahlG i. V. m. Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 konnten die Gemeinden für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 bis spätestens zum 31. Juli 2019 durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen verringern. Gem. der Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Rat der Stadt Rheine vom 4. Februar 2003, hat der Rat der Stadt Rheine von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen gem. § 3 Abs. 2 Buchstabe a) KWahlG um 6 auf 44 zu verringern (3 zur Wahl in den Wahlbezirken und 3 zur Wahl aus der Listenwahl). Dementsprechend sind zur Kommunalwahl 2020 insgesamt 22 Wahlbezirke zu bilden.

 

 

2.    Einwohnergrenzen für die Bildung und Größe der Wahlbezirke

 

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 wurde § 4 Abs. 2 KWahlG so ergänzt, dass bei der Ermittlung der Einwohnerzahl unberücksichtigt bleibt, wer nicht Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist oder nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt. Diese Einwohnerzahl soll lt. Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 12. April 2019 (Anlage 2) einmalig zum Stichtag am 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden. Damit bleibt der übliche Abstand von 18 Monaten zum Ende der Wahlperiode gewahrt. Von IT.NRW veröffentlichte amtliche Bevölkerungszahlen bleiben im Gegensatz zu Berechnungen bei den vergangenen Kommunalwahlen somit unberücksichtigt. Bisher wurden alle Einwohner – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - bedacht.

 

Beim Ministerium des Innern NRW bestehen lt. E-Mail vom 2. August 2019 (Anlage 3) keine Bedenken, wenn die Einteilung der Wahlbezirke bereits jetzt anhand der Daten lt. Erlass vom 12. April 2019 vorgenommen wird.

 

Die Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Ausländer) betrug in Rheine zum Stichtag am

30. April 2019 72.420 Einwohner/innen. Unter Berücksichtigung der Bildung von 22 Wahlbezirken ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk von 3.292 Einwohner/innen. Gem. § 4 Abs. 2 KWahlG darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben (4.115 Einwohner/innen) oder unten (2.469 Einwohner/innen) betragen.

 

Der Städte- und Gemeindebund weist in seiner o. g. Mitteilung darauf hin, dass der seit April 2019 geltende Satz 4 des § 4 Abs. 2 KWahlG, wonach sog. Drittstaatler bei der Ermittlung der Einwohnerzahl für die Wahlbezirkseinteilung unberücksichtigt bleiben, laut Medienberichten Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens sei. Sollte der Verfassungsgerichtshof NRW § 4 Abs. 2 Satz 4 KWahlG mit der Landesverfassung für unvereinbar oder nichtig erklären, würde der Anlass für weitere Anpassungen des § 78 KWahlO, die ausdrücklich auf eine Einwohnerzahl ohne Drittstaatler abstellen, entfallen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei bisher nicht bekannt.

 

Die Verwaltung hat geprüft, wie sich eine solche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW auf die Berechnungen auswirken würde. Ergebnis der Prüfung ist, dass bei der Berücksichtigung aller Einwohner – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – weiterhin lediglich der Wahlbezirk 19 eine Abweichung über 25 Prozent aufweisen würde (Anlage 4).

 

3.    Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke

 

Bleibt die Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke unverändert gegenüber der Kommunalwahl 2014 bestehen, ergeben sich die in Anlage 5 abgebildeten Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) und Abweichungen zum Mittelwert für die 22 Wahlbezirke.

 

Der Anlage 5 ist zu entnehmen, dass bei dieser Einteilung des Wahlgebietes die zugelassene Obergrenze vom Mittelwert (4.115 Einwohner/innen) im Wahlbezirk 19 - Dutum (4.273 Einwohner/innen) überschritten wird. Die Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Ausländer) weicht um 29,81% (981 Einwohner/innen) vom Mittelwert, der bei 3.292 Einwohner/innen liegt, ab.

 

Es wird daher folgende Veränderung der Wahlbezirkseinteilung vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag (vgl. auch Anlage 1) Berücksichtigung gefunden hat:

 

Änderungen in den Wahlbezirken:     

 

Wahlbezirk 19 - Dutum und

Wahlbezirk 15 - Hauenhorst-West/ Catenhorn/ Darbrook

 

Dem Wahlbezirk 15 - Hauenhorst-West/ Catenhorn/ Darbrook werden aus dem Wahlbezirk 19 - Dutum die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

Straße

gerade

ungerade

Am Waldhof

alle

Breite Straße

 

111 – 161

Dutumer Kotte

alle

Eckenerstraße

22 – 40

3 – 39

Felsenstraße

 

71 – 83

Flemingstraße

alle

Ludwig-Dürr-Straße

2 – 52

 

Lürwers Hof

alle

Mergelstraße

alle

Zur Hessenschanze

alle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt betrifft diese Änderung zu berücksichtigende 508 Einwohner/innen. Positiver Nebeneffekt für die betroffenen Wahlberechtigten durch die Neueinteilung ist der Weg zum geplanten Wahllokal. Während sich das Wahllokal im Stimmbezirk 19.1 im Kinderland Nienbergstraße (Nienbergstraße 79) befindet, ist im Stimmbezirk 15.1 das Wahllokal im St. Josefshaus (Eckenerstraße 46) eingerichtet (Stand: Europawahl 2019; aufgrund guter Erfahrungen soll für die Kommunalwahl 2020 nach Möglichkeit wieder auf die o. g. Wahllokale zugegriffen werden).

 

Durch die Änderung ergeben sich folgende neue Einwohnerzahlen und Abweichungen zum Mittelwert in den beiden veränderten Wahlbezirken:

Nummer
Wahlbezirk

Bezeichnung

Wahlbezirk

Deutsche EW u. EW m. EU-Staatsang. VOIS z. 30.04.2019

Mittelwert

Abweichung zum Mittelwert in Einwohner

Prozentsatz

Abweichung zum Mittelwert in %

15

Hauenhorst-West/

Catenhorn/ Darbrook

3678

3292

386

111,73%

11,73%

19

Dutum

3765

3292

473

114,37%

14,37%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Ergebnis dieser Veränderung sind alle Wahlbezirke so aufgeteilt, dass diese den gesetzlich vorgeschriebenen Abweichungen von +/- 25% zur durchschnittlichen Einwohnerzahl gerecht werden (Anlage 6).

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zur Kommunalwahl 2020

Anlage 2:    Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 12.04.2019

Anlage 3:    E-Mail des Ministeriums des Innern NRW vom 02.08.2019

Anlage 4:    Berechnung anhand der Bevölkerungszahlen von IT.NRW, Stand: 31.12.2018

Anlage 5:    Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken wie zur Kommunalwahl 2014, Stand 30.04.2019

Anlage 6:    Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken zur

                   Kommunalwahl 2020, Stand 30.04.2019

Anlage 7:    Schaubilder zur Wahlbezirksänderung

Anlage 8:    Übersichtkarte über das in Wahl(Stimm-)bezirke eingeteilte Wahlgebiet zur          Kommunalwahl 2020