Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Beschluss
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Ausschuss
nimmt die Präsentation des Büros Reicher Haase zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine den Masterplan Grün als Grundlage und Leitlinie für
künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen sowie die benannten
Maßnahmen umzusetzen.
II.
Beschluss
des Rates
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Masterplan Grün als Grundlage und Leitlinie für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen sowie die benannten Maßnahmen umzusetzen.
Begründung:
Mit Beschluss des
Ausschusses vom 31.01.2018 (Vorlage 016/18) für die Erstellung des Masterplanes
Grün wurde der Auftrag an das Stadtplanungs- und Architektenbüro RHA Reicher
Haase associierte GmbH, Dortmund vergeben. Dieses Büro steht in einer kooperierenden
Arbeitsgemeinschaft mit dem Landschaftsarchitekturbüro Greenbox, Köln.
Erste
Zwischenergebnisse wurden dem Ausschuss in der Sitzung am 30.01.2019 (Vorlage
056/19) präsentiert.
Der nunmehr
vorliegende abschließende Masterplan ist das Ergebnis eines längerdauernden
Beteiligungsprozesses. Im Rahmen der Partizipation haben eine Bürgerwerkstatt
und mehrere verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche stattgefunden. Auch sind
schriftliche Stellungnahmen von Seiten der Bürgerschaft und von
Interessenvertretungen zum Masterplan Grün eingegangen. Die hier vorliegenden
Anregungen sind in den Masterplan eingeflossen, sofern sie sich auf der
konzeptionellen Ebene befinden. Detailliertere Vorschläge werden im Rahmen
weiterer planerischer Entwürfe zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden.
Die Inhalte und
Ergebnisse des Masterplanes Grün wird Herr Happel, RHA, in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz präsentieren und
erläutern.
Die Verwaltung ist
bestrebt, mögliche Förderprograme zur Realisierung der beschriebenen Maßnahmen
zu akquirieren. Aktuelle Förderprogramme sind unter Punkt 5 B des Masterplanes
skizziert. In Anbetracht der Bedeutung von Stadtgrün kann davon ausgegangen
werden, dass auch in den Folgejahren Fördermöglichkeiten bestehen werden.
Die Verwaltung
wird die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 einstellen.
Anlage 1: Masterplan Grün – Stadt Rheine