Betreff
Gestaltung des 1. Bauabschnittes der neuen "Dorfmitte Mesum" als Ortskern mit multifunktionalen Möglichkeiten
Vorlage
313/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der Entwurfsplanung für das Bauvorhaben „Dorfmitte Mesum, 1. Bauabschnitt“ die Stellung eines Antrages für Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2020“ beim Fördergeber Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung / Bodenordnung. Er beauftragt die Verwaltung den Förderantrag für die Umgestaltung zum 30. September 2019 zu stellen.

 

 


Begründung:

 

A. Ausgangslage:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz wurde am 26.06.2019 beschlossen, dass der Platzbereich 2 (Bereich zwischen Alter Johannesschule, Gaststätte „Zum Schwan“ und Altem Gemeindehaus) den ersten Bauabschnitt bei der Umgestaltung der „Dorfmitte Mesum“ darstellen und der Landschaftsarchitekt Hyco Verhaagen dazu einen Entwurf konzipieren soll. Mit dem Platzbereich 2 wird der zentral gelegene Bereich angegangen, der von den drei historischen Gebäuden gesäumt ist und von dem aus zusätzlich der nahe Zugang zum Außenbereich der Gastwirtschaft besteht.  Er weist zu den Platzbereichen 1 und 3 gleichermaßen fußläufige Verbindungen auf. Der Entwurf für diese Fläche ist in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit von Herrn Verhaagen mit der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine ausgearbeitet worden und soll nun als Grundlage für den Förderantrag genutzt werden.

 

 

 

B. Gestaltung:

 

In der Bürgerbeteiligung am 22. Mai 2019 wurde deutlich, dass die Mesumer sich einen grünen Platz mit Sitzmöglichkeiten, bestenfalls einem Wasserspiel, wünschen, an dem man verweilen kann, aber auch genügend Raum für diverse Veranstaltungen vorfindet. Voraussetzung war ebenso die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bei Aufrechterhaltung des motorisierten Durchgangsverkehrs sowie der Beachtung der Einrichtung von Stellplätzen.

 

Mehr Aufenthaltsqualität soll geschaffen werden. Dies muss in erster Linie durch eine klarere Gestaltung geschehen. Dabei muss die Verbindung zur Alten Bahnhofsstraße gestärkt werden, da sich dort die Kirche und viele Geschäfte befinden. Der an der Kreuzung Feuerstiege / Nielandstraße befindliche Bildstock wird in den Entwurf integriert. Aufenthaltsplätze vor der Alten Johannesschule werden eingerichtet; drei Bänke und acht Fahrradanlehnbügel finden ihren Platz in unmittelbarer Nähe eines „Trinkbrunnens“, der als besonderes Highlight und als identitätsstiftendes Element die „Mesumer Meise“ enthalten soll. Er betont die Mitte des Platzes. Nahe den Sitzbereichen sind sechs Stellplätze zurückhaltend im Pflaster markiert, damit die Fläche einheitlich wirkt, wenn die Nielandstraße im Rahmen einer Veranstaltung für den Verkehr temporär gesperrt wird.

Als Gegebenheit akzeptiert werden muss der Durchgangsverkehr durch die Nielandstraße und die Alte Kirchstraße. Um dennoch die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger in allen Bereichen zu verbessern, werden die Straßenabschnitte neu gegliedert und „freigeräumt“, es soll ebene Übergänge zwischen Fahrbahn und Gehwegen geben. Durch das Weichen des Baumes und der Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite kann die Fuß- und Radwegeverbindung südlich des Alten Gemeindehauses deutlich verbreitert und somit genügend Raum für den Verkehr in Richtung KiTa Kunterbunt und Johannesschule geboten werden. Um einen gefahrlosen Aufenthalt für die Teilnehmer des unmotorisierten Verkehrs, insbesondere für körperlich eingeschränkte Menschen, zu gewährleisten, werden die zu befahrenden und die nicht zu befahrenden Bereiche mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Pflasterfarben optisch voneinander getrennt.

 

Die Tempo-30-Zone soll nach wie vor bestehen bleiben. Leuchten und Bodenstrahler unter den bestehenden Großgehölzen machen auch im Dunkeln einen angstfreien Aufenthalt möglich, ohne ein Übermaß an Beleuchtung bzw. Lichtverschmutzung zuzulassen. Tagsüber können neugestaltete Staudenbeete von den Passanten betrachtet werden. Die Nielandstraße kann für künftige Veranstaltungen wie Konzerte oder den Weihnachtsmarkt gesperrt werden, durch die Aufstellung von zwei festen Schaltschränken fällt die Austragung einfacher und ist unkomplizierter.

 

 

 

Barrierefreiheit:

 

Sämtliche Flächen, sowie der Zugang zur Alten Johannisschule und der zur Gaststätte „Zum Schwan“ sind barrierefrei zugänglich. Im Entwurf sind die Fußwege breit und attraktiv gestaltet, in der Pflasterung gibt es taktil wahrnehmbare Streifen, die sich farblich vom angrenzenden Bodenbelag unterscheiden und von Menschen mit Sehbeeinträchtigung als Leitlinien genutzt werden können. Über diese tastbaren Leitlinien gelangen auch blinde Menschen in alle Bereiche des Dorfplatzes. In den Abschnitten, in denen der Gehweg auf Grund der notwendigen Breite der Straße recht schmal sein muss, gibt es auf den gegenüberliegenden Seiten breiter dimensionierte fußläufige Wege.

 

 

 

Zusammenfassung:

 

Der vorliegende Entwurf der neuen „Ortsmitte Mesum“ präsentiert sich als Platz mit hochwertiger und zurückhaltender Gestaltung, verbesserter Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität und optimierten Möglichkeiten für vielfältige Veranstaltungen. Dabei ist die Einbindung von Stellplätzen nicht außer Acht gelassen, sondern in die Gestaltung integriert worden. Die geschilderten Inhalte gehen aus den Anlagen im Anhang hervor.

 

 

 

Kosten:

 

Die Kosten für die Umgestaltung betragen nach den Berechnungen von Herrn Verhaagen insgesamt rund 367.000 € brutto. Bei einem positiven Bescheid des Förderantrages aus der Förderung „Dorferneuerung 2020“ könnten von der Bezirksregierung Münster 65 % dieses Betrages gestellt werden, was einen Zuschuss von 238.550 € brutto bedeutet. Der Eigenanteil von 25 % bzw. 128.450 € brutto müsste von der Stadt gestellt werden. Die Verwaltung wird die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2020 einstellen.

 

 

 

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

 

Die Verwaltung empfiehlt, zu Ende September 2019 den Antrag für Fördermittel aus dem  Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2020“ bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Voraussichtlich Ende 2019 werden die Bewilligungsbescheide versandt. Im Rahmen des freiraumplanerischen Auftrages vom Landschaftsarchitekten Hyco Verhaagen wurden Ent-wurfsplanung und Kostenberechnung erarbeitet. Nach Durchführung der Ausführungsplanung und Ausschreibung könnte im späten Frühjahr 2020 mit der Realisierung begonnen werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Bestandsplan

Anlage 3: Entwurfsplan

Anlage 4: Objektplan