Betreff
Mindestkaufpreisfestsetzung für den Verkauf eines Baugrundstücks (ehemaliger Spielplatz)
Vorlage
315/19
Aktenzeichen
FB 4.1 -li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt, dass das Grundstück des  ehemaligen Spielplatzes „Dannenkamp“ in Mesum (Gemarkung Rheine Mesum, Flur 5, Flurstück 717) im Bieterverfahren zum Mindestkaufpreis von 169.760,40 € veräußert wird.

 

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe des Spielplatzes „Dannenkamp“ beschlossen, die Fläche wurde in Wohnbauland  (bebaubar in 1-geschossige Bauweise mit einem Einzel- o. Doppelhaus) umgewandelt und der Bebauungsplan ist seit dem 13.10.2017 rechtsverbindlich.

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung sind Grundstücksverkäufe bzw. Optionen zwischen 100.000 € und 250.000 € vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, wenn nicht mindestens der vorab vom Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat festgelegte Grundstückskaufpreis je Quadratmeter erzielt wird. Bislang erfolgte keine Festlegung eines Grundstückskaufpreises für dieses Grundstück.

 

In diesem Fall wird das 1.174 m² große Grundstück in der Gemarkung Rheine-Mesum, Flur 5, Flurstück 717, im Bieterverfahren zum Mindestkaufpreis in Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes von 140 €/m² (164.360 €) zzgl. Kanalanschlussgebühren (5.400,40 €) angeboten.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan