Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bedarf einer
integrierten Sozialberichterstattung und Weiterentwicklung der
sozialplanerischen Aufgaben für die Stadt Rheine zur Kenntnis.
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine integrierte Sozialplanung und jährliche Sozialberichterstattung zu entwickeln.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
04.12.2018 einen Antrag der Fraktion der Linken, Anlage 1, zur Vorlage eines
umfänglichen Sozialberichtes im Sozialausschuss als Eingang zur Kenntnis
genommen und zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.
In dem Antrag der Fraktion der Linken sind
unterschiedlichen Kriterien bzw. Unterpunkte einer Gliederung für eine
systematische Sozialberichterstattung angegeben, bspw. Daten zur Bevölkerung
und Bevölkerungsentwicklung, Daten zu Einkommen, Wohnen und Beschäftigung,
sowie zu Armut und Segregation in den Stadtteilen, die eine
Mindestberücksichtigung in einem solchen Bericht finden sollen. Ferner sollen
die im Bericht verwendeten Daten valide sein.
In dem Antrag wird als Begründung ausgeführt, dass ein
aktueller Sozialbericht die zukünftige Diskussionsgrundlage für
sozialpolitische Debatten und Entscheidungen bilden soll, um den kommunalen
Handlungsspielraum zielgerichtet nutzen zu können. In der Folge könnten
Maßnahmen auf dieser Grundlage entwickelt werden, die Chancengleich verbessern
hilft und soziale Disparitäten abfedert. Die Verantwortlichen sollen ihre
Möglichkeiten nutzen, um die Stadt für Bürgerinnen und Bürger mit geringen
Einkommen lebenswert zu gestalten.
Die Verwaltung hat sich mit dem Anliegen aus dem Antrag,
dem konkreten Vorschlag eines aktuellen Sozialberichts, den derzeit zur
Verfügung stehenden validen Daten, den internen Ressourcen in der Verwaltung
und weiteren fachlichen Aspekten zur Thematik Sozialberichterstattung
auseinandergesetzt.
Bisher werden in der Verwaltung an verschiedenen Stellen
bereits Planungsdaten und Kennzahlen erhoben, z. B. Schulentwicklungsplanung,
Kindergartenbedarfsplanung sowie statistisches Material zur Anzahl der Bezieher
von Sozialleistungen und anderer gesetzlicher Unterstützungsleistungen. Die
vorhandene Personalressource im Umfang von 1,0 VZÄ wird bisher schwerpunktmäßig
für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und Projekte mit starkem
Sozialraumbezug (u. a. Jugend stärken im Quartier, Selbständig Leben im
Quartier) eingesetzt und ist derzeit aufgrund von Elternzeit nicht verfügbar.
Die vorhandenen Daten sind in der Regel quantitativ und es erfolgt eine
Auswertung in Bezug auf die jeweiligen Arbeitsbereiche. Eine kontinuierliche
sozialraumbezogene Auswertung erfolgt bisher nicht. Ebenso erfolgt bisher nur
anlassbezogen, jedoch nicht systematisch ein Abgleich mit Daten aus der
NRW-Sozialberichterstattung.
In dem über 500 Seiten starken Sozialbericht NRW aus 2016
findet sich eine sehr differenzierte Darstellung von unterschiedlichen Daten im
sozialstrukturellen Bereich, zur Gesundheit, zur Bildung, zu Arbeit und
Wirtschaft, zu Einkommen, Reichtum und Armut, zu den Lebenslagen der
verschiedenen Bevölkerungsgruppen, zu sozialen Segregation.
Ergänzt wird das Vertiefungsthema „Soziale Segregation“
durch Berichte von 5 Kommunen zu deren kommunaler Perspektive und Tätigkeiten
in der Sozialberichterstattung und integrierten Sozialplanung.
Die Verwaltung hat sich in 2019 konkret dem Bereich der
validen Grund- und Basisdaten gewidmet. Dem Beispiel Bielefelds und anderen
Städten folgend, die im Bereich der Sozialberichterstattung aktiv sind, findet
derzeit eine Integration von bewährter Analysesoftware in die
Verwaltungsinfrastruktur der Stadt Rheine statt. Diese Analysesoftware soll
zukünftig sicherstellen, dass die in Einzelfällen in verschiedenen Datenbanken
vorhandenen Datensätze in Verknüpfung mit Straßenschlüssel- und
Quartiersverzeichnissen ausgewertet werden können. Dieses ist aktuell in der
notwendigen Qualität noch nicht umsetzbar. Um aber qualifizierte
Schlussfolgerungen aus einem Sozialbericht ziehen zu können, Maßnahmen
modifizieren oder konkrete neue Maßnahmen beschließen zu können, ist eine
Aufbereitung und Darstellung quartiersbezogener Daten unverzichtbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die verschiedenen
Aktivitäten, die bereits angelaufen sind um die Voraussetzung für eine
Sozialberichterstattung und integrierte Sozialplanung sicherstellen zu können,
sowie über die reine Datenberichterstattung hinausgehende methodischen Elemente
einer integrierten Sozialplanung, in einem Konzept auch mit Angaben zu den
notwendigen Ressourcen zu entwickeln und dem Sozialausschuss zur Entscheidung
im Rahmen der Etatberatungen vorzulegen.
Ziel soll sein, ein handhabbares Kennzahlen- und Indikatorenset zu
entwickeln, das einen Überblick über die soziale Lage in der Stadt Rheine und
Grundlage für die strategische Steuerung ab den Etatberatungen 2021 bietet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Sozialausschuss unter Auswertung
der vorhandenen Daten und Ressourcen bis November 2019 ein Konzept für eine
kontinuierliche sozialraumbezogene Berichterstattung vorzulegen.
Anlagen
Anlage 1: Die Linke „Antrag Sozialbericht“