Betreff
Auftrag zur Entwicklung eines Konzeptes zum Aufbau einer regelmäßigen Sozialberichterstattung und integrierten Sozialplanung in Rheine
Vorlage
317/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bedarf einer integrierten Sozialberichterstattung und Weiterentwicklung der sozialplanerischen Aufgaben für die Stadt Rheine zur Kenntnis.

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine integrierte Sozialplanung und jährliche Sozialberichterstattung zu entwickeln.


Begründung:

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 einen Antrag der Fraktion der Linken, Anlage 1, zur Vorlage eines umfänglichen Sozialberichtes im Sozialausschuss als Eingang zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.

 

In dem Antrag der Fraktion der Linken sind unterschiedlichen Kriterien bzw. Unterpunkte einer Gliederung für eine systematische Sozialberichterstattung angegeben, bspw. Daten zur Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung, Daten zu Einkommen, Wohnen und Beschäftigung, sowie zu Armut und Segregation in den Stadtteilen, die eine Mindestberücksichtigung in einem solchen Bericht finden sollen. Ferner sollen die im Bericht verwendeten Daten valide sein.

In dem Antrag wird als Begründung ausgeführt, dass ein aktueller Sozialbericht die zukünftige Diskussionsgrundlage für sozialpolitische Debatten und Entscheidungen bilden soll, um den kommunalen Handlungsspielraum zielgerichtet nutzen zu können. In der Folge könnten Maßnahmen auf dieser Grundlage entwickelt werden, die Chancengleich verbessern hilft und soziale Disparitäten abfedert. Die Verantwortlichen sollen ihre Möglichkeiten nutzen, um die Stadt für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen lebenswert zu gestalten. 

 

Die Verwaltung hat sich mit dem Anliegen aus dem Antrag, dem konkreten Vorschlag eines aktuellen Sozialberichts, den derzeit zur Verfügung stehenden validen Daten, den internen Ressourcen in der Verwaltung und weiteren fachlichen Aspekten zur Thematik Sozialberichterstattung auseinandergesetzt.  

 

Bisher werden in der Verwaltung an verschiedenen Stellen bereits Planungsdaten und Kennzahlen erhoben, z. B. Schulentwicklungsplanung, Kindergartenbedarfsplanung sowie statistisches Material zur Anzahl der Bezieher von Sozialleistungen und anderer gesetzlicher Unterstützungsleistungen. Die vorhandene Personalressource im Umfang von 1,0 VZÄ wird bisher schwerpunktmäßig für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und Projekte mit starkem Sozialraumbezug (u. a. Jugend stärken im Quartier, Selbständig Leben im Quartier) eingesetzt und ist derzeit aufgrund von Elternzeit nicht verfügbar. Die vorhandenen Daten sind in der Regel quantitativ und es erfolgt eine Auswertung in Bezug auf die jeweiligen Arbeitsbereiche. Eine kontinuierliche sozialraumbezogene Auswertung erfolgt bisher nicht. Ebenso erfolgt bisher nur anlassbezogen, jedoch nicht systematisch ein Abgleich mit Daten aus der NRW-Sozialberichterstattung.

 

In dem über 500 Seiten starken Sozialbericht NRW aus 2016 findet sich eine sehr differenzierte Darstellung von unterschiedlichen Daten im sozialstrukturellen Bereich, zur Gesundheit, zur Bildung, zu Arbeit und Wirtschaft, zu Einkommen, Reichtum und Armut, zu den Lebenslagen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, zu sozialen Segregation.

Ergänzt wird das Vertiefungsthema „Soziale Segregation“ durch Berichte von 5 Kommunen zu deren kommunaler Perspektive und Tätigkeiten in der Sozialberichterstattung und integrierten Sozialplanung.

 

Die Verwaltung hat sich in 2019 konkret dem Bereich der validen Grund- und Basisdaten gewidmet. Dem Beispiel Bielefelds und anderen Städten folgend, die im Bereich der Sozialberichterstattung aktiv sind, findet derzeit eine Integration von bewährter Analysesoftware in die Verwaltungsinfrastruktur der Stadt Rheine statt. Diese Analysesoftware soll zukünftig sicherstellen, dass die in Einzelfällen in verschiedenen Datenbanken vorhandenen Datensätze in Verknüpfung mit Straßenschlüssel- und Quartiersverzeichnissen ausgewertet werden können. Dieses ist aktuell in der notwendigen Qualität noch nicht umsetzbar. Um aber qualifizierte Schlussfolgerungen aus einem Sozialbericht ziehen zu können, Maßnahmen modifizieren oder konkrete neue Maßnahmen beschließen zu können, ist eine Aufbereitung und Darstellung quartiersbezogener Daten unverzichtbar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die verschiedenen Aktivitäten, die bereits angelaufen sind um die Voraussetzung für eine Sozialberichterstattung und integrierte Sozialplanung sicherstellen zu können, sowie über die reine Datenberichterstattung hinausgehende methodischen Elemente einer integrierten Sozialplanung, in einem Konzept auch mit Angaben zu den notwendigen Ressourcen zu entwickeln und dem Sozialausschuss zur Entscheidung im Rahmen der Etatberatungen vorzulegen.

 

Ziel soll sein, ein handhabbares Kennzahlen- und Indikatorenset zu entwickeln, das einen Überblick über die soziale Lage in der Stadt Rheine und Grundlage für die strategische Steuerung ab den Etatberatungen 2021 bietet.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Sozialausschuss unter Auswertung der vorhandenen Daten und Ressourcen bis November 2019 ein Konzept für eine kontinuierliche sozialraumbezogene Berichterstattung vorzulegen.

 


Anlagen

Anlage 1: Die Linke „Antrag Sozialbericht“