Betreff
Bebauungsplan Nr. 107, Kennwort: "Nielandstraße/Feuerstiege", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
037/06
Aktenzeichen
PB 5.1-gl
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Den Anstoß für eine städtebauliche Planung im Bereich zwischen der Nielandstraße und der Thiestraße gab das Tiefbauunternehmen Bügers. Die Firma Bügers hat den Betrieb eingestellt und nun soll das Gelände städtebaulich neu geordnet werden.

Die bestehende Bebauung nördlich und westlich des Geländes wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenommen, um diese städtebaulich zu ordnen und zu sichern.

 

Die BKV Baubetreuung GmbH Hamm bekundet bereits Interesse an dem ehemaligen Gelände der Firma Bügers und der südlich angrenzenden Flächen von der Familie Frehe und dem nördlich angrenzenden Grundstück der Familie Werner. Die BKV beabsichtigt auf den v. g. Flächen eine Wohnanlage für Betreutes Wohnen mit ca. 40 Wohnungen zu errichten.

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegen bei.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 107, Kennwort: "Nielandstraße / Feuerstiege", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch den Johannesweg,

im Osten:        durch die Nielandstraße,

im Süden:       durch die Straße Feuerstiege

im Westen:     durch die Rheiner Straße und die Thiestraße

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 6 , Gemarkung Mesum. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 107 , Kennwort: "Nielandstraße / Feuerstiege", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1:        Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 107