I. Allgemeines
II. Abschlussbericht zum Projekt "Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement"
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Begründung:
1. Allgemeines: Zahlen / Daten / Fakten
Die Anzahl der in
Rheine lebenden Ausländer hat sich im Betrachtungszeitraum vom 31.12.2016 bis
heute von 7854 auf 9032 kontinuierlich erhöht. Neben saisonalen Arbeitskräften
hat der Anstieg der Asylsuchenden und Duldungsinhaber Einfluss auf den zum Teil
temporären wie auch auf den generellen Anstieg der Ausländerzahlen in Rheine.
Die nachfolgende
Kennzahlenmatrix verdeutlicht den steigenden Ausländeranteil an der
Gesamtbevölkerungszahl der Stadt Rheine und stellt den Anteil der EU Ausländer
an der Ausländerzahl gesamt dar. Daneben werden Zahlen zu exemplarisch
ausgewählten Aufenthaltstiteln, zur Anzahl erfolgter Einbürgerungen und zur
Anzahl der Rückführungen Ausreisepflichtiger jeweils zum Stichtag 31.12. bzw.
laufenden Jahr soweit möglich zum Stichtag 01.07.2019 dargestellt. Im Jahr 2016
war die Anzahl der freiwilligen Rückkehrfälle unter Nutzung der
Förderungsprogramme REAG/GARP auffällig hoch, fiel in den folgenden Jahren aber
deutlich ab.
Kennzahlenmatrix
(Quellen: AZR und IT NRW) |
2016 |
2017 |
2018 |
7/2019 |
Einwohner der
Stadt Rheine (31.12. des Jahres) |
75338 |
76018 |
76107 |
|
Ausländer der
Stadt Rheine (Anzahl) |
7854 |
8280 |
8741 |
8885 |
Ausländeranteil
(%) |
10,43% |
10,89% |
11,49% |
|
EU Ausländer (Anzahl) |
3324 |
3539 |
3834 |
3793 |
Anteil EU
Ausländer an Ausländer
gesamt (%) |
42,32% |
42,74% |
43,86% |
42,69% |
|
|
|
|
|
Abschiebungen
(Anzahl) |
7 |
19 |
25 |
15 |
Freiwillige
Rückkehrfälle (Anzahl) |
101 |
27 |
8 |
3 |
|
|
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|
|
Aufenthaltserlaubnisse
(Anzahl) |
1815 |
2185 |
2418 |
2592 |
-
davon Asyl |
4 |
7 |
7 |
6 |
-
davon Flüchtlingseigenschaft |
393 |
599 |
713 |
762 |
-
davon Subsidiärer Schutz |
151 |
249 |
242 |
261 |
-
davon Abschiebungsverbot |
38 |
52 |
78 |
90 |
|
|
|
|
|
Niederlassungserlaubnisse
(Anzahl) |
1566 |
1586 |
1642 |
1702 |
|
|
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|
Einbürgerungen
(Anzahl) |
*1) |
82 |
81 |
70 |
*1) Einbürgerungszahl 2016
steht wegen der in diesem Jahr erfolgten Fachbereichsneuorganisation nicht zur
Verfügung
Entwicklung Aufenthaltsgestattungen – Duldungen
(2018/2019)
Inzwischen ist die
Anzahl der im Asylverfahren stehenden Asylsuchenden (Personen mit
Aufenthaltsgestattung) gesunken. Dem gegenüber steht eine annähernd
gleichbleibende Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
(Duldungen), da der überwiegende Anteil der Personen mit
Aufenthaltsgestattungen nach erfolglosem Asylverfahren ausreisepflichtig wird
und dadurch in den Duldungsstatus gelangt.
Entwicklung befristete Aufenthaltstitel,
Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen (2016 bis 07/2019)
Es ist deutlich
wahrnehmbar, dass der Anteil an Personen mit Aufenthaltstiteln kontinuierlich
steigt, ebenso die Anzahl der erteilten Niederlassungserlaubnisse. Prognostisch
wird die Anzahl der Einbürgerungen in diesem Jahr über dem Durchschnitt der
vergangenen Jahre liegen.
In Zukunft werden
dem Sozialausschuss einmal jährlich im Sinne einer Geschäftsstatistik Zahlen,
Daten und Fakten präsentiert.
Organisation der städtischen Ausländerbehörde
Zur Bewältigung
der ausländerrechtlichen Aufgaben arbeitet die Ausländerbehörde Rheine in einer
festgelegten Aufbauorganisation. Die zentralen Aufgaben
- Asyl und Rückkehrmanagement
- Prüfung, Erteilung / Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen
- Prüfung / Durchführung von Einbürgerungen sowie Ausfertigung von
Verpflichtungserklärungen
werden
arbeitsteilig erledigt.
Für die Erledigung
von Verwaltungsaufgaben der Ausländerbehörde sowie zur Durchführung von
ausländerrechtlichen Ermittlungen werden die genannten zentralen
Aufgabenbereiche durch teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unterstützt.
Nachfolgend ist
die aktuelle Aufbauorganisation grafisch dargestellt:
Erhöhung des Bürgerservice
Im laufenden Jahr
konnte die Einführung der digitalen Akte abgeschlossen werden, was die
Bearbeitung von Geschäftsvorgängen im Publikumskontakt deutlich erleichtert.
Zur Überwindung
von sprachlichen Hindernissen läuft derzeit erprobungsweise der Einsatz von
Videodolmetschern, was eine sachliche und neutrale Übersetzung insbesondere bei
schwierigen Gesprächen sicherstellt.
In Zukunft ist die
Einführung eines elektronischen Besucherleitsystems geplant, um die
Kundenservice in der städtischen Ausländerbehörde weiter zu optimieren.
2. Projekt
“Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement“
Der Sachstand zum
Projekt wurde zuletzt am 12.06.2018 im Sozialausschuss der Stadt Rheine
vorgestellt.
Nach den bis dahin
erfolgten Prozessbeschreibungen (Ist-Stand) mit den am Gesamtprozess
beteiligten Stellen, der Schwachstellenanalyse, der darauf aufgesetzten
Prozessoptimierungen und der Entwicklung eines dem Steuerungsbedarf angepassten
Lagebildes wurden die folgend genannten weiteren Projektschritte angekündigt:
- Verschriftung des Konzeptes
- Testlauf des Rückkehrmanagements
- Evaluierung des Konzeptes
Die durch die
Projektbeteiligten erarbeiteten Handlungsfelder und Leitlinien wurden
konzeptionell zusammengefasst und in der Alltagsorganisation getestet. Nach
erfolgter Evaluierung des Konzeptes erfolgte die Erstellung der Endfassung.
Wesentliche konzeptionelle Festlegungen
- Zur einheitlichen und transparenten Entscheidungsfindung zur
Durchsetzung von Ausreisepflichten als auch zur Erteilung von
Aufenthaltserlaubnissen wurde eine Entscheidungsmatrix entwickelt.
- Zwischen dem Fachdienst Migration und Integration der Caritas
Rheine, Flüchtlings- und Rückkehrberatung, und dem Fachbereich Schulen,
Soziales, Migration und Integration wurden zur Erreichung einer vernetzten
und kooperativen Zusammenarbeit Leitlinien vereinbart, deren Umsetzung
durch strukturierte Kommunikation auf der Leitungs- und Arbeitsebene
sichergestellt ist.
- Zur Erlangung wichtiger Informationen insbesondere zu
Integrationsleistungen bei geduldeten und gestatteten Ausländern erstellen
die Sozialarbeiter (innen) des Teams Beratung/Begleitung von Zuwanderern
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bedingungen Standardreports,
die bei ausländerrechtlichen Entscheidungen durch die Ausländerbehörde
genutzt werden können.
- Für alle am Prozess Rückkehrmanagement
beteiligten Stellen (Polizei, Caritas, Fachdienst Beratung/Begleitung von
Zuwandern, Mitarbeiter ABH) wurde eine gemeinsame
Fortbildungsveranstaltung zum Ausländerrecht durchgeführt.
- Ein auf den Steuerungsbedarf ausgerichtetes Lagebild wurde
entwickelt und soll lageangepasst fortgeschrieben werden.
- Es erfolgen bedarfsrechte Schulungs- und Fortbildungsangebote zu den
Themen Kommunikation und Gesprächsführung sowie zur Eigensicherung in
Bezug auf Außendienst und Rückführungsmaßnahmen.
Am 24.09.2018
wurde das Sonderprojekt „Rückkehrmanagement“ mit einer Abschlussveranstaltung
unter Beteiligung von Vertretern auswärtiger Ausländerbehörden und der
Projektbeteiligten abgeschlossen und die weitere Umsetzung in die
Alltagsorganisation übergeben.
Strategische Ausrichtung
In Erweiterung der
konzeptionellen Festlegung bei Umsetzung des Rückkehrmanagements / der
Erteilung Humanitärer Aufenthaltstitel wurde zur klaren Positionierung eine
Behördenstrategie der Ausländerbehörde Rheine entwickelt.
Als Vision
wurde festgelegt:
„Alle geduldeten Ausländer im Zuständigkeitsbereich der
Stadt Rheine sind gesellschaftlich integriert oder in ihre Herkunftsländer
zurückgeführt.“
Im zweiten Schritt
wurde strategisch festgelegt, in welchen aufgabenrelevanten Bereichen für das
Jahr 2019 Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden, damit die in der Vision
angestrebten Ergebnisse erreicht werden können.
Arbeitsgespräche
beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW haben
eine Sensibilisierung für die Entscheidungsfindung bei der Prüfung möglichen
Integrationsmaßnahmen bei grundsätzlich ausreisepflichtigen Personen
herbeigeführt. Aktuelle Erlasse lassen mehr Möglichkeiten für die Erteilung von
Aufenthaltstiteln bei gut integrierten Ausländern zu, deren Identität
zweifelsfrei feststeht.
Andererseits
sollen Ausreisepflichtige, die die Anforderungen für die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, konsequent in ihre Herkunftsländer
zurückgeführt werden. Die Rückführung bei diesen Personen scheitert häufig, da
die erforderlichen Reisedokumente nicht vorliegen und ohne Mitwirkung der
Betroffenen kaum beschafft werden können.
Unter diesem
Ansatz wurden folgende Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2019 gebildet:
- Fehlende Reisedokumente bei ausreisepflichtigen Personen sollen verstärkt
beschafft werden.
- Der Krankenstatus aller geduldeten Personen mit dem
Ausreisehindernis „aus medizinischen Gründen“ sollen rechtssicher geklärt
werden.
- Steigerung der Integrationsmaßnahmen in allen geeigneten Fällen.
Die seitens der
Stadt Rheine erarbeitete Strategie zielt darauf ab, in allen geeigneten Fällen
bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen Integration zu fördern und die
Erlangung von Aufenthaltstiteln zu ermöglichen.
Lagebild
Die
steuerungsrelevanten Kennzahlen (Zielerreichungsgrade, als auch zu Messungen
der vereinbarten Aktivitäten), sowie weitere Messkennzahlen außerhalb der
Zielstellungen, fließen in das monatliche Lagebild ein. Quartalweise
erfolgt eine Controlling-Besprechung bei dem der aktuelle Sachstand erörtert
wird und ggf. nachgesteuert werden kann.
Erste Ergebnisse
Das Verfahren ist
inzwischen etabliert. Die konkreten Ziele schaffen eine Orientierung für die
Aufgabenwahrnehmung, und zwar sowohl intern wie auch mit beteiligten
Gruppierungen (Kirchen, Ehrenamt, freie Träger, Vereine).
Eine deutliche
Entlastung der Sachbearbeitung ist durch die Einstellung von zwei
Teilzeitkräften (pensionierte Polizeibeamte) für die Erledigung von
Ermittlungsaufträgen und für den Fahrdienst bei Rückführungen festzustellen.
Ausblick / Prognose
Die mit dem
Sonderprojekt Rückkehrmanagement im Oktober 2017 begonnene Neuausrichtung der
Ausländerbehörde Rheine wird nach der Projekterweiterung auf die strategische
Ausrichtung und Zielvereinbarung für 2019 nach der Bilanzierung und Neuausrichtung
für 2020 Ende Dezember 2019 abgeschlossen.
Die seitens der
Stadt Rheine umgesetzte Strategie deckt sich mit den Zielen und seitens der
Landesregierung NRW geschaffenen Möglichkeiten, Langzeit- und/oder gut
integrierten Ausländern eine Bleibeperspektive zu schaffen.
Dazu bildet die
seitens der Stadt Rheine geschaffene Organisationsstruktur, die Produkte
Leistung, Recht, Unterbringung und Betreuung zusammenzufassen, eine ideale
Ausgangslage.
Auf die
individuell ansetzenden Integrationskonzepte und Maßnahmen (dezentrale
Unterbringung, quartiersbezogene Sozialarbeit und Ansprechpartner vor Ort,
Sprachoffensive, Ankommensberatung) sowie Projekte (Einwanderung gestalten NRW,
Gemeinsam klappt´s) wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen sondern auf
die bereits erfolgten bzw. laufenden Berichterstattungen im Sozialausschuss
sowie im Integrationsrat verwiesen.