Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplanes für das Jahr 2020 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 3 zur Kenntnis.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung der Entwürfe des Gesamtstellenplanes und der Fachbereichsstellenpläne den zuständigen Fachausschüssen.

 


Begründung:

 

Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltsplanung besteht für den Stellenplanentwurf 2020 die grundsätzliche Zielsetzung, einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein Aufgabenzuwachs gegenübersteht.

 

In den Gesamtstellenplan sowie in den Stellenplanentwürfen der Fachbereiche (Anlagen 1 – 3) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2020 relevant werden. Stichtag für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvor-standes vom 4. September 2019. Stellenplanänderungen, die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt.

 

Gemäß § 8 Absatz 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beinhaltet der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Stellenplanänderungen, die sich auf die Stellen-wertigkeit beziehen, werden in den zuständigen Fachausschüssen erläutert.

 

Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl. Anlage 5), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert in den Fachausschüssen berichtet.

 

 

1.   Änderungen im Stellenplanentwurf 2020

 

Unter den oben genannten Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2020 gegenüber dem Gesamtstellenplan 2019 insgesamt einen Stellenzuwachs im Umfang von 10,99 Stellen (Zuwachs 14,40 Stellen, Einsparung 3,41 Stellen).

 

Der Personalaufwand steigt für das Planungsjahr 2020 für Stellenplanänderungen insgesamt um 653.550 Euro (Anmerkung: die Personalkostenplanung für das HH-Jahr 2019 enthielt bereits die Personalaufwendungen für die gesamten Stellen im Bereich der Feuerwehr). Dem gestiegenen Personalaufwand stehen jedoch auch Erstattungsleistungen bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 208.341 Euro gegenüber.

 


 

 

Bereich

Stellenzuwachs

Stelleneinsparung

Saldo

 

%-Anteil

Bezeichnung

%-Anteil

Bezeichnung

 

 

SB 0

 

 

keine Veränderung

 

-0,78

 

Vorzimmer Bürgermeister

(Umschichtung 0,6 FB 7)

 

-0,78

 

SB II

 

+0,50

 

 

Sozialarbeiter/in Pflegekinderwesen

 

-0,23

-1,00

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jugendgerichtshilfe

 

-0,73

 

FB 3

 

+0,60

+1,20

 

+2,00

 

+2,00

+1,00

 

Sachbearbeitung Sondernutzungen

SB Bußgeldstelle fließender Verkehr.

Feuer-/Rettungswache, Einsatzorganisation u. Atemschutzwerkstatt

Verwaltungsstelle Feuerwehr

SB/Fachkraft IT-Bereich Feuerwehr

 

 

keine Veränderung

 

+6,80

 

FB 4

 

+1,50

+0,50

 

Zahlungsabwicklung

Systemadministration Finanzsoftware (Umschichtung FB 7)

 

-0,25

 

Buchhaltung

 

+1,75

 

FB 5

 

+1,00

 

+2,00

 

Konversion, Projektleiter Baugebiete

Zügigkeitsoffensive

 

-0,30

 

-0,35

 

Liegenschaften – Verw. Asylbewerber und Aussiedler

Raumpflegerin

 

+2,35

 

FB 7

 

+0,60

 

Politische Gremien

(Umschichtung Vorzimmer SB 0)

 

-0,50

 

Systemadministration Finanzsoftware (Umschichtung FB 4)

 

+0,10

 

FB 8

 

 

+0,50

 

 

+1,00

 

 

SGB II – Bildungs- und Teilhabepaket für Anspruchsberechtigte ohne SGB II- Anspruch

Leistungsgewährung SGB XII

 

 

 

keine Veränderung

 

+1,50

Summe

+14,40

 

-3,41

 

 

+10,99

 

 

1.2     Stellenzuwachs im Stellenplanentwurf 2020

 

Der Stellenanstieg im Umfang von 10,99 Stellen ist im Wesentlichen auf die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, Ausweitung des Personalbedarfs aufgrund höherer Fallzahlen und der Bearbeitung von Förderprogrammen geschuldet. Nachstehend wird kurz auf den Stellen-zuwachs der einzelnen Verwaltungsbereiche eingegangen. Die inhaltliche Beratung soll je-doch in den Sitzungen der Fachausschüsse geführt werden.

 

a)    Sonderbereich II (Jugendamt)

Der geschlossene Vertrag mit dem Caritasverband berücksichtigt im Rahmen der Delegation nach § 76 SGB VIII nicht mehr die Mitwirkung des Caritasverbandes an der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII). Seitens des Jugendamtes mussten 39 Fälle übernommen werden. Gleichzeitig ist die Bereitschaftspflege im Kontext des § 42 SGB VIII in Gänze auf das Jugendamt übertragen worden. Für die Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben wird eine 0,5 Stelle (Sozialarbeit) im Stellenplanentwurf berücksichtigt.

 

b)    Fachbereich Recht und Ordnung

       Bereits im vergangenen Jahr wurde über den zusätzlichen Stellenbedarf der Feuer- und Rettungswache beraten (siehe HFA-Beschlussvorlage 376/18). Der zusätzliche festgestellte Stellenbedarf von insgesamt 10,5 Stellen wurde auf die Stellenpläne 2019 mit 5,5 Stellen und 2020 mit 5,0 Stellen verteilt.

 

       Im Rahmen der Neustrukturierung der Aufgabenbereiche für Sondernutzungen (seit 2017 zentrale Bearbeitung im FB 3, verbunden mit einer Aufgabenverlagerungen aus dem FB 5 Bauordnung und Bauverwaltung) wurden bereits zum Stellenplan 2017 0,6 Stellen angemeldet. Der Stellenbedarf wurde bisher nicht im Stellenplan berücksichtigt. Es zeigt sich, dass die beabsichtigte Änderung der Sondernutzungssatzung zu keiner Reduzierung der Fallzahlen führen wird. Die Änderung der Satzungen über Sondernutzungen erfolgt im IV. Quartal diesen Jahres.

       Weitere Personalressourcen im Umfang von 1,2 Stellen werden für die Bußgeldstelle des fließenden Verkehrs benötigt. Die Fallzahlensteigerungen beruhen auf den Einsatz der neuen mobilen Geschwindigkeitsüberwachung ELSA.

 

c)    Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

       Aufgrund gestiegener Fallzahlen im Bereich der Zahlungsabwicklung, insbesondere verursacht durch die Überwachung des fließenden Verkehrs, wurde eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Die Organisationsuntersuchung ergab, dass keine technischen oder prozessualen Änderungen einen nennenswerten Einfluss auf den zusätzlichen Stellenbedarf nehmen. Die Personalbedarfsbemessung ergab einen zusätzlichen Stellenbedarf von 1,5 Stellen aufgrund der Fallzahlensteigerung.

 

       Aufgrund der Umschichtung von Aufgaben für die Betreuung der Software für das Finanzwesen wird ein Stellenumfang von 0,5 Stellenanteilen aus dem Fachbereich 7 in den Fachbereich 4 verlagert.

 

d)    Fachbereich Planen und Bauen

       Die Aufgabe „Konversion“ (1,0 Stellen) ist im Stellenplan mit einer Personalressource nicht enthalten. Aufgrund von Stellenumschichtungen im Jahr 2017 und der zeitlich befristeten Einstellung einer zusätzlichen Mitarbeiterin (befristet bis 2021) konnte eine zeitlich befristete Regelung für die Wahrnehmung der mit der Konversion zusammenhängenden Aufgaben getroffen werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass dauerhaft eine Projektleitung für die Entwicklung von Baugebieten erforderlich wird. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf das sich abzeichnende Konversionsprojekt „Damloup-Kaserne“.

 

       Im Rahmen der SchulA-Beratungen wurden in diesem Sommer der Zügigkeitsausbau von Grund- und weiterführenden Schulen beschlossen. Zur Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen werden zusätzliche insgesamt 2,0 Architekten-/Ingenieurstellen für den Hochbaubereich benötigt.

 

e)    Fachbereich Interner Service

       Es werden 0,6 Stellenanteile aus dem Sonderbereich 0 (ehemals Vorzimmer Bürgermeister) in den Fachbereich 7 (Politische Gremien) verlagert. Der geänderte Aufgabenzuschnitt der Stelle sieht eine inhaltliche Aufbereitung von Schwerpunktthemen für den  Bürgermeister vor.


 

 

f)     Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration

       Durch den Kreis bzw. das Land erfolgte die Zuweisung der Aufgaben nach dem  SGB II Bildungs- und Teilhabepaket für Anspruchsberechtigte ohne SGB II Bezug. Für die Wahrnehmung dieser zusätzlichen Aufgabe wird eine Stelle im Umfang 0,5 Stellen im Stellenplanentwurf berücksichtigt. Die Stelle wird durch den Kreis bzw. das Land refinanziert.

 

       Im Rahmen der Veränderung von Zuständigkeiten aus dem Bundesteilhabegesetz (SGB XII) erweitert sich der von der Stadt Rheine zu betreuende Personenkreis. (Fallzahlensteigerung um 181 Fälle, je Sachbearbeiter/in werden durchschnittlich 170 Fälle bearbeitet = 1,0 Stellenzuwachs)

 

 

1.3     Stelleneinsparungen im Stellenplanentwurf 2020

 

Insgesamt werden Stellenanteile im Umfang von 3,41 Stellen im Stellenplan 2020 eingespart (Personalaufwendungen sinken um 205.282 Euro). Nachstehend wird kurz auf die Stellenreduzierungen eingegangen:

 

a)    Sonderbereich 0

       Es werden 0,60 Stellen in den Fachbereich Interner Service verlagert (siehe Begründung Ziffer 1.2 Buchstabe e) und weitere 0,18 Stellen abgebaut.

 

b)    Sonderbereich II (Jugendamt)

       Es werden aufgrund der Entwicklung von Fallzahlen 0,23 Stellenanteile in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und 1,0 Stellen in der Jugendgerichtshilfe abgebaut.

 

c)    Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

       Im Bereich der Finanzbuchhaltung werden 0,25 Stellenanteile abgebaut.

 

d)    Fachbereich Planen und Bauen

       Im Bereich des Gebäudemanagement werden 0,35 Stellenanteile im Aufgabenbereich der Gebäudereinigung abgebaut (Teilzeitstelle einer Raumpflegerin wird nicht nachbesetzt, Aufgaben werden extern vergeben). Der Aufgabenbereich der Bewirtschaftung der Flüchtlingsunterkünfte wurde neu strukturiert. Aufgabenteile wurde in den Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration verlagert. Durch die Neuorganisation können 0,3 Stellenanteile eingespart werden.

 

e)    Fachbereich Interner Service

       Es werden 0,5 Stellenanteile aus dem Bereich der EDV an den Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement für die Administration der Finanzsoftware verlagert.

 

 

2.        Befristete Stellen/Aufgabenstellungen

 

Der Umfang der befristet eingerichteten Stellen steigt im Vergleich zum Jahr 2019 um 4,96 Stellen von 16,95 Stellen auf 21,91 Stellen.

 

Die Personalaufwendungen für insgesamt 7,91 neue befristete Stellen zum Planungsjahr 2020 betragen 565.490 Euro. Refinanzierungen (Zuschüsse, Absenkung von Budgets etc.) können in einem Umfang von 207.405 Euro genutzt werden. Abgebaut werden insgesamt 2,95 Stellen, deren zeitliche Befristung endet.

 

2.1     Stellenzugänge im Bereich der befristeten Aufgaben (Stellen)

 

Nachstehende zusätzliche Stellen sollen zum Jahr 2020 befristet eingerichtet werden:

 

a)    Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters

       Für die Vorbereitung der Ausstellung 500 Jahre St. Dionys sollen bis zum 28.02.2021 1,79 Stellen bereitstellt werden. Die Personalkosten werden aus Programm-Mitteln der Museen finanziert.

 

b)    Sonderbereich II

       Für die Dauer von 5 Jahren soll ab dem Jahr 2020 im Stab des Verwaltungsvorstandes II eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile für die strategische Steuerung der Jugend- und Sozialplanung sowie für Steuerung des Strategieprozesses der Stadt Rheine eingerichtet werden. Eine weitere Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile soll für zwei Jahre den Aufbau einer abgeschotteten Statistikstelle sowie für die Einführung der neuen ProSoz-Software im Bereich des Jugendamtes/ASD eingerichtet werden. Die Stelle soll ebenfalls im Aufgabenbereich des strategischen Planungsprozess unterstützen.

 

       Im Bereich der Musikschule und Volkshochschule werden 0,37 Stellenanteile für die zeitliche befristete Einstellung eines Musikschullehrers benötigt, welcher auch die Aufgaben der Technikbetreuung für Veranstaltungen übernimmt (Stellenanteil 0,25). Die Befristung soll bis Januar 2021 erfolgen.

 

c)    Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

       Für zwei Jahre soll eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteilen ein/e Mitarbeiter/in im Bereich der Vollstreckung aufgelaufene Forderungen abbauen.

 

d)    Fachbereich Planen und Bauen

       Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept solle eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile für die Dauer von 2 Jahren bereitgestellt werden. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt (70 Prozent Förderung der Personalkosten).

 

e)    Fachbereich Interner Service

       Für die Einführung und Umsetzung des Prozessmanagements (vgl. Vorlage 326/19 Haupt- und Finanzausschuss) soll zum Jahr 2020 eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteilen bereitgestellt werden. Eine weitere Stelle soll zum HH-Jahr 2021 bereitgestellt werden.

 

f)     Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration

       Für die Identitätsklärung von Flüchtlingen (Ermittlungsdienst) sollen zeitlich befristet zwei Stellen im Umfang von jeweils 0,25 Stellenanteilen eingerichtet werden. Die Stelleninhaber nehmen ebenfalls Fahrdiensttätigkeiten im Rahmen des Rückkehrmanagement wahr.

 

 

2.2     Stellenabgänge im Bereiche der befristeten Stellen (Aufgaben)

 

Insgesamt enden 2,95 Stellen in der Befristung. Im Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration endet eine Projektstelle für das Rückkehrmanagement (0,5 Stellenanteile) und es läuft das gefördert Projekt „Einwanderung gestalten“ mit 1,8 Stellenanteilen aus. Im Bereich des Jugendamtes werden die Aufgaben der Zugangssteuerung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (0,65 Stellenanteile) künftig durch vorhandene Mitarbeiter/innen wahrgenommen.

 

 

3.       Fazit

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass unverändert zu den vergangenen Jahren ein Stellenzuwachs für den Stellenplan 2020 zu verzeichnen ist. Dieser ist wie in den vergangenen Jahren im Wesentlichen auf die Übertragung bzw. Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben (Bildungs- und Teilhabepaket, SGB XII, Zügigkeitsoffensive) und Fallzahlensteigerungen (Bußgeldstelle, Zahlungsabwicklung) zurückzuführen. Ohne die zusätzlichen Stellen im Bereich im Feuer- und Rettungswache steigt der Stellenumfang im Stellenplan um 5,99 Stellen.

 

Auch der Stellenumfang der zeitlich befristeten Stellen (Aufgaben) steigt zum Jahr 2020. Dieses ist mit der Umsetzung von verschieden Projekten (z. B. 500 Jahre St. Dionys, Prozessmanagement, Maßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept) begründet. Ein Großteil der neuen Stellen wurde zeitlich für eine Dauer von bis zu 2 Jahren befristet (5,91 Stellen von insgesamt 7,91 Stellen). Dieses ermöglicht, dass die Stellen in einem überschaubaren Zeitraum wieder abgebaut werden können.

 

Wie in den vergangenen Jahren werden zusätzliche Personalbedarfe unverändert durch die Verwaltung auf deren nachhaltiges Erfordernis sowie organisatorischer Einflussmöglichkeiten geprüft.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplanentwurf 2020 – Gesamtübersicht

Anlage 2: Stellenplanentwurf 2020 – tariflich Beschäftigte

Anlage 3: Stellenplanentwurf 2020 – Beamte

Anlage 4: Stellenplanentwurf 2020 – Nachweis nach § 8 III KomHVO NRW

Anlage 5: Stellenplanentwurf 2020 – befristete Stellen