Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplanes für das Jahr 2020
sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 3 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung der Entwürfe des
Gesamtstellenplanes und der Fachbereichsstellenpläne den zuständigen
Fachausschüssen.
Begründung:
Im
Sinne einer nachhaltigen Haushaltsplanung besteht für den Stellenplanentwurf
2020 die grundsätzliche Zielsetzung, einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu
vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein
Aufgabenzuwachs gegenübersteht.
In
den Gesamtstellenplan sowie in den Stellenplanentwürfen der Fachbereiche
(Anlagen 1 – 3) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung
im Jahr 2020 relevant werden. Stichtag
für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvor-standes vom 4. September 2019.
Stellenplanänderungen, die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den
Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden
Darstellungen nicht berücksichtigt.
Gemäß
§ 8 Absatz 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beinhaltet der Stellenplan
die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie
der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Stellenplanänderungen,
die sich auf die Stellen-wertigkeit beziehen, werden in den zuständigen
Fachausschüssen erläutert.
Über
zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl. Anlage 5), die nicht im Stellenplan
abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert in den Fachausschüssen berichtet.
1. Änderungen
im Stellenplanentwurf 2020
Unter
den oben genannten Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2020
gegenüber dem Gesamtstellenplan 2019 insgesamt
einen Stellenzuwachs im Umfang von 10,99 Stellen (Zuwachs 14,40 Stellen,
Einsparung 3,41 Stellen).
Der
Personalaufwand steigt für das Planungsjahr 2020 für Stellenplanänderungen
insgesamt um 653.550 Euro
(Anmerkung: die Personalkostenplanung für das HH-Jahr 2019 enthielt bereits die
Personalaufwendungen für die gesamten Stellen im Bereich der Feuerwehr). Dem
gestiegenen Personalaufwand stehen jedoch auch Erstattungsleistungen bzw.
Minderaufwendungen in Höhe von 208.341
Euro gegenüber.
Bereich |
Stellenzuwachs |
Stelleneinsparung |
Saldo |
||
|
%-Anteil |
Bezeichnung |
%-Anteil |
Bezeichnung |
|
SB 0 |
|
keine
Veränderung |
-0,78 |
Vorzimmer
Bürgermeister (Umschichtung
0,6 FB 7) |
-0,78 |
SB II |
+0,50 |
Sozialarbeiter/in
Pflegekinderwesen |
-0,23 -1,00 |
Wirtschaftliche
Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe |
-0,73 |
FB 3 |
+0,60 +1,20 +2,00 +2,00 +1,00 |
Sachbearbeitung
Sondernutzungen SB Bußgeldstelle
fließender Verkehr. Feuer-/Rettungswache,
Einsatzorganisation u. Atemschutzwerkstatt Verwaltungsstelle
Feuerwehr SB/Fachkraft
IT-Bereich Feuerwehr |
|
keine
Veränderung |
+6,80 |
FB 4 |
+1,50 +0,50 |
Zahlungsabwicklung Systemadministration
Finanzsoftware (Umschichtung FB 7) |
-0,25 |
Buchhaltung |
+1,75 |
FB 5 |
+1,00 +2,00 |
Konversion,
Projektleiter Baugebiete Zügigkeitsoffensive |
-0,30 -0,35 |
Liegenschaften
– Verw. Asylbewerber und Aussiedler Raumpflegerin |
+2,35 |
FB 7 |
+0,60 |
Politische
Gremien (Umschichtung
Vorzimmer SB 0) |
-0,50 |
Systemadministration
Finanzsoftware (Umschichtung FB 4) |
+0,10 |
FB 8 |
+0,50 +1,00 |
SGB II –
Bildungs- und Teilhabepaket für Anspruchsberechtigte ohne SGB II- Anspruch Leistungsgewährung
SGB XII |
|
keine
Veränderung |
+1,50 |
Summe |
+14,40 |
|
-3,41 |
|
+10,99 |
1.2 Stellenzuwachs im
Stellenplanentwurf 2020
Der
Stellenanstieg im Umfang von 10,99 Stellen ist im Wesentlichen auf die
Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, Ausweitung des Personalbedarfs aufgrund
höherer Fallzahlen und der Bearbeitung von Förderprogrammen geschuldet.
Nachstehend wird kurz auf den Stellen-zuwachs der einzelnen Verwaltungsbereiche
eingegangen. Die inhaltliche Beratung soll je-doch in den Sitzungen der
Fachausschüsse geführt werden.
a) Sonderbereich
II (Jugendamt)
Der geschlossene Vertrag mit dem Caritasverband
berücksichtigt im Rahmen der Delegation nach § 76 SGB VIII nicht mehr die
Mitwirkung des Caritasverbandes an der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII).
Seitens des Jugendamtes mussten 39 Fälle übernommen werden. Gleichzeitig ist
die Bereitschaftspflege im Kontext des § 42 SGB VIII in Gänze auf das Jugendamt
übertragen worden. Für die Wahrnehmung der zusätzlichen Aufgaben wird eine 0,5 Stelle (Sozialarbeit) im
Stellenplanentwurf berücksichtigt.
b) Fachbereich
Recht und Ordnung
Bereits im
vergangenen Jahr wurde über den zusätzlichen Stellenbedarf der Feuer- und
Rettungswache beraten (siehe HFA-Beschlussvorlage 376/18). Der zusätzliche
festgestellte Stellenbedarf von insgesamt 10,5 Stellen wurde auf die
Stellenpläne 2019 mit 5,5 Stellen und 2020 mit 5,0 Stellen verteilt.
Im Rahmen
der Neustrukturierung der Aufgabenbereiche für Sondernutzungen (seit 2017
zentrale Bearbeitung im FB 3, verbunden mit einer Aufgabenverlagerungen aus dem
FB 5 Bauordnung und Bauverwaltung) wurden bereits zum Stellenplan 2017 0,6 Stellen angemeldet. Der
Stellenbedarf wurde bisher nicht im Stellenplan berücksichtigt. Es zeigt sich,
dass die beabsichtigte Änderung der Sondernutzungssatzung zu keiner Reduzierung
der Fallzahlen führen wird. Die Änderung der Satzungen über Sondernutzungen
erfolgt im IV. Quartal diesen Jahres.
Weitere
Personalressourcen im Umfang von 1,2
Stellen werden für die Bußgeldstelle des fließenden Verkehrs benötigt. Die
Fallzahlensteigerungen beruhen auf den Einsatz der neuen mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung ELSA.
c) Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Aufgrund
gestiegener Fallzahlen im Bereich der Zahlungsabwicklung, insbesondere
verursacht durch die Überwachung des fließenden Verkehrs, wurde eine Organisationsuntersuchung
durchgeführt. Die Organisationsuntersuchung ergab, dass keine technischen oder
prozessualen Änderungen einen nennenswerten Einfluss auf den zusätzlichen
Stellenbedarf nehmen. Die Personalbedarfsbemessung ergab einen zusätzlichen
Stellenbedarf von 1,5 Stellen aufgrund
der Fallzahlensteigerung.
Aufgrund
der Umschichtung von Aufgaben für die Betreuung der Software für das
Finanzwesen wird ein Stellenumfang von 0,5
Stellenanteilen aus dem Fachbereich 7 in den Fachbereich 4 verlagert.
d) Fachbereich
Planen und Bauen
Die
Aufgabe „Konversion“ (1,0 Stellen)
ist im Stellenplan mit einer Personalressource nicht enthalten. Aufgrund von
Stellenumschichtungen im Jahr 2017 und der zeitlich befristeten Einstellung
einer zusätzlichen Mitarbeiterin (befristet bis 2021) konnte eine zeitlich
befristete Regelung für die Wahrnehmung der mit der Konversion
zusammenhängenden Aufgaben getroffen werden. Die Erfahrungen der vergangenen
Jahre zeigen jedoch, dass dauerhaft eine Projektleitung für die Entwicklung von
Baugebieten erforderlich wird. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf das
sich abzeichnende Konversionsprojekt „Damloup-Kaserne“.
Im Rahmen
der SchulA-Beratungen wurden in diesem Sommer der Zügigkeitsausbau von Grund-
und weiterführenden Schulen beschlossen. Zur Umsetzung der damit verbundenen
Maßnahmen werden zusätzliche insgesamt 2,0
Architekten-/Ingenieurstellen für den Hochbaubereich benötigt.
e) Fachbereich
Interner Service
Es werden 0,6 Stellenanteile aus dem
Sonderbereich 0 (ehemals Vorzimmer Bürgermeister) in den Fachbereich 7
(Politische Gremien) verlagert. Der geänderte Aufgabenzuschnitt der Stelle
sieht eine inhaltliche Aufbereitung von Schwerpunktthemen für den Bürgermeister vor.
f) Fachbereich
Schule, Soziales, Migration und Integration
Durch den
Kreis bzw. das Land erfolgte die Zuweisung der Aufgaben nach dem SGB II Bildungs- und Teilhabepaket für
Anspruchsberechtigte ohne SGB II Bezug. Für die Wahrnehmung dieser zusätzlichen
Aufgabe wird eine Stelle im Umfang 0,5
Stellen im Stellenplanentwurf berücksichtigt. Die Stelle wird durch den
Kreis bzw. das Land refinanziert.
Im Rahmen
der Veränderung von Zuständigkeiten aus dem Bundesteilhabegesetz (SGB XII)
erweitert sich der von der Stadt Rheine zu betreuende Personenkreis. (Fallzahlensteigerung
um 181 Fälle, je Sachbearbeiter/in werden durchschnittlich 170 Fälle bearbeitet
= 1,0 Stellenzuwachs)
1.3 Stelleneinsparungen im Stellenplanentwurf
2020
Insgesamt werden Stellenanteile
im Umfang von 3,41 Stellen im Stellenplan 2020 eingespart (Personalaufwendungen
sinken um 205.282 Euro). Nachstehend
wird kurz auf die Stellenreduzierungen eingegangen:
a) Sonderbereich
0
Es werden 0,60 Stellen in den Fachbereich
Interner Service verlagert (siehe Begründung Ziffer 1.2 Buchstabe e) und
weitere 0,18 Stellen abgebaut.
b) Sonderbereich
II (Jugendamt)
Es werden
aufgrund der Entwicklung von Fallzahlen 0,23
Stellenanteile in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und 1,0 Stellen in der Jugendgerichtshilfe abgebaut.
c) Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Im Bereich der Finanzbuchhaltung werden 0,25 Stellenanteile abgebaut.
d) Fachbereich Planen und Bauen
Im Bereich des Gebäudemanagement werden 0,35 Stellenanteile im Aufgabenbereich
der Gebäudereinigung abgebaut (Teilzeitstelle einer Raumpflegerin wird nicht
nachbesetzt, Aufgaben werden extern vergeben). Der Aufgabenbereich der
Bewirtschaftung der Flüchtlingsunterkünfte wurde neu strukturiert.
Aufgabenteile wurde in den Fachbereich Schule, Soziales, Migration und
Integration verlagert. Durch die Neuorganisation können 0,3 Stellenanteile eingespart werden.
e) Fachbereich Interner Service
Es werden 0,5 Stellenanteile aus dem Bereich der EDV an den Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement für die Administration der Finanzsoftware
verlagert.
2. Befristete Stellen/Aufgabenstellungen
Der Umfang der befristet
eingerichteten Stellen steigt im Vergleich zum Jahr 2019 um 4,96 Stellen von 16,95 Stellen auf
21,91 Stellen.
Die Personalaufwendungen für
insgesamt 7,91 neue befristete Stellen zum Planungsjahr 2020 betragen 565.490 Euro. Refinanzierungen
(Zuschüsse, Absenkung von Budgets etc.) können in einem Umfang von 207.405 Euro genutzt werden. Abgebaut
werden insgesamt 2,95 Stellen, deren zeitliche Befristung endet.
2.1 Stellenzugänge im Bereich der befristeten
Aufgaben (Stellen)
Nachstehende zusätzliche Stellen sollen zum Jahr 2020 befristet eingerichtet werden:
a) Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters
Für die Vorbereitung der Ausstellung 500 Jahre St. Dionys sollen bis zum 28.02.2021 1,79 Stellen bereitstellt werden. Die Personalkosten werden aus Programm-Mitteln der Museen finanziert.
b) Sonderbereich II
Für die Dauer von 5 Jahren soll ab dem Jahr 2020 im Stab des Verwaltungsvorstandes II eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile für die strategische Steuerung der Jugend- und Sozialplanung sowie für Steuerung des Strategieprozesses der Stadt Rheine eingerichtet werden. Eine weitere Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile soll für zwei Jahre den Aufbau einer abgeschotteten Statistikstelle sowie für die Einführung der neuen ProSoz-Software im Bereich des Jugendamtes/ASD eingerichtet werden. Die Stelle soll ebenfalls im Aufgabenbereich des strategischen Planungsprozess unterstützen.
Im Bereich der Musikschule und Volkshochschule werden 0,37 Stellenanteile für die zeitliche befristete Einstellung eines Musikschullehrers benötigt, welcher auch die Aufgaben der Technikbetreuung für Veranstaltungen übernimmt (Stellenanteil 0,25). Die Befristung soll bis Januar 2021 erfolgen.
c) Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Für zwei Jahre soll eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteilen ein/e Mitarbeiter/in im Bereich der Vollstreckung aufgelaufene Forderungen abbauen.
d) Fachbereich Planen und Bauen
Für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept solle eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile für die Dauer von 2 Jahren bereitgestellt werden. Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt (70 Prozent Förderung der Personalkosten).
e) Fachbereich Interner Service
Für die Einführung und Umsetzung des Prozessmanagements (vgl. Vorlage 326/19 Haupt- und Finanzausschuss) soll zum Jahr 2020 eine Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteilen bereitgestellt werden. Eine weitere Stelle soll zum HH-Jahr 2021 bereitgestellt werden.
f) Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration
Für die Identitätsklärung von Flüchtlingen (Ermittlungsdienst) sollen zeitlich befristet zwei Stellen im Umfang von jeweils 0,25 Stellenanteilen eingerichtet werden. Die Stelleninhaber nehmen ebenfalls Fahrdiensttätigkeiten im Rahmen des Rückkehrmanagement wahr.
2.2 Stellenabgänge im Bereiche der befristeten
Stellen (Aufgaben)
Insgesamt enden 2,95 Stellen in der Befristung. Im Fachbereich Schule, Soziales, Migration und Integration endet eine Projektstelle für das Rückkehrmanagement (0,5 Stellenanteile) und es läuft das gefördert Projekt „Einwanderung gestalten“ mit 1,8 Stellenanteilen aus. Im Bereich des Jugendamtes werden die Aufgaben der Zugangssteuerung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (0,65 Stellenanteile) künftig durch vorhandene Mitarbeiter/innen wahrgenommen.
3. Fazit
Grundsätzlich
ist festzustellen, dass unverändert zu den vergangenen Jahren ein
Stellenzuwachs für den Stellenplan 2020 zu verzeichnen ist. Dieser ist wie in
den vergangenen Jahren im Wesentlichen auf die Übertragung bzw. Wahrnehmung
zusätzlicher Aufgaben (Bildungs- und Teilhabepaket, SGB XII,
Zügigkeitsoffensive) und Fallzahlensteigerungen (Bußgeldstelle,
Zahlungsabwicklung) zurückzuführen. Ohne die zusätzlichen Stellen im Bereich im
Feuer- und Rettungswache steigt der Stellenumfang im Stellenplan um 5,99
Stellen.
Auch
der Stellenumfang der zeitlich befristeten Stellen (Aufgaben) steigt zum Jahr
2020. Dieses ist mit der Umsetzung von verschieden Projekten (z. B. 500 Jahre
St. Dionys, Prozessmanagement, Maßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept)
begründet. Ein Großteil der neuen Stellen wurde zeitlich für eine Dauer von bis
zu 2 Jahren befristet (5,91 Stellen von insgesamt 7,91 Stellen). Dieses
ermöglicht, dass die Stellen in einem überschaubaren Zeitraum wieder abgebaut
werden können.
Wie in den vergangenen Jahren werden zusätzliche
Personalbedarfe unverändert durch die Verwaltung auf deren nachhaltiges
Erfordernis sowie organisatorischer Einflussmöglichkeiten geprüft.
Anlagen:
Anlage 1: Stellenplanentwurf 2020 – Gesamtübersicht
Anlage 2: Stellenplanentwurf 2020 – tariflich Beschäftigte
Anlage 3: Stellenplanentwurf 2020 – Beamte
Anlage 4: Stellenplanentwurf 2020 – Nachweis nach § 8 III KomHVO NRW
Anlage 5: Stellenplanentwurf 2020 – befristete Stellen