Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer"
I. Abwägungsbeschluss
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
356/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 267/19) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 35 . Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Rheine verfügt bisher über keinen bewirtschafteten Wohnmobilstellplatz mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Wohnmobilisten. Bedingt durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines solchen Stellplatzes, der auch über eine entsprechende technische Infrastruktur verfügt, haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt. Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche steht nun erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen von Wohnmobilisten entspricht.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 19.07. bis einschließlich 21.08.2019 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 5) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

In der Begründung (Anlage 5, Kap. 12) werden insbesondere auch die Auswirkungen der Planung bezüglich der Belange des Klimaschutzes behandelt. Auf diese wird verwiesen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben weder die Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt werden, noch Belange des Klimaschutzes erheblich negativ betroffen sind.

Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 3 und 4; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge (II)

Anlage 2a:      Vorlage Nr. 267/19

Anlage 2b:      Abwägungsvorschläge (I) aus Vorlage Nr. 267/19

Anlage 3:        Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 4:        Bebauungsplanvorentwurf  -  NEU

Anlage 5:        Begründung, Teil 1

Anlage 6:        Begründung, Teil 2: Umweltbericht

Anlage 7:        FFH - Vorprüfung