Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Bergeshöveder Straße, im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 178, Flurstück 297, wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Verkehrsfläche vorliegen und eine Verkehrsbedeutung künftig nicht mehr gegeben ist.
Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. 339, Kennwort: Eschendorfer Aue - Teilabschnitt West, weist
für die ehemalige Bundeswehrliegenschaft General Wever-Kaserne eine Wohnnutzung
mit unterschiedlichen Wohnformen und Gebäudetypologien vor. Hierbei wird es
auch erforderlich die verkehrliche Erschließung der künftigen und der bereits
vorhandenen Grundstücke neu zu regeln.
Nach diesem neuen Verkehrskonzept ist die Bergeshöveder Straße
entbehrlich, sie wird den künftigen Baugrundstücken zugeschlagen.
Die Bergeshöveder Straße ist aber als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne
von § 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) mit der Eigenschaft
einer Gemeindestraße zu betrachten. Die geplante Umnutzung der Verkehrsflächen
setzt folglich ein förmliches Verfahren zur Entwidmung der Straße im Sinne von
§ 7 StrWG NRW voraus.
Ein solches Verfahren ist gerechtfertigt, wenn für die Aufhebung der
Verkehrsfläche Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen oder die Straße
jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Gründe des öffentlichen Wohles sind
gegeben, wenn die Aufhebung der Verkehrsflächen einem rechtswirksamen
Bebauungsplan entspricht. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 339,
Kennwort: Eschendorfer Aue - Teilabschnitt West, ist dieser Tatbestand gegeben.
Mit der Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts verliert die Bergeshöveder
Straße auch jegliche Verkehrsbedeutung. Die zurzeit erschlossenen Wohngebäude
werden im Zuge der Gesamtentwicklung des neuen Baugebietswerden abgebrochen.
Danach ist eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben.
Die Einziehungsabsicht ist vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 21.03.2019 unter Vorlagen Nummer 100/19, TOP 19, einstimmig beschlossen worden. Dieser Beschluss wurde mit Veröffentlichung vom 02.04.2019 öffentlich bekanntgemacht, um Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten Gelegenheit zu geben Bedenken und Anregungen vorzutragen. Es sind aber keine Bedenken und Anregungen in Form von Einsprüchen eingegangen, die abzuwägen wären.
Das Einziehungsverfahren ist nunmehr zum Abschluss zu
bringen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan