Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den möglichen Auswirkungen des
neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Kenntnis.
Begründung:
Am 8. Januar 2019
hat es eine gemeinsame Presseerklärung des Familienministers Dr. Stamp und der
drei kommunalen Spitzenverbände gegeben, wonach man sich verständigt habe,
unter finanzieller Beteiligung der Kommunen die Qualität in der Kindertagesbetreuung
in NRW zu verbessern (vgl. Anlage 1).
Nach einem ersten
Referentenentwurf für ein neues KiBiz, wurde am 9. Juli 2019 der
Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 17/6726). Auch
wenn das neue KiBiz, welches zum 1. August 2020 in Kraft treten soll, noch
nicht abschließend beraten ist, können aus dem Gesetzesentwurf mögliche
Auswirkungen vorausschauend eingeplant werden.
Finanzielle
Auswirkungen bei den Betriebskostenzuschüssen
Die finanziellen
Auswirkungen für die Stadt Rheine sind erheblich. Mit dieser KiBiz-Reform
werden nicht nur zusätzliche Gelder bereitgestellt, sondern es wird auch die
Kostenverteilung neu geregelt. Anhand der Kostenstruktur für einen freien
Träger werden die Verschiebungen in der folgenden Tabelle deutlich.
aktuelle
Kostenverteilung |
Land NRW |
Stadt Rheine |
Freier Träger |
Kindpauschalen
U3 |
58,46% |
32,54% |
9,00% |
Kindpauschalen
Ü3 |
36,00% |
55,00% |
9,00% |
Mietkostenzuschuss |
36,00% |
55,00% |
9,00% |
Verfügungspauschale |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
U3-Pauschale |
100,00% |
0,00% |
0,00% |
Zuschuss
zur Qualitätssicherung |
90,00% |
10,00% |
0,00% |
zukünftige
Kostenverteilung |
Land NRW |
Stadt Rheine |
Freier Träger |
neue
Kindpauschalen U3 |
59,01% |
33,19% |
7,80% |
neue
Kindpauschalen Ü3 |
40,00% |
52,20% |
7,80% |
Mietkostenzuschuss |
40,00% |
52,20% |
7,80% |
Diese neue
Kostenverteilung führt im Ergebnis dazu, dass sich das Land NRW und die Kommunen
die Mehrkosten teilen. Der finanzielle Aufwand für die Träger (gerechnet in
absoluten Zahlen) bleibt trotz eines geringeren Prozentsatzes nahezu gleich
hoch.
Eine
Vergleichsberechnung der bisherigen Rechtslage mit dem Gesetzentwurf kommt zu
folgendem Ergebnis:
Zusätzliche Mittel, die in Rheine in das System Betriebskostenförderung
fließen: |
2.338 T€ |
davon zahlt die Stadt Rheine für ihren gesetzlichen Anteil: |
1.085 T€ |
davon zahlt die Stadt Rheine als freiwilligen Übernahme des
Trägeranteils (Rheiner Modell): |
5 T€ |
Allein für das
Haushaltsjahr 2020 mussten daher vorsorglich für die Zeit ab dem 01.08.2020 455
T€ (1.090 T€ x 5/12) für die Betriebskosten zusätzlich bereitgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen bei den Elternbeiträgen
Mit dem neuen
KiBiz sollen zukünftig auch die Eltern beitragsfrei gestellt werden, deren Kind
im vorletzten Jahr vor der Einschulung in einer Kita betreut wird.
Der vom
Gesetzgeber vorgesehene finanzielle Ausgleich reicht allerdings nicht aus. Rund
180 T€ Mindereinnahmen pro Jahr müssen von der Stadt Rheine finanziert werden.
Das zweite
beitragsfreie Kita Jahr ab dem 1. August 2020 erfordert noch eine Anpassung der
städt. Elternbeitragssatzung. Diese Anpassung soll im 1. Halbjahr 2020
erfolgen.
Weitere Auswirkungen
des KiBiz-Gesetzentwurfes
Sprachförderkitas
und plusKITAs werden
zusammengeführt und dann mit mindestens 30.000 € gefördert. Ausnahmsweise kann
es noch bis zum Kita-Jahr 2024/25 Sprachförderkitas geben, die weiter mit 5.000
€ gefördert werden können. Landesweit steigt der Ansatz für die neuen plusKITAs
von 70 Mio€ auf 100 Mio€. Wie hoch der Anteil für Rheine ausfallen wird, bleibt
abzuwarten. Die Verwaltung arbeitet die Thematik mit folgenden Fragestellungen
gerade auf:
·
Werden
übergangsweise noch einzelne Sprachförderkitas gebraucht?
·
Welche
Kitas könnten als plusKITA nachrücken, wenn der Stadt Rheine weitere Gelder
zugewiesen würden?
Die Entscheidung
über die neue Förderung der plusKITAs muss spätestens Anfang März 2020 mit dem
Budgetbeschluss für das neue Kita-Jahr 2020/21 gefasst werden.
Für die Flexibilisierung
der Betreuungszeiten wird ein neuer Fördertatbestand geschaffen
Es wird mit einem
6-stelligen Betrag gerechnet, der in Rheine zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten zur Verfügung stehen wird. Im Gesetzentwurf (§ 48) sind
beispielhaft einige mögliche Förderkonstellationen genannt.
Nach jetzigem
Kenntnisstand braucht eine Förderentscheidung noch nicht zusammen mit dem
Budgetbeschluss für das neue Kita-Jahr 2020/21 Anfang März 2020 gefasst werden.
Die Verwaltung hat in der „AG 78 Kindertageseinrichtungen in Rheine“ die Träger
über die neuen Möglichkeiten informiert. Die Chancen, aber auch die Risiken
(z.B. Kindeswohl) wurden kontrovers diskutiert. Gleichwohl möchte die Verwaltung
in Rheine ein Angebot etablieren, wonach in einzelnen Kitas Öffnungszeiten von
6:00 Uhr bis 20:30 Uhr angeboten werden.
Die o.g.
Auswirkungen des Gesetzesentwurfes sind nicht abschließend, aber es sind die
Auswirkungen mit dem derzeit größten Handlungsbedarf.