Betreff
Auswirkungen des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Vorlage
382/19
Aktenzeichen
II.11-2102
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zu den möglichen Auswirkungen des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Am 8. Januar 2019 hat es eine gemeinsame Presseerklärung des Familienministers Dr. Stamp und der drei kommunalen Spitzenverbände gegeben, wonach man sich verständigt habe, unter finanzieller Beteiligung der Kommunen die Qualität in der Kindertagesbetreuung in NRW zu verbessern (vgl. Anlage 1).

 

Nach einem ersten Referentenentwurf für ein neues KiBiz, wurde am 9. Juli 2019 der Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 17/6726). Auch wenn das neue KiBiz, welches zum 1. August 2020 in Kraft treten soll, noch nicht abschließend beraten ist, können aus dem Gesetzesentwurf mögliche Auswirkungen vorausschauend eingeplant werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei den Betriebskostenzuschüssen

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Rheine sind erheblich. Mit dieser KiBiz-Reform werden nicht nur zusätzliche Gelder bereitgestellt, sondern es wird auch die Kostenverteilung neu geregelt. Anhand der Kostenstruktur für einen freien Träger werden die Verschiebungen in der folgenden Tabelle deutlich.

 

aktuelle Kostenverteilung

Land NRW

Stadt Rheine

Freier Träger

Kindpauschalen U3

58,46%

32,54%

9,00%

Kindpauschalen Ü3

36,00%

55,00%

9,00%

Mietkostenzuschuss

36,00%

55,00%

9,00%

Verfügungspauschale

100,00%

0,00%

0,00%

U3-Pauschale

100,00%

0,00%

0,00%

Zuschuss zur Qualitätssicherung

90,00%

10,00%

0,00%

zukünftige Kostenverteilung

Land NRW

Stadt Rheine

Freier Träger

neue Kindpauschalen U3
(incl. Verfügungspauschale, U3-Pauschale, Zuschuss zur Qualitätssicherung)

59,01%

33,19%

7,80%

neue Kindpauschalen Ü3
(incl. Verfügungspauschale, U3-Pauschale, Zuschuss zur Qualitätssicherung)

40,00%

52,20%

7,80%

Mietkostenzuschuss

40,00%

52,20%

7,80%

 

Diese neue Kostenverteilung führt im Ergebnis dazu, dass sich das Land NRW und die Kommunen die Mehrkosten teilen. Der finanzielle Aufwand für die Träger (gerechnet in absoluten Zahlen) bleibt trotz eines geringeren Prozentsatzes nahezu gleich hoch.

 

Eine Vergleichsberechnung der bisherigen Rechtslage mit dem Gesetzentwurf kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Zusätzliche Mittel, die in Rheine in das System Betriebskostenförderung fließen:

2.338 T€

davon zahlt die Stadt Rheine für ihren gesetzlichen Anteil:

1.085 T€

davon zahlt die Stadt Rheine als freiwilligen Übernahme des Trägeranteils (Rheiner Modell):

5 T€

 

Allein für das Haushaltsjahr 2020 mussten daher vorsorglich für die Zeit ab dem 01.08.2020 455 T€ (1.090 T€ x 5/12) für die Betriebskosten zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen bei den Elternbeiträgen

 

Mit dem neuen KiBiz sollen zukünftig auch die Eltern beitragsfrei gestellt werden, deren Kind im vorletzten Jahr vor der Einschulung in einer Kita betreut wird.

 

Der vom Gesetzgeber vorgesehene finanzielle Ausgleich reicht allerdings nicht aus. Rund 180 T€ Mindereinnahmen pro Jahr müssen von der Stadt Rheine finanziert werden.

 

Das zweite beitragsfreie Kita Jahr ab dem 1. August 2020 erfordert noch eine Anpassung der städt. Elternbeitragssatzung. Diese Anpassung soll im 1. Halbjahr 2020 erfolgen.

 

Weitere Auswirkungen des KiBiz-Gesetzentwurfes

 

Sprachförderkitas und plusKITAs werden zusammengeführt und dann mit mindestens 30.000 € gefördert. Ausnahmsweise kann es noch bis zum Kita-Jahr 2024/25 Sprachförderkitas geben, die weiter mit 5.000 € gefördert werden können. Landesweit steigt der Ansatz für die neuen plusKITAs von 70 Mio€ auf 100 Mio€. Wie hoch der Anteil für Rheine ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Die Verwaltung arbeitet die Thematik mit folgenden Fragestellungen gerade auf:

·         Werden übergangsweise noch einzelne Sprachförderkitas gebraucht?

·         Welche Kitas könnten als plusKITA nachrücken, wenn der Stadt Rheine weitere Gelder zugewiesen würden?

 

Die Entscheidung über die neue Förderung der plusKITAs muss spätestens Anfang März 2020 mit dem Budgetbeschluss für das neue Kita-Jahr 2020/21 gefasst werden.

 

 

Für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten wird ein neuer Fördertatbestand geschaffen

Es wird mit einem 6-stelligen Betrag gerechnet, der in Rheine zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung stehen wird. Im Gesetzentwurf (§ 48) sind beispielhaft einige mögliche Förderkonstellationen genannt.

 

 

Nach jetzigem Kenntnisstand braucht eine Förderentscheidung noch nicht zusammen mit dem Budgetbeschluss für das neue Kita-Jahr 2020/21 Anfang März 2020 gefasst werden. Die Verwaltung hat in der „AG 78 Kindertageseinrichtungen in Rheine“ die Träger über die neuen Möglichkeiten informiert. Die Chancen, aber auch die Risiken (z.B. Kindeswohl) wurden kontrovers diskutiert. Gleichwohl möchte die Verwaltung in Rheine ein Angebot etablieren, wonach in einzelnen Kitas Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr angeboten werden.

 

 

Die o.g. Auswirkungen des Gesetzesentwurfes sind nicht abschließend, aber es sind die Auswirkungen mit dem derzeit größten Handlungsbedarf.