Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5 -Produktgruppen 52 - 57 sowie der Sonderprojekte Bahnflächen und Rahmenplan Innenstadt mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Rates am 24. September 2019 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2020 – 2023.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5 Produktgruppen 52 - 57 sowie der Sonderprojekte Bahnflächen und Rahmenplan Innenstadt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020 weist einen Überschuss von 109 TEUR Euro aus. In den Folgejahren 2021 – 2023 ist mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 91,342 Mio. Euro bis zum Ende 2020 gerechnet. Das sind 26,22 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5 - Produktgruppen 52 - 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden. Es werden gegenüber dem Entwurf keine Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 – Produktgruppen 52 bis 57 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 90.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 52
Aufwendungen
Das Ausschreibungsergebnis für die Prüfung nicht ortsfester elektronischer Anlagen ist höher als zunächst erwartet.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Prüfung nicht ortsfester
elektronischer Anlage |
alt |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
neu |
40.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
|
Verschlechterung |
|
15.000 |
0 |
0 |
0 |
Produkt 5301
Aufwendungen
Zur Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans (Vorlage 365/19) werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingebracht.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Aktualisierung
Verkehrsentwicklungsplan |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
neu |
20.000 |
0 |
0 |
0 |
|
Verschlechterung |
|
20.000 |
0 |
0 |
0 |
Produktgruppe 57
Erträge
Die Einnahmen aus Verwaltungsgebühren hängen von den Bodenordnungsverfahren und deren Stand im Verfahren ab.
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Verwaltungsgebühren |
alt |
69.000 |
69.000 |
69.000 |
69.000 |
|
neu |
120.000 |
69.000 |
69.000 |
69.000 |
Verbesserung |
|
51.000 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen
Ein Softwareupdate führt dazu, dass die bisherige 10er-Lizenz des Web GIS MapEdit Desktops auf eine 20er-Lizenz zu erweitern ist. Die zusätzlichen Lizenzen werden mit Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2019 angeschafft. Die Beträge für Wartung und Support sind für die Folgejahre zu erhöhen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Wartung und Support |
alt |
76.000 |
76.000 |
76.000 |
76.000 |
|
neu |
81.000 |
81.000 |
81.000 |
81.000 |
Verschlechterung |
|
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 - Produktgruppe 52 bis 57 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 219.400 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 52
Einzahlungen
Für die Bauarbeiten an der Kardinal-von-Galen-Schule können durch eine Änderung der Fahrradständer Förderungen in Anspruch genommen werden.
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Investitionszuwendungen |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
49.600 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
49.600 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen
Zur Inanspruchnahme der Fördermittel für die Kardinal-von-Galen-Schule müssen die Fahrradständer angepasst werden.
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Neubau Fahrradständer und
Abfallcontainerstellplatz |
alt |
110.000 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
124.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
14.000 |
0 |
0 |
0 |
Produkt 5301
Einzahlungen
Aufgrund von Änderungen in der Prioritätenliste wird der Ausbau des Spechtweges in das Jahr 2021 verschoben.
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä.
Entgelten |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Neuveranschlagung wegen
Verschieben der Maßnahme |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
neu |
0 |
125.000 |
12.000 |
0 |
|
Verbesserung |
|
0 |
125.000 |
12.000 |
0 |
Die Neustrukturierung des Verkehrsknotenpunktes B 70 / A 30 wird zurzeit untersucht. Die der Stadt Rheine entstehenden Planungskosten werden vom Baulastträger erstattet.
Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Investitionszuwendungen vom Bund |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen
Aufgrund von Änderungen in der Prioritätenliste wird der Ausbau des Spechtweges in das Jahr 2021 verschoben.
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Neuveranschlagung wegen
Verschieben der Maßnahme |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
0 |
160.000 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
0 |
160.000 |
0 |
0 |
Die Neustrukturierung des Verkehrsknotenpunktes B 70 / A 30 wird zurzeit untersucht. Die der Stadt Rheine entstehenden Planungskosten werden vom Baulastträger erstattet.
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Tiefbaumaßnahmen |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
100.000 |
0 |
0 |
0 |
Produktgruppe 55
Auszahlungen
Fuß- und Radweg Mesum Nord
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Baukosten |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
35.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
35.000 |
0 |
0 |
0 |
Das Baugebiet Mesum Nord wurde im Rahmen eines Umlegungsverfahrens entwickelt. Das Baugebiet wurde sehr gut angenommen und die Baugrundstücke sind jetzt überwiegend bebaut. Um das Baugebiet vollständig zu erschließen, soll mit dem Endausbau der Straßen in 2020 auch der Ausbau des vorgesehenen Fuß- und Radweges erfolgen. Die Haushaltsmittel für den Straßenausbau sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits berücksichtigt. Die Mittel für den Fuß- und Radweg in Höhe von 35.000 € müssen noch eingestellt werden.
Fuß- und Radweg Wohnpark Dutum
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Baukosten |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
220.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
220.000 |
0 |
0 |
0 |
Das Baugebiet Wohnpark Dutum wurde im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine entwickelt. Hierzu wurden mit den planungsbegünstigten Eigentümern städtebauliche Verträge geschlossen, die u.a. regeln, dass aus der Wohnbaulandentwicklung resultierende Folgekosten (z.B. Kindergarten, Staukanal, Grünanlagen mit Fuß- und Radwegen) von den Planungsbegünstigten zu tragen sind. Die kalkulierten Folgekosten sind nach Abschluss der Verträge gezahlt und im Haushalt der Stadt vereinnahmt worden. Nachdem die Baugrundstücke jetzt überwiegend bebaut sind, soll der Endausbau der noch nicht ausgebauten Straßen gemeinsam mit den Fuß- und Radwegen in der Grünanlage im Jahr 2020 erfolgen. Die Haushaltsmittel für den Straßenausbau waren im Jahr 2019 veranschlagt. Für die Fuß- und Radwege waren in 2019 bereits 350.000 € im Haushalt berücksichtigt. Aufgrund gestiegener Baukosten müssen im Haushaltsplan 2020 weitere Mittel in Höhe von 220.000 € eingestellt werden.
Sonderprojekte
Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Die Sonderprojekte werden mit ihren gesamten finanziellen Auswirkungen einmalig über den voraussichtlichen Projektzeitraum veranschlagt. Änderungen, die sich im Rahmen der Projektabwicklung zwischen den einzelnen Teilmaßnahmen ergeben und keine Auswirkungen auf die Höhe des finanziellen Gesamtrahmens des Sonderprojektes haben, werden im Haushaltsplan nicht abgebildet. Ein Umschichten der Mittel würde insgesamt im Sonderprojekt zur Unübersichtlichkeit führen. Die Änderungen werden im jährlichen Sachstandsbericht in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt
Aufwendungen
Zur Vorbereitung der Neuentwicklung der Karstadt-/Hertiefläche müssen Leitungen verlegt werden.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen |
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Verlegung von Leitungen für
Investor Hertie |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
neu |
118.000 |
0 |
0 |
0 |
|
Verschlechterung |
|
118.000 |
0 |
0 |
0 |
Die im Etat-Entwurf für das Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden. Es werden gegenüber dem Entwurf keine Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen.
B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Zur Einbringung des
Haushaltsplanentwurfes 2020 wurden von jedem Fach-/Sonderbereich weitere Produktbeschreibungen
überarbeitet. Für den Fachbereich 5 - Produktgruppen 52 bis 57 ist das das
Produkt 5302 – Bauverwaltung. Ziele der Überarbeitungen sind:
- Bessere Übersichtlichkeit
- Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)
- Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen
- Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK
Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u. ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.