Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2018 für den Fachbereich 5 – Produktgruppen 51 und 58 sowie für die Sonderprojekte IHK Dorenkamp und Konversion zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5, Produktgruppe 51 Verbesserungen in Höhe von 148.193 €.
Im Finanzplan ergaben sich Verschlechterungen in Höhe von 695.432 €.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5, Produktgruppe 58 Verbesserungen in Höhe von 248.803 €.
Im Finanzplan ergaben sich Verschlechterung in Höhe von 627 €.
Im Fachbereich 5 werden auch verschiedene Sonderprojekte betreut. Diese fließen mit folgenden Beträgen in die Jahresrechnung 2018 ein:
Sonderprojekt |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Bahnflächen |
40.067,80 € |
-1.334.193,36 € |
IHK Dorenkamp |
-645.546,96 € |
296.090,52 € |
Rahmenplan Innenstadt |
-587.691,45 € |
219.607,64 € |
Konversion |
-251.349,92 € |
-2.137.925,51 € |
Die Umsetzungsstände zu diesen Sonderprojekten werden in eigenen Vorlagen mitgeteilt.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: 51 - Teiljahresabschlussbericht 2018
Anlage 2: 51 - Erläuterungen zum Bericht
Anlage 3: 58 - Teiljahresabschlussbericht 2018
Anlage 4: 58 - Erläuterungen zum Bericht