Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss beschließt das Raumkonzept für die Elsa-Brändström-Realschule.
2.
Der
Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Raumprogramms die
weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für eine Erweiterung/einen Neubau der
Elsa-Brändström-Realschule einzuleiten.
Begründung:
Der Rat der Stadt
Rheine hat am 09.07.2019 die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu
festgelegt. Ab dem Schuljahr 2020/21 wird die Realschule als 5-zügige Schule
geführt, ab dem Schuljahr 2022/23 als 6-zügige Schule des gemeinsamen Lernens.
Schule hat in den
letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der
reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden
Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen
an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer der Kinder an den Schulen sowie
zu Veränderungen der Pädagogik der Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es den
sozialpolitischen Ansatz der Chancengleichheit sowie gleichberechtigter
Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch der demographische Wandel erfordert die
Stärkung der Potentiale aller Kinder und Jugendlichen. Jedes einzelne Kind
braucht die bestmögliche Förderung, um seine Bildungschancen zu erhöhen, aber
auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die es im erlaubt, später ein
eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Um dieser Palette neuer
Anforderungen genügen zu können, brauchen Schulen Zeit und Raum. Schule braucht
ein gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch
Lehrerinnen und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche
Möglichkeiten haben, den Bildungsauftrag zu erfüllen. Es gilt, Lern-,
Betreuungs- und Aufenthaltsqualität in Schulgebäuden in Einklang zu bringen.
Neben den
Raumanforderungen an eine 5- bzw. 6-zügige Realschule kommen Vorgaben für den
inklusiven Unterricht hinzu. Sie sind grundsätzlich verankert im Schulgesetz
NRW, ergänzt durch die seit 26.03.2009 für die Bundesrepublik Deutschland
völkerrechtlich verbindliche Zielsetzung der „UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“ mit Auswirkung auf die Rechte behinderter Menschen
im Schulbereich (Artikel 24). Inklusiver Unterricht muss den differenzierten,
sowie den individuellen Lern- und Förderbedarf von Kindern in heterogenen
Gruppen erfüllen.
Im Jahr 2017 hat
die Stadt Rheine bereits das Raumkonzept der Grundschulen standardisiert.
Entsprechen den politischen Bestrebungen soll eine Standardisierung auch im
weiterführenden Bereich erfolgen. Durch die Erweiterung der Zügigkeiten ist
diese für die Elsa-Brändström-Realschule notwendig.
Die
Elsa-Brändström-Realschule ist die einzige Regelrealschule der Stadt Rheine.
Zurzeit wird diese Schule als 4-zügige Realschule ohne gemeinsames Lernen
geführt. Aufgrund der Abschulungen aus den Gymnasien wurde ab Jahrgang 7 bisher
jährlich eine Mehrklasse gebildet. Insgesamt werden zurzeit 28 Klassen am
jetzigen Schulstandort unterrichtet.
Die Gebäude der
Elsa-Brändström-Realschule setzen sich aus dem Gebäude der
Elsa-Brändström-Realschule (Baujahr 1970) und dem Gebäude der ehemaligen
Josefschule (Baujahr 1970) zusammen. Die Schule wurde im Jahr 2005 mit 4
Klassenräumen erweitert. Ein Raumkonzept mit der damit zusammenhängenden
pädagogischen Nutzung wurde bisher nicht erstellt.
Bei der Erstellung
des Raumkonzeptes, wurden neben dem Runderlass des Ministeriums Grundsätze für
Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen
(gültig bis 31.12.2010), die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und die
Berechnung des Raumprogramms für Schulen des KGSt berücksichtigt. Das KGST und
die Stadt Köln haben in ihren Konzepten bereits den Wandel der Schulen zu
Teilen erfasst. Zusätzlich wurden die individuellen Anforderungen der
Elsa-Brändström-Schule in Bezug auf das pädagogische Lernkonzept
berücksichtigt.
Es gilt, den
Wandel der Elsa-Brändström-Realschule hinsichtlich ihrer Größe und den
Anforderungen der Inklusion zu gestalten, ohne die Identität der Schule
aufzugeben. Weiterhin kommt der Berufsförderung in der Realschule eine hohe
Bedeutung zu. In einem gemeinsamen Prozess zwischen Schule und Schulverwaltung
wurden grundlegende Fragen der Reorganisation der Räume in qualitativer und
quantitativer Hinsicht besprochen und verschiedene Modelle der Raumorganisation
in der Schule erörtert.
Grundsätzlich hat
sich die Schule entsprechend der unterrichtlichen Anforderungen für die
Umsetzung des Klassenraumprinzips „Plus“ ausgesprochen, was durch die Integration
von Differenzierungsräumen und offenen Lernbereichen umgesetzt werden soll. Die
naturwissenschaftlichen Fachräume sollen möglichst zu einem Fachraumtrakt
zusammengefasst werden.
Klassenräume
Um zukünftig auf
sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen jedem
Schüler ca. 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von einer
durchschnittlichen Schülerzahl von 27 Kindern pro Klasse wird eine
Klassenraumgröße von gerundet 67 qm zu Grunde gelegt. Dieses Raummaß lässt alternative
Sitzordnungen wie Kreis, Tischgruppen, Lösungen für digitales Arbeiten,
Leseecken etc. zu, die mit dem pädagogischen Konzept der Schule in Einklang
stehen.
Das pädagogische
Konzept der Schule sieht eine jahrgangsbezogene Raumstruktur der Klassen vor.
In diesen Zusammenhang ist eine Anordnung aller Klassen eines Jahrganges auf
einem Flur wünschenswert.
Differenzierungsflächen
Für jeden Jahrgang
sollen zukünftig 2 Gruppenräume á 33,5 qm zur Differenzierung vorgehalten
werden. Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume ist abhängig von den
Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine multifunktionale
Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu erzielen. So
dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in Kleingruppen, als
Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten die Möglichkeit
zur individuellen (Einzel-) Förderung. Dem Grundgedanken des inklusiven
Ansatzes (Index für Inklusion) folgend bezieht sich die individuelle Förderung
dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten,
sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders
begabter Schülerinnen und Schüler mit ein.
Offene Lernbereiche
Offene
Lernbereiche unterbrechen die Erschließungsflächen und dienen der Ergänzung der
Differenzierungsräume. Sie dienen zur Durchführung von
Kleingruppenarbeitsphasen, aber auch zur Begegnung und ggf. Deeskalation.
Bibliothek/Selbstlernzentrum
Unterrichtsziel
für den Schüler ist nicht nur die Speicherung von Wissen, sondern die
Fähig-keit, sich selbst Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen.
Hierzu ist neben einer umfangreichen Ausstattung mit altersentsprechender
Literatur sowie themenbezogener Fachliteratur auch die Ausstattung von Räumen
mit PC´s/Laptops inkl. Internetanschlüssen erforderlich. Insofern erfüllt die
Bibliothek zukünftig auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule und
bietet eine wichtige Grundlage für die Selbstarbeit, z.B. bei der Ausarbeitung
von Referaten. Durch die Einrichtung von Leseecken wird die Lesekompetenz der
Schüler gestärkt. Zusätzlich bieten Bibliotheken auch Raum zur notwendigen
Entspannung bieten. Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der
Integration sowie der Verbesserung der Sprachkompetenz von Schülerinnen und
Schülern mit und ohne Migrationshintergrund kommt den Schulbibliotheken eine
große Bedeutung zu.
Fachräume
Die Fachräume
werden modern gestaltet. Durch eine großzügige Raumgestaltung, in der die
erforderlichen Anschlüsse von der Decke her kommen, wird die Anordnung der
Schülertische auch zu Lern- und Versuchsgruppen ermöglicht.
Aufgrund des
besonderen Lehrplans einer Realschule wird die Einrichtung eines Mehrzweckraums
zur Abbildung des Fachs Informatik mit entsprechenden Arbeitsplätzen für
Laptops erforderlich. Die in der Schule vorhandenen Tablets können den
benötigten Funktionen nicht allein gerecht werden.
Nebenräume und Lehrmittelraum
Die Flächenangaben
für Nebenräume gem. BASS 6.1.1 werden in der Summe erfasst und können in
Absprache mit der jeweiligen Schule individuell ausgestaltet werden.
Entsprechend der jeweiligen Lehrpläne sind z.B. Nebenräume für folgende
Bereiche erforderlich:
•Nebenraum
Lehrküche
•Nebenraum Textil
•Nebenraum Technik
•Nebenraum MZR
•Nebenraum Kunst
•Nebenraum Musik
Betreuungsbereich
Die
Elsa-Brändström-Realschule ist zurzeit eine Halbtagsschule. Im Rahmen der
verlässlichen Schule besteht die Möglichkeit der Betreuung bis 14.30 Uhr. Die
Schüler/innen erhalten zu der Betreuung ein warmes Mittagessen.
Im Zuge der
Entwicklung des Gebäudes sollte die Möglichkeit eingeplant werden, die
Schule später auch als Ganztagsschule zu
führen. Die dann erforderlichen Gemeinschaftsflächen sollten bis dahin
multifunktional nutzbar sein. Ebenso ist ein Raum zur Speisezubereitung
(Großküche) vorzuhalten.
Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames
Lernen/Inklusion)
Die UN-Konvention
über die Rechte behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den
Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das
Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne
Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen,
gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen
Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei
sicherzustellen,
dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungs-system
ausgeschlossen werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch
einer weiterführenden Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden,
sondern ihnen soll gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem
einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des allgemeinen
Bildungssystems sind daher angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit den
Eltern eine echte Wahlfreiheit und der Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs-
und Förderort für ihre Kinder eröffnet wird. So individuell sich
Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse der Kinder bereits beim
Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gilt es insbesondere für
förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende Fördermaßnahmen
bereit zu halten.
Aula/Eingangsbereich
Knotenpunkt im
Raumnetz der Schulanlage ist der Eingangsbereich. Dieser soll eine
multifunktionale Nutzung ermöglichen und vor allem eine wegweisende Funktion
übernehmen. Mit dem Betreten des Eingangsbereichs muss eine sofortige
Orientierung im Gebäude möglich sein. Zugleich sollte der Eingangsbereich kurze
Wege für die Schülerinnen und Schüler, für Lehrer und für Eltern zu
wesentlichen Dienstleistungsbereiche ermöglichen (SV-Raum, digitale
Vertretungsübersicht, Verwaltung, Lehrerzimmer).
Die Schulaula ist
zentraler Veranstaltungsort im Schulleben und ist zugleich Bindeglied zwischen
Schule und Stadtteil.
Lehrerzimmer
Die Entwicklung
der Anzahl von Lehrkräften an Schulen zeigt nicht nur durch die Vergrößerung
der Schule einen deutlichen Anstieg. Dies liegt zum einem an einer Zunahme von
Halbtagslehrkräften aber auch an zusätzlichen Lehrkräften, insbesondere an
Schulen mit Gemeinsamen Unterricht (Sonderpädagogen). Die Flächenvorgaben an
die Lehrerzimmer werden daher in den Musterraumprogrammen entsprechend
angepasst.
Lehrerarbeitszimmer
Die sich ändernde
Vorbereitung des Unterrichts (Multimedia) wird langfristig dazu führen, dass
Lehrkräfte eine tagesbezogene längere Verweildauer an den Schulen haben.
Insofern wird es erforderlich, für die Lehrerinnen und Lehrer räumliche
Ressourcen für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung vorzuhalten.
Dieser
Arbeitsbereich wird in Form von Lehrerarbeitszimmern bereitgestellt. In diesen
Räumen sind PC-Arbeitsplätze (mobiles Arbeiten) sowie eine entsprechende
Möblierung vorzusehen. Sie können entweder zentral oder dezentral auf den
Schulstandort verteilt vorgehalten werden.
Raum für Schulsozialarbeit
An jeder Schule
muss ein Raum für einen Schulsozialarbeiter/in bereitgestellt sein.
Schulsozialarbeit
versteht sich als präventive Jugendhilfe vor Ort. Sie verfolgt in Kooperation
mit der Schulpädagogik die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von
Schülern in deren schulischen, familiären und sozialen Lebenszusammenhängen. Im
Mittelpunkt der Arbeit stehen sowohl die Vermeidung erfolgloser Schulkarrieren
mit ihren Folgeerscheinungen als auch das frühzeitige Eingreifen in negative
Entwicklungsprozesse. Die im Lebens- und Lernort Schule ansetzende
Jugendsozialarbeit ermöglicht eine niederschwellige und frühzeitige
Neuorientierung und Unterstützung bei schulischen sowie persönlichen Krisen.
Das Zusammenwirken von Sozial- und Schulpädagogik an einem Ort bewirkt eine
ganzheitliche Wahrnehmung und eine aufeinander abgestimmte Förderung von
Kindern und Jugendlichen im Bezugssystem Schule. Schulsozialarbeit stellt
darüber hinaus ihre Bindegliedfunktion zwischen Schule und außerschulischen
Diensten dar, von den vielfältigen Beratungsangeboten bis hin zur
Freizeitgestaltung. Die Vorhaltung eines entsprechenden Raumes ist
erforderlich, damit unabhängig vom Schulbetrieb Beratung, pädagogische Arbeit
mit Schülern und Eltern sowie Fallbesprechungen und Abstimmungsgespräche mit
Lehrern ungestört stattfinden können.
Sprechzimmer
Durch die
Einrichtung von Sprechzimmern wird dem Informations- und Austauschbedarf
zwischen den verschiedenen Professionen Rechnung getragen. Das Sprechzimmer
dient als multifunktionales Büro und wird für verschiedene Nutzungen
vorgehalten, z.B. ASD, Bezirkspolizei, Elternsprechzimmer, Streitschlichter.
Anlagen:
Anlage 1: Raumprogramm