Betreff
Raumprogramm der Elsa-Brändström Realschule
Vorlage
393/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss beschließt das Raumkonzept für die Elsa-Brändström-Realschule.

 

2.      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Raumprogramms die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für eine Erweiterung/einen Neubau der Elsa-Brändström-Realschule einzuleiten.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 09.07.2019 die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu festgelegt. Ab dem Schuljahr 2020/21 wird die Realschule als 5-zügige Schule geführt, ab dem Schuljahr 2022/23 als 6-zügige Schule des gemeinsamen Lernens.

 

Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer der Kinder an den Schulen sowie zu Veränderungen der Pädagogik der Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es den sozialpolitischen Ansatz der Chancengleichheit sowie gleichberechtigter Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch der demographische Wandel erfordert die Stärkung der Potentiale aller Kinder und Jugendlichen. Jedes einzelne Kind braucht die bestmögliche Förderung, um seine Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die es im erlaubt, später ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Um dieser Palette neuer Anforderungen genügen zu können, brauchen Schulen Zeit und Raum. Schule braucht ein gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den Bildungsauftrag zu erfüllen. Es gilt, Lern-, Betreuungs- und Aufenthaltsqualität in Schulgebäuden in Einklang zu bringen.

 

Neben den Raumanforderungen an eine 5- bzw. 6-zügige Realschule kommen Vorgaben für den inklusiven Unterricht hinzu. Sie sind grundsätzlich verankert im Schulgesetz NRW, ergänzt durch die seit 26.03.2009 für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Zielsetzung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ mit Auswirkung auf die Rechte behinderter Menschen im Schulbereich (Artikel 24). Inklusiver Unterricht muss den differenzierten, sowie den individuellen Lern- und Förderbedarf von Kindern in heterogenen Gruppen erfüllen.

 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Rheine bereits das Raumkonzept der Grundschulen standardisiert. Entsprechen den politischen Bestrebungen soll eine Standardisierung auch im weiterführenden Bereich erfolgen. Durch die Erweiterung der Zügigkeiten ist diese für die Elsa-Brändström-Realschule notwendig.

 

Die Elsa-Brändström-Realschule ist die einzige Regelrealschule der Stadt Rheine. Zurzeit wird diese Schule als 4-zügige Realschule ohne gemeinsames Lernen geführt. Aufgrund der Abschulungen aus den Gymnasien wurde ab Jahrgang 7 bisher jährlich eine Mehrklasse gebildet. Insgesamt werden zurzeit 28 Klassen am jetzigen Schulstandort unterrichtet.

 

Die Gebäude der Elsa-Brändström-Realschule setzen sich aus dem Gebäude der Elsa-Brändström-Realschule (Baujahr 1970) und dem Gebäude der ehemaligen Josefschule (Baujahr 1970) zusammen. Die Schule wurde im Jahr 2005 mit 4 Klassenräumen erweitert. Ein Raumkonzept mit der damit zusammenhängenden pädagogischen Nutzung wurde bisher nicht erstellt.

 

Bei der Erstellung des Raumkonzeptes, wurden neben dem Runderlass des Ministeriums Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (gültig bis 31.12.2010), die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und die Berechnung des Raumprogramms für Schulen des KGSt berücksichtigt. Das KGST und die Stadt Köln haben in ihren Konzepten bereits den Wandel der Schulen zu Teilen erfasst. Zusätzlich wurden die individuellen Anforderungen der Elsa-Brändström-Schule in Bezug auf das pädagogische Lernkonzept berücksichtigt.

 

Es gilt, den Wandel der Elsa-Brändström-Realschule hinsichtlich ihrer Größe und den Anforderungen der Inklusion zu gestalten, ohne die Identität der Schule aufzugeben. Weiterhin kommt der Berufsförderung in der Realschule eine hohe Bedeutung zu. In einem gemeinsamen Prozess zwischen Schule und Schulverwaltung wurden grundlegende Fragen der Reorganisation der Räume in qualitativer und quantitativer Hinsicht besprochen und verschiedene Modelle der Raumorganisation in der Schule erörtert.

Grundsätzlich hat sich die Schule entsprechend der unterrichtlichen Anforderungen für die Umsetzung des Klassenraumprinzips „Plus“ ausgesprochen, was durch die Integration von Differenzierungsräumen und offenen Lernbereichen umgesetzt werden soll. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sollen möglichst zu einem Fachraumtrakt zusammengefasst werden.

 

 

Klassenräume

Um zukünftig auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen jedem Schüler ca. 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Schülerzahl von 27 Kindern pro Klasse wird eine Klassenraumgröße von gerundet 67 qm zu Grunde gelegt. Dieses Raummaß lässt alternative Sitzordnungen wie Kreis, Tischgruppen, Lösungen für digitales Arbeiten, Leseecken etc. zu, die mit dem pädagogischen Konzept der Schule in Einklang stehen.

Das pädagogische Konzept der Schule sieht eine jahrgangsbezogene Raumstruktur der Klassen vor. In diesen Zusammenhang ist eine Anordnung aller Klassen eines Jahrganges auf einem Flur wünschenswert.

 

Differenzierungsflächen

Für jeden Jahrgang sollen zukünftig 2 Gruppenräume á 33,5 qm zur Differenzierung vorgehalten werden. Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu erzielen. So dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten die Möglichkeit zur individuellen (Einzel-) Förderung. Dem Grundgedanken des inklusiven Ansatzes (Index für Inklusion) folgend bezieht sich die individuelle Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten, sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler mit ein.

Offene Lernbereiche

Offene Lernbereiche unterbrechen die Erschließungsflächen und dienen der Ergänzung der Differenzierungsräume. Sie dienen zur Durchführung von Kleingruppenarbeitsphasen, aber auch zur Begegnung und ggf. Deeskalation.

 

Bibliothek/Selbstlernzentrum

Unterrichtsziel für den Schüler ist nicht nur die Speicherung von Wissen, sondern die Fähig-keit, sich selbst Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen. Hierzu ist neben einer umfangreichen Ausstattung mit altersentsprechender Literatur sowie themenbezogener Fachliteratur auch die Ausstattung von Räumen mit PC´s/Laptops inkl. Internetanschlüssen erforderlich. Insofern erfüllt die Bibliothek zukünftig auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule und bietet eine wichtige Grundlage für die Selbstarbeit, z.B. bei der Ausarbeitung von Referaten. Durch die Einrichtung von Leseecken wird die Lesekompetenz der Schüler gestärkt. Zusätzlich bieten Bibliotheken auch Raum zur notwendigen Entspannung bieten. Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung der Sprachkompetenz von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund kommt den Schulbibliotheken eine große Bedeutung zu.

 

Fachräume

Die Fachräume werden modern gestaltet. Durch eine großzügige Raumgestaltung, in der die erforderlichen Anschlüsse von der Decke her kommen, wird die Anordnung der Schülertische auch zu Lern- und Versuchsgruppen ermöglicht.

Aufgrund des besonderen Lehrplans einer Realschule wird die Einrichtung eines Mehrzweckraums zur Abbildung des Fachs Informatik mit entsprechenden Arbeitsplätzen für Laptops erforderlich. Die in der Schule vorhandenen Tablets können den benötigten Funktionen nicht allein gerecht werden.

 

Nebenräume und Lehrmittelraum

Die Flächenangaben für Nebenräume gem. BASS 6.1.1 werden in der Summe erfasst und können in Absprache mit der jeweiligen Schule individuell ausgestaltet werden. Entsprechend der jeweiligen Lehrpläne sind z.B. Nebenräume für folgende Bereiche erforderlich:

•Nebenraum Lehrküche

•Nebenraum Textil

•Nebenraum Technik

•Nebenraum MZR

•Nebenraum Kunst

•Nebenraum Musik

 

Betreuungsbereich

Die Elsa-Brändström-Realschule ist zurzeit eine Halbtagsschule. Im Rahmen der verlässlichen Schule besteht die Möglichkeit der Betreuung bis 14.30 Uhr. Die Schüler/innen erhalten zu der Betreuung ein warmes Mittagessen.

Im Zuge der Entwicklung des Gebäudes sollte die Möglichkeit eingeplant werden, die Schule  später auch als Ganztagsschule zu führen. Die dann erforderlichen Gemeinschaftsflächen sollten bis dahin multifunktional nutzbar sein. Ebenso ist ein Raum zur Speisezubereitung (Großküche) vorzuhalten.

 

Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames Lernen/Inklusion)

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei

sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungs-system ausgeschlossen werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch einer weiterführenden Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, sondern ihnen soll gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sind daher angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit den Eltern eine echte Wahlfreiheit und der Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs- und Förderort für ihre Kinder eröffnet wird. So individuell sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse der Kinder bereits beim Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gilt es insbesondere für förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende Fördermaßnahmen bereit zu halten.

 

Aula/Eingangsbereich

Knotenpunkt im Raumnetz der Schulanlage ist der Eingangsbereich. Dieser soll eine multifunktionale Nutzung ermöglichen und vor allem eine wegweisende Funktion übernehmen. Mit dem Betreten des Eingangsbereichs muss eine sofortige Orientierung im Gebäude möglich sein. Zugleich sollte der Eingangsbereich kurze Wege für die Schülerinnen und Schüler, für Lehrer und für Eltern zu wesentlichen Dienstleistungsbereiche ermöglichen (SV-Raum, digitale Vertretungsübersicht, Verwaltung, Lehrerzimmer).

Die Schulaula ist zentraler Veranstaltungsort im Schulleben und ist zugleich Bindeglied zwischen Schule und Stadtteil.

 

Lehrerzimmer

Die Entwicklung der Anzahl von Lehrkräften an Schulen zeigt nicht nur durch die Vergrößerung der Schule einen deutlichen Anstieg. Dies liegt zum einem an einer Zunahme von Halbtagslehrkräften aber auch an zusätzlichen Lehrkräften, insbesondere an Schulen mit Gemeinsamen Unterricht (Sonderpädagogen). Die Flächenvorgaben an die Lehrerzimmer werden daher in den Musterraumprogrammen entsprechend angepasst.

 

Lehrerarbeitszimmer

Die sich ändernde Vorbereitung des Unterrichts (Multimedia) wird langfristig dazu führen, dass Lehrkräfte eine tagesbezogene längere Verweildauer an den Schulen haben. Insofern wird es erforderlich, für die Lehrerinnen und Lehrer räumliche Ressourcen für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung vorzuhalten.

Dieser Arbeitsbereich wird in Form von Lehrerarbeitszimmern bereitgestellt. In diesen Räumen sind PC-Arbeitsplätze (mobiles Arbeiten) sowie eine entsprechende Möblierung vorzusehen. Sie können entweder zentral oder dezentral auf den Schulstandort verteilt vorgehalten werden.

 

Raum für Schulsozialarbeit

An jeder Schule muss ein Raum für einen Schulsozialarbeiter/in bereitgestellt sein.

Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe vor Ort. Sie verfolgt in Kooperation mit der Schulpädagogik die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Schülern in deren schulischen, familiären und sozialen Lebenszusammenhängen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen sowohl die Vermeidung erfolgloser Schulkarrieren mit ihren Folgeerscheinungen als auch das frühzeitige Eingreifen in negative Entwicklungsprozesse. Die im Lebens- und Lernort Schule ansetzende Jugendsozialarbeit ermöglicht eine niederschwellige und frühzeitige Neuorientierung und Unterstützung bei schulischen sowie persönlichen Krisen. Das Zusammenwirken von Sozial- und Schulpädagogik an einem Ort bewirkt eine ganzheitliche Wahrnehmung und eine aufeinander abgestimmte Förderung von Kindern und Jugendlichen im Bezugssystem Schule. Schulsozialarbeit stellt darüber hinaus ihre Bindegliedfunktion zwischen Schule und außerschulischen Diensten dar, von den vielfältigen Beratungsangeboten bis hin zur Freizeitgestaltung. Die Vorhaltung eines entsprechenden Raumes ist erforderlich, damit unabhängig vom Schulbetrieb Beratung, pädagogische Arbeit mit Schülern und Eltern sowie Fallbesprechungen und Abstimmungsgespräche mit Lehrern ungestört stattfinden können.

 

Sprechzimmer

Durch die Einrichtung von Sprechzimmern wird dem Informations- und Austauschbedarf zwischen den verschiedenen Professionen Rechnung getragen. Das Sprechzimmer dient als multifunktionales Büro und wird für verschiedene Nutzungen vorgehalten, z.B. ASD, Bezirkspolizei, Elternsprechzimmer, Streitschlichter.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Raumprogramm