Umsetzung des 3. Bauabschnittes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sozialausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und
empfiehlt dem Bauausschuss die Ablehnung.
2.
Der
Sportausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und
empfiehlt dem Bauausschuss die Ablehnung.
3.
Der
Bauausschuss nimmt den Entwurf für den 3. Bauabschnitt zur Kenntnis und lehnt
die bauliche Umsetzung ab.
Begründung:
Erster
Bauabschnitt
Der 1. BA des
Begegnungszentrum Dorenkamp Mitte 51 wurde mit Städtebaufördermitteln zur
Integration von geflüchteten Menschen realisiert.
Die Ausrichtung des
Begegnungszentrums auf die Bereiche Begegnung, Bildung und Beratung wurde in
einer umfangreichen Nutzerbeteiligung erarbeitet. Der Nutzerbeteiligung lagen
folgende Prämissen zugrunde:
·
Die neu entstandenen bürgerschaftlich organisierten Projekte
der Sozialen Stadt Dorenkamp sollen durch das Angebot von Begegnungsräumlichkeiten
verstetigt werden.
·
Es sollen Angebotsstrukturen zur Förderung der Integration
von zugewanderten Menschen geschaffen werden. Gemessen an der Gesamtsumme der
in der Stadt Rheine lebenden ausländischen Mitbürger beträgt die Quote im
Dorenkamp knapp 20 %. Insofern ist es der Stadt Rheine auch aus
sozialpolitischer Sicht ein wesentliches Anliegen, die Integration der
zugewanderten Menschen zu fördern.
Der 1. Bauabschnitt
des Begegnungszentrums wurde am 22.09.2019 eröffnet. Der Zweck des Begegnungszentrum
wird mit den folgenden Bestandteilen bereits umgesetzt:
Beratung: Stadtteilbüro Dorenkamp des Fachbereichs Schulen,
Soziales, Migration und Integration als dezentrale Kontakt- und Anlaufstelle
für Zugewanderte und Einheimische (bisheriger Standort Catenhorner Straße)
Beratung: Selbsthilfegruppen, Caritas Frühförderung, DRK
Betreuungdienste NRW: Bürgersprechstunde ZUE
Bildung: Kurs der Sprachoffensive der Stadt Rheine
Begegnung: Gruppe „Jugend macht Politik“, Treffen
des Netzwerk Interreligiöser Dialog, AK Dorenkamp, regelmäßige Chorproben Chor
Hochkant
Darüber hinaus werden
weitere Anfragen derzeit in konkrete Nutzungsvereinbarungen überführt.
Die aktuell nutzbaren Räume befinden sich im vorhandenen Schulgebäude der
ehemaligen Elisabethschule und werden als 1. Bauabschnitt bezeichnet.
Ursprünglich sollte in dieser Bauphase auch die Einrichtung einer Küche für
Kochkurse in der ehemaligen Pausenhalle/Aula enthalten sein. Dieses Vorhaben
musste allerdings zurückgestellt werden, da in diesem Gebäudebereich (ehemalige
Pausenhalle/Aula) unerwartet erhebliche Baumängel festgestellt wurden.
Zweiter
Bauabschnitt
Die ursprüngliche Planung für den Umbau der Pausenhalle/Aula als 2.
Bauabschnitt wurde aufgrund der vorgefundenen Baumängel verworfen. Daher soll an
dieser Stelle ein Neubau entstehen, der die folgenden Räume enthalten wird:
·
Küche 39 m², zzgl. Vorratsraum
·
Gruppenraum 44 m²
·
Multifunktionsraum 195 m², teilbar, zzgl. Stuhllager
·
Bühne 68 m²
·
Zugangsbereich zur Bühne mit Umkleide und
Lagerfläche
·
Erschließungsflur
Weitere Details zum 2. BA können z.B. der Vorlage 302/19 entnommen
werden.
Die genannten
Gebäudebestandteile sind elementar, um Begegnungsangebote wieder aufleben zu
lassen, die bisher in der Aula der alten Elisabethhauptschule beheimatet waren
und um neue Angebote zu etablieren. Bedingt durch Veränderungen in der eigenen
Infrastruktur der Kirchengemeinde St. Dionysius muss auch über das „Andocken“
von Angeboten der offenen Jugendarbeit durch das katholische Jugendwerk
nachgedacht werden. Ferner kann das Begegnungszentrum auch Veranstaltungsort
für Angebote der Jugendkunstschule sein. Mit dem Multifunktionsraum,
zzgl. Bühne, wird ein fast 200 m² großer Bereich geschaffen, der für (Theater-)
Aufführungen und Veranstaltungen von unterschiedlichen Vereinen und
Gruppierungen genutzt werden könnte.
Ende September 2019 wurde der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt
gestellt. Eine Förderzu- oder -absage für den 2. Bauabschnitt liegt noch nicht
vor. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 von der Bezirksregierung
erfolgen.
Sollte eine Zusage erfolgen, wäre das Begegnungszentrum nach Abschluss
der Baumaßnahme 2.BA mit allen wesentlichen Bestandteilen ausgestattet und
dauerhaft betriebsfähig. Die gesetzten Angebotsschwerpunkte Begegnung,
Bildung und Beratung würden dann vollständig abgebildet.
Folgekosten: Die Folgekosten für den 1. und 2. BA
belaufen sich nach Wirtschaftlichkeits-berechnung auf rund 10.000 €. Unter den
aktuellen Rahmenbedingungen können die Kosten durch Vermietung erwirtschaftet werden.
Hausmanagement/Bewirtschaftung: Das Hausmanagement
(Akquise, Vermietungsgeschäft, Beratung bürgerschaftlich engagierter Gruppen)
wird im Umfang von einer 0,5 Stelle befristet für zwei Jahre vom Fachbereich
Schulen, Soziales, Migration und Integration übernommen. Vom Sozialausschuss
beschlossene Zielsetzung ist, das Hausmanagement ganz oder teilweise möglichst
in die Hände der Bürgerschaft zu geben.
Für das Gebäude der
Elisabethschule war und ist bisher der Hausmeister für das Schulzentrum
Dorenkamp zuständig. Mit Inbetriebnahme des Begegnungszentrums ist dieser
Gebäudeteil automatisch in die Zuständigkeit des vorhandenen Hausmeisters
übergegangen.
Fazit 1. und 2. BA
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Begegnungszentrum Mitte 51 mit
dem 1. und 2. Bauabschnitt eine deutliche Erweiterung der bisher im Stadtteil
für Gemeinwesen-aktivitäten zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten darstellen
wird. Mit der multifunktionellen Ausrichtung der Räumlichkeiten bieten diese
sowohl Raum für vertrauliche Treffen von Selbsthilfegruppen, für Treffen von
Jugendgruppen, für Bildungsangebote, für Bewegungskurse wie auch für
Festivitäten wie die Interkulturelle Woche oder das Fest der Begegnung.
Aus Sicht der Verwaltung werden für den
Betrieb des Begegnungszentrums keine weiteren Räumlichkeiten benötigt.
Antrag der
Fraktionen:
Am 19.09.2019 haben die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE aus dem Rat der Stadt Rheine einen gemeinsamen Antrag auf „Neubau eines
Anbaus für Bewegungsangebote im Gebäudekomplex Mitte 51 (ehemals 3.
Bauabschnitt Begegnungszentrum Dorenkamp)“ gestellt, siehe Anlage 1.
Die Verwaltung der Stadt Rheine wird darin beauftragt „die Planungen für einen
Neubau eines Anbaus….. so voranzubringen, dass mit einem Baubeginn im 1. Hj. 2020
angefangen werden kann.“
In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass man sich innerhalb des
Planungsprozesses immer weiter von der Grundidee des Siegerentwurfes aus dem
Werkstattverfahren 2017 entfernt habe und die Felder Tanzen und
Bewegungsangebote nicht mehr abgedeckt würden. Außerdem würden durch den
Wegfall des 3. Bauabschnittes die dort verorteten Aktivitäten entfallen und
damit ein Großteil der für eine Wirtschaftlichkeit des gesamten
Begegnungszentrums erforderlichen Nutzungsgebühren.
Dritter
Bauabschnitt als Sportraum
Beschreibung
3.BA
Der aktuelle Planungsstand zum 3. BA stammt aus dem Werkstattverfahren
und stellt einen Vorentwurf dar. Statik, Brandschutzkonzept oder andere
Gutachten liegen noch nicht vor. Sowohl die Zeichnungen als auch die Massen und
Kosten verfügen über eine dem Planstand entsprechende Genauigkeit. Vor einer
Realisierung wären noch weitere Planungsaufträge erforderlich. Die weitere
Planungs- und Ausschreibungsphase würde voraussichtlich 10 - 12 Monate in
Anspruch nehmen. Um die Lärm- und Staubbelastung für den Betrieb des
Begegnungszentrums und der Abendrealschule so gering wie möglich zu halten,
würde sich eine Ausführung zusammen mit dem zweiten Bauabschnitt empfehlen.
Auch würden so aufgrund der höheren Baumassen und der gemeinschaftlichen Baustelleneinrichtung
voraussichtlich günstigere Preise erzielt werden.
Der aktuelle Planungsstand ist der Anlage 2 zu entnehmen.
An der östlichen Fassade des dreigeschossigen Gebäudes der
Elisabethschule lehnt sich eingeschossig der zukünftige Sportraum als Box an
das Gebäude an. Er gliedert sich nicht in das bestehende städtebauliche Konzept
des Schulzentrums ein. Die ursprünglich mit der alten Pausenhalle/Aula
angedachte Hofsituation ist aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen
und Verbesserungen für den 2. BA nicht mehr herstellbar. Der Anbau wird am
geplanten Standort sehr weit an den Straßenraum heran rücken.
Der Anbau befindet sich auf der heutigen Anlieferungsrampe zur Mensaküche
und den gerade neu erstellten Außenanlagen auf der Ostseite. Die Verlegung der
Rampe, die Neuorganisation der Einmündung in die Mittelstraße und der Zufahrt
zu den Stellplätzen der Grüterschule sind mit erheblichem Kostenaufwand
verbunden. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Stellplätze im Bereich an der
Mittelstraße. Die Gesamtanzahl der Stellplätze auf dem Flurstück des
Schulzentrums bleibt aber bauordnungsrechtlich ausreichend. Für den Rückbau der
neu erstellten Außenanlagen sind ggf. Fördermittel zurück zu zahlen.
Aufgrund der Hanglage und der erforderlichen Notausgangssituation muss
ein Teil des Geländes bei schwierigen Bodenverhältnissen, Klippboden,
abgegraben werden.
Für die Verlegung der Zufahrt und die Bebauung an dieser Stelle müssen
mind. 2 ältere Bäume gefällt werden.
Die Erschließung des Raumes erfolgt über das Foyer des Begegnungszentrums
Mitte 51. Von einer schmalen Flursituation aus kann sich der Nutzer in zwei
Umkleiden umziehen, die Schuhe wechseln und Jacken und Taschen aufbewahren. Die
beiden Umkleiden erhalten keine Sanitärbereiche. Diese sind im
Begegnungszentrum in geringer Anzahl vorhanden.
Der eigentliche Sportraum ist ca. 155 m² groß und hat eine lichte Raumhöhe von
ca. 3,00 – 3,10 m. Er hat eine größere Belichtungsfläche auf der Ostseite und
eine kleinere Fläche zur Nordseite. Somit werden Blendlicht-Situationen für die
Sportler vermieden.
Der Baukörper wird in seiner Höhenentwicklung durch sich darüber
befindenden Fenster der Klassenräume der Abendrealschule begrenzt. Die aktuelle
Planung realisiert hier die maximale Höhe.
Als Fußbodenaufbau ist Parkett auf schwimmendem Estrich geplant. Die
Sohle wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik gedämmt. Um tänzerische
Drehungen zu ermöglichen, muss das geforderte Parkett im Vergleich zu anderen
Bodenbelägen besonders glatt sein. Das Parkett bedarf einer täglichen und
besonderen Pflege. Für andere Sportarten oder Nutzungen wie z.B. spielerische
Bewegungsformen von Kleinkindern, Rückengymnastik oder allgemeine Fitness ist
der glatte Parkettboden ungeeignet. Hier wäre ein Federboden mit Linoleum
angebracht.
Die Wandoberflächen erhalten einen Anstrich. Eine Ausstattung mit einem
Prallwandschutz o.ä. wie in Sporthallen üblich, ist nicht geplant.
Die für Tanzsport erforderliche Spiegelwand könnte auch bei anderen
Sportarten nützlich sein, stellt aber ggf. auch ein Hindernis dar. Daher
erhalten auch Sporthallen üblicherweise keine Spiegelwand.
Die Flachdachfläche wird oberseitig gedämmt und erhält unterseitig eine
abgehängte Decke.
Der Raum erhält eine Fußbodenheizung und eine gleichmäßige Standardbeleuchtung
(LED). Es wird eine fest eingebaute Beschallungsanlage vorgesehen, die den
Anschluss von externen Geräten z.B. über USB ermöglicht.
Bis auf die Garderobenbänke und -schränke in den Umkleiden ist keine
Möblierung geplant.
Für die fensterlosen Umkleiden und das Lager ist eine einfache
Lüftungsanlage erforderlich. Aufgrund der durchgehenden Nutzung von Musik
während der Übungsstunden durch den Tanzsport und der nahen Wohnbebauung ist
voraussichtlich eine ausschließliche Lüftung des Raumes über die Fensterflächen
nicht möglich und eine Lüftungsanlage erforderlich. Diese würde sich dann auf
dem Flachdach vor den Klassenraumfenstern im Erdgeschoss befinden. Auch das
durch die lichte Höhe verfügbare Luftvolumen bei sportlichen Aktivitäten ist als
gering zu bewerten und macht ebenfalls eine Lüftungsanlage erforderlich.
Die Außenwände erhalten einen Verblender, der sich in das Gesamtbild des
Schulzentrums eingliedert.
Raumnutzung:
Wie bereits in vorherigen Beratungsvorlagen ausgeführt
ist es zu begrüßen, dass der TSC - wie andere Sportvereine auch - Angebote im
Begegnungszentrum Dorenkamp durchführen möchte. So wird auch für die
Dorenkamp-Musikanlage ein Platz im Begegungszentrum vorgesehen. Es ist ferner
unstreitig, dass sportliche Aktivitäten im Verein zur Integration beitragen und
Sport auch einen Betrag zum Lernen leistet. Durch gemeinschaftliche sportliche
Aktivitäten werden Kompetenzen wie soziale Verantwortungsübernahme vermittelt.
Nicht zuletzt wird ein Beitrag zur Gesundheitsförderung geleistet.
Mit der Schaffung eines 3. BA für Bewegungsangebote
würde die neu entstehende Räumlichkeit jedoch nahezu ausschließlich durch den
TSC als vereinseigene Sport- und Turnierstätte genutzt. Alle anderen
Räumlichkeiten sind entsprechend dem Charakter des Begegnungszentrums
mischgenutzt.
Insofern ist die Umsetzung der 3. BA aus Sicht des TSC
nachvollziehbar, für den Betrieb des Begegnungszentrums in der beschlossenen
Form nicht existentiell.
Theoretisch könnte
auch der abtrennbare Teilbereich des Multifunktionsraumes im 2.BA vom
Flächenbedarf her für Bewegungsangebote genutzt werden. Aufgrund der hohen
Anzahl der Nutzungsstunden des TSC 2002 e.V. und der Anforderung an die Art und
Qualität der Bodenfläche wird es jedoch zu Konflikten kommen. Der Tanzsportclub
hatte in einem Gespräch im Sommer 2019 mit dem FB 8 festgestellt, dass aus
seiner Sicht voraussichtlich die für ihn zur
Verfügung stehenden Zeiten und Rahmenbedingungen des Multifunktionsraumes im 2.BA nicht optimal wären.
Der TSC hatte in der Vergangenheit angeboten,
Tätigkeiten für den Betrieb des Zentrums (Schließdienste, Technik) übernehmen
zu wollen. Ein solches Engagement trägt zur Steigerung der Identifikation mit
dem Begegnungszentrum bei, es ist jedoch gängige Praxis, von Vereinen geleistete
Ehrenamtsstunden anzurechnen und z. B. durch die kostenlose Bereitstellung von
Räumlichkeiten zu vergüten, da bürgerschaftliches Engagement kein „billiger“
Ersatz für eigentlich hauptamtlich zu erbringende Tätigkeiten, im vorliegenden
Fall durch den Schulhausmeister, sein darf. Ferner ist durch die eingebaute
automatische Schließanlage eine flexible und personenungebundene Nutzung der
Räume des Begegnungszentrums möglich und macht einen ehrenamtlichen
Schließdienst nicht erforderlich.
Sportförderung:
Im Ortsteil Dorenkamp gibt es mehrere Schulsporthallen (1
x Dreifach, 1 x Zweifach, 3 x Einfach, 1 Gymnastikhalle). Freie
Hallenkapazitäten sind im Winterzeitraum punktuell vorhanden und im
Sommerzeitraum auch verstärkt.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine konkreten Anfragen
zu weiteren Sportnutzungszeiten. Denkbar ist, dass das Vorhandensein eines
multifunktionalen Raumes dazu führt, dass unterschiedliche Akteure aus den
Sparten Bildung, Soziales und Sport Kurse z. B. im Senioren- oder Gesundheitssport
anbieten. Dies entspräche auch den Empfehlungen der aktuellen
Sportentwicklungsplanung. Dann müsste der Raum über eine entsprechende, von
zahlreichen Sportarten nutzbare Ausstattung (Boden, Wände, Decke) verfügen.
Eine Solitärlösung, d.h. der Zuschnitt und die
Ausstattung eines Raumes innerhalb des Begegnungszentrums Dorenkamp für nur
einen Sportverein wird aus sportfachlicher Sicht nicht befürwortet.
Es ist unstrittig, dass Tanzsportvereine besondere Anforderungen an den
Bodenbelag ihrer Übungsräume benötigen. Aus diesem Grund ist auch kein
Übungsbetrieb in den städtischen Sporthallen möglich. Insofern ist die Umsetzung der 3. BA
aus Sicht des TSC nachvollziehbar. Es
wird daher angeregt, eine Zusammenarbeit mit einem anderen örtlichen
Tanzsportverein zu suchen.
Der Tanzsportclub Rheine 2002 e. V. ist förderberechtigt
nach den Sportförderrichtlinien. Der Verein erhält aktuell jährlich eine
Betriebskostenpauschale i. H. v. 900 € sowie eine pauschale Grundförderung i.
H. v. 2,21 € je Mitglied für den laufenden Betrieb.
Unterhalten Sportvereine eine eigene Sportanlage oder
planen Neu- bzw. Erweiterungsbauten, können zusätzlich Investitionszuschüsse zu
Sanierungs-, Neu- und Umbaumaßnahmen beantragt werden. Dabei richtet sich die
Höhe des Zuschusses nach der Jugendquote des Vereins. Die Jugendquote des TSC
liegt bei 26,9 % (Fördersatz bei Neubaumaßnahmen: 20,2 %). Die
Förderpraxis sieht vor, dass ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, bei
denen der jeweilige Sportverein alleinig als Bauherr und wirtschaftlicher
Sportanlageneigentümer auftritt. Eine Förderung von Baumaßnahmen durch Dritte
ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus konzentrieren sich die bewilligten
Zuschüsse auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um insbesondere den
Erhalt bestehender Sportanlagen sicherzustellen. Neubaumaßnahmen bedürfen einer
besonderen Bedarfsbetrachtung.
Für Investitionsmaßnahmen der Sportvereine stehen im
Sportservice jährlich 220.000 € an möglichen Zuwendungen zur Verfügung. Für das
Jahr 2020 liegen Anträge vor, die mit einer Gesamtzuschusssumme i. H. v. ca.
190.000 verbunden sind. Das Investitionsbudget für Sportvereine lässt somit
keinen weiteren Zuschussspielraum zu, da im laufenden HH-Jahr immer auch noch
unvorhergesehene Maßnahmen bedient werden müssen.
Ggf. könnte ein Teil des neu geschaffenen – allerdings
sehr überschaubaren – Förderbudgets „Projekte“ der Mitfinanzierung dienen.
Zur
Kostenermittlung:
Das Büro Burhoff und Burhoff hatte im März 2018, vor dem Bauantrag,
Kosten in Höhe von 560.433,21 € für den 3.BA ermittelt,
Die Kosten wurden jetzt vom Bereich Hochbau aktualisiert. Grundlage dafür
waren die BKI-Daten, 3. Ebene und Preise aus aktuellen Bauvorhaben:
Kostengruppe |
|
|
Kostengruppe 100 Grundstückskosten |
ohne
Ansatz |
|
Kostengruppe 200 Vorbereitende Maßnahmen |
9.396,42
€ |
|
Kostengruppe 300 Bauwerk Baukosten ohne Abbruch |
358.614,31 € |
|
Kostengruppe 400
Bauwerke -Technische Anlagen |
71.683,21 € |
|
Kostengruppe 500
Außenanlagen Freiflächen |
102.465,73
€ |
|
Kostengruppe 600 Ausstattung |
102.465,73
€ |
|
Kostengruppe 700 Baunebenkosten |
144.908,99
€ |
|
|
Summe |
702.251,25
€ |
Grund für die Differenz zur den ursprünglich geschätzten Kosten sind zum
einen die Exaktheit der angesetzten Preise und zum anderen die
Baupreis-Indexierung. Außerdem enthielten die Kosten des Büro Burhoff und
Burhoff keine Einrichtungskosten und einen zu niedrigen Wert für die
Nebenkosten.
Nicht in den Kosten enthalten sind eine evtl. erforderliche Umplanung der
Einmündung (Grundstück Straße) der Anlieferungsrampe für die Mensa in die
Mittelstraße und die ggf. erforderliche Schaffung von weiteren Stellplätzen. In
den Berechnungen sind nur die Kosten für die Außenanlagen auf dem
Schulgrundstück enthalten.
Folgekosten 3.BA:
Die Folgekosten für den Betrieb eines 3. BA belaufen
sich auf rund 17.500,00 €. Der TSC hat bisher eine Zusage von rd. 8.400 € pro
Jahr an Nutzungsgebühren gegeben. Insofern verbleibt eine Deckungslücke.
Inwieweit diese von weiteren Nutzern des 3. BA gedeckt
werden könnte, kann zurzeit nicht kalkuliert werden. Nach Abzug der
Nutzungszeiten des TSC verblieben lediglich freie Zeiten im Vormittagsbereich
und an einem Werktag nachmittags und abends. Hierzu liegen für Räume in der
Größenordnung eines möglichen 3. BA dem Begegungszentrum bisher keine Anfragen
vor.
Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Der geplante
Anbau wird nach den aktuellen Standards der Energieeinsparverordnung gebaut
werden, dies gilt insbesondere für die Dämmung der Außenwände und der
Dachfläche. Zum aktuellen Stand der Planung wird davon ausgegangen, dass der
Anbau an die vorhandene Heizungsanlage der Schule angeschlossen wird. Da für
den Anbau ein Teil der alten, nur minimal gedämmten Außenfassade entfällt, ist
davon auszugehen, dass sich der Heizbedarf nicht wesentlich erhöhen wird.
Die
Beleuchtung wird mit energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet werden.
Aufgrund der
Lage der Flachdachfläche unmittelbar auf Höhe der Klassenraumfenster der
Abendrealschule, den geplanten Lichtkuppeln, der erforderlichen Stellfläche für
die Lüftungsanlage und der Verschattung durch den zweigeschossigen Baukörper
eignet sich die Fläche nicht für die Aufstellung einer PV-Anlage.
Weitere
Aussagen können bei dem aktuellen Planungsstand und ohne beauftragte Fachplaner
derzeit noch nicht gemacht werden.
Grundlage für die Beschlussfassung:
Die Verwaltung
spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Herstellung eines dritten
Bauabschnittes an der vorgesehenen Stelle, mit der geplanten, auf Tanzsport
zugeschnittenen Nutzung aus:
· Seitens der Bezirksregierung wurde bereits
signalisiert, dass für den Bau eines Sportraumes keine Fördermittel zur
Verfügung gestellt werden. Der Kosten für diese Baumaßnahme müssen daher zu 100
% getragen werden und wären noch in den Haushalt aufzunehmen.
· Die zurzeit kalkulierbaren Nutzungsgebühren
reichen nicht zur Deckung der Folgekosten aus.
· Die gewünschte Umsetzung des 3. BA ist für den Betrieb des Begegnungszentrums in der vorgesehenen Form nicht existentiell.
· Außerhalb der Nutzung durch den TSC gibt es
aktuell keine konkreten Anfragen für eine derartige Sportfläche.
· Die Stand Rheine finanziert den Bau des
Sportraumes zu 100%. Durch die hohe Anzahl der gewünschten Nutzungsstunden des
TSC wird der Raum mit einer vereinseigenen Sportstätte vergleichbar. Dies führt
zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Sportvereinen, insb. Tanzsportvereinen.
·
Die Anforderung an die Raumausstattung, insb. an den
Fußboden für einen Tanzsportverein sind abweichend von den Standards für
allgemeinen Bewegungssport. Der Konflikt zwischen Tanzsport und allgemeinem
Bewegungsangebot bezüglich des Bodenbelages lässt sich nicht auflösen.
·
Die auf Tanzsport zugeschnittene Raumausstattung
führt zur Bevorzugung einer einzelnen Sportart. Dies widerspricht dem
bisherigen Charakter der multifunktionalen Nutzungen des Begegnungszentrums.
·
Die erforderliche Belegung der Flachdachfläche mit
technischen Einrichtungen (z.B. Lüftungsanlage) führt voraussichtlich zu einer
Beeinträchtigung der Nutzung der Klassenräume im Erdgeschoss.
Anlagen:
Anlage 1 –Antrag der Fraktionen
Anlage 2 -Grundriss Erdgeschoss