Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,
den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung in den
endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2020 zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2020 der Stadt Rheine wurde am 24.09.2019 mit der Vorlage 341/19 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.12.2019 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2020 in seiner Sitzung am 14.01.2020 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 341/19 vom 24.09.2019
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 3 vom 24.09.2019 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2019 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren, notwendigen Änderungen im Jahr 2020.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeitung Sondernutzung |
0,6 |
8 |
2 |
Sachbearbeitung Bußgeldstelle fließender Verkehr |
1,2 |
7 |
3 |
Feuerwehr Einsatzorganisation Tagesdienst |
1,0 |
A9 1.2 |
4 |
Feuerwehr Atemschutzwerkstatt, Tagesdienst, |
1,0 |
A9 1.2 Z |
5 |
Verwaltungsstelle Feuerwehr 1.2 |
1,0 |
5 |
6 |
Verwaltungsstelle Feuerwehr 2.1 |
1,0 |
A11 |
7 |
Fachkraft für IT-Bereich Feuer- und Rettungswache |
1,0 |
10 |
|
Summe |
6,8 |
|
Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Aufgaben der Sondernutzungen
wurden in der Ordnungsbehörde zusammengefasst. Die Stelle umfasst die
Antragsbearbeitung, Erteilung von Bescheiden, Abrechnung und
Außendienstkontrollen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der
Sondernutzungssatzung. Die Stelle trägt sich durch die Erträge der
Sondernutzungsgenehmigungen. |
zu 2: |
Durch eine Umstellung bei der
Überwachung des fließenden Verkehrs von der mobilen Überwachung auf eine
semimobile Überwachung steigen die Fallzahlen. Um eine Bearbeitung innerhalb
der Frist der Verfolgungsverjährung sicherzustellen, ist zusätzliches Personal
erforderlich. Die Personalkosten werden durch Mehrerträge bei den
Verwarngeldern refinanziert. |
zu 3: |
Umsetzung
des Organisationsgutachten zur Feuer- und Rettungswache, Niederschrift
HFA/030/2018, Sitzung vom 13.11.2018, PK bereits in HHPlanung enthalten |
zu 4: |
Umsetzung
des Organisationsgutachten zur Feuer- und Rettungswache, Niederschrift
HFA/030/2018, Sitzung vom 13.11.2018, PK bereits in HHPlanung enthalten |
zu 5: |
Umsetzung
des Organisationsgutachten zur Feuer- und Rettungswache, Niederschrift HFA/030/2018,
Sitzung vom 13.11.2018, PK bereits in HHPlanung enthalten |
zu 6 |
Umsetzung
des Organisationsgutachten zur Feuer- und Rettungswache, Niederschrift
HFA/030/2018, Sitzung vom 13.11.2018, PK bereits in HHPlanung enthalten |
zu 7: |
Umsetzung
des Organisationsgutachten zur Feuer- und Rettungswache, Niederschrift
HFA/030/2018, Sitzung vom 13.11.2018, PK bereits in HHPlanung enthalten |
Stellenplanänderungen
in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Wert alt |
Wert 2020 |
1 |
Stellvertretende/r Wachabteilungsleiter/in |
A9 2.1 |
A10 |
2 |
Stellvertretende/r Wachabteilungsleiter/in |
A9 2.1 |
A10 |
3 |
Notfallsanitäter/in - TVöD-Beschäftigte/r |
6 |
N |
4 |
Notfallsanitäter/in / Praxisanleiter/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
5 |
Notfallsanitäter/in / Praxisanleiter/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
6 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
7 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
8 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
9 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
10 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
11 |
Notfallsanitäter/in / Desinfektor/in |
A8 |
A 9 1.2 Z |
12 |
Notfallsanitäter/in / MPG |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
13 |
Notfallsanitäter/in / MPG |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
14 |
Notfallsanitäter/in / MPG |
A9 1.2 |
A 9 1.2 Z |
15 |
Notfallsanitäter/in / MPG |
A8 |
A 9 1.2 Z |
16 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
17 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
18 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
19 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
20 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
21 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
22 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
23 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
24 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
25 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
26 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
A9 |
27 |
Ordnungsbehörde Außendienst, Märkte/Kirmessen |
8 |
9a |
28 |
Ordnungsbehörde Außendienst, Märkte/Kirmessen |
A9 1.2 |
9a |
29 |
Standesbeamte/r |
A9 1.2 |
9a |
30 |
Standesbeamte/r |
9a |
9b |
|
|
|
|
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1-2: |
Änderung des Eingangsamtes im
feuerwehrtechnischen Dienst, beamtenrechtliche Regelung, § 23 Abs. 2
Bundesbesoldungsgesetz, |
||
zu 3: |
Tarifautomatik, hier:
Notfallsanitäter-Vergütung, Einführung neue Vergütungsgruppe „N“ |
||
zu 4-5 |
Neubewertung der Stellen, Bewertungskommission
(BWK) vom 06.05.2019 - Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt |
||
zu 6-11: |
Neubewertung der Stellen, BWK vom
06.05.2019 - Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt |
|
|
zu 12-15: |
Neubewertung der Stellen, BWK vom
06.05.2019 - Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt |
||
zu 16-26 |
Neubewertung der Stellen, BWK vom
06.05.2019 – Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt |
||
zu 27: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
05.02.2019, Tarifautomatik |
||
zu 28: |
Wechsel Stelleninhaber/in –
Beamte/r zu tariflich Beschäftigte/n |
||
zu 29: |
Wechsel Stelleninhaber/in –
Beamte/r zu tariflich Beschäftigte/n |
||
zu 30: |
Höhergruppierung aufgrund der
Übernahme der Produktverantwortung, Tarifautomatik |
||
Anbringung von ku-Vermerken |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert |
|
1 - 6 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Begründungen zu den Anbringungen von ku-Vermerken:
zu 1 - 6: |
Bis zum 31.12.2020 besteht für
ausgebildete Rettungsassistenten/innen die Möglichkeit, mit einer
Ergänzungsausbildung und -prüfung die Qualifikation als Notfallsanitäter/in
zu erwerben. Diese Ausbildung dauert rund 4 Wochen. Bis zum 31.12.2026 wird
die Funktion des/der Rettungsassistenten/in durch die des/der
Notfallsanitäters/in ersetzt (§ 4 Abs. 7 RettG). Auszubildende für den Beruf
des/der Notfallsanitäters/in absolvieren eine Ausbildungszeit von 2,5 bis 3
Jahren. Der Kreis Steinfurt refinanziert aktuell insgesamt 33,23 Stellen im Fahrdienst, davon 23 Stellen mit der Qualifikation des Notfallsanitäters/in. Weiterhin ist künftig die Besetzung des ADAC Hubschraubers Christoph Europa 2 ebenfalls nur noch mit Notfallsanitäter/innen zu besetzen. Hierbei handelt es sich um drei Stellen. Bis zum Ablauf der Möglichkeit der
Ergänzungsprüfung hat die Feuerwehr Rheine fast alle Mitarbeiter/innen mit
den entsprechenden Voraussetzungen ausgebildet. Damit werden bis zum
31.12.2020 mehr Mitarbeiter/innen ausgebildet sein, als für die Besetzung der
26 refinanzierten Stellen notwendig wären. Die Stadt Rheine tritt damit in
Vorleistung. Die Ausbildung von Notfallsanitätern/innen erfolgt und erfolgte
aus personalpolitischen Gründen. Nachwuchs wird gefördert und für gut ausgebildete
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Zukunftsperspektiven geschaffen.
Insbesondere im Hinblick auf die anstehende Pensionierungswelle an der Feuer-
und Rettungswache in den kommenden zehn Jahren, in denen rund 25% des
derzeitigen Personals aus Altersgründen ausscheidet, ist es notwendig,
kompetentes Personal zu binden. Daher werden die ausgebildeten
Notfallsanitäter/innen zunächst mit A8 besoldet, obwohl diese Stellen nicht
vom Kreis Steinfurt mit A 8 refinanziert werden. Durch die stetige Fluktuation
an der FuRW werden diese Stellen in den kommenden Jahren frei und können dann
je nach Bedarf umgewandelt werden. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 341/19
vom 24.09.2019
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Haupt- und Finanzausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende
Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom
24.09.2019 erforderlich:
Stellenreduzierungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Rettungsdienststellen/KTW |
1,5 |
A7 |
2 |
|
|
|
3 |
|
|
|
|
Summe |
|
|
Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Im Bereich der Rettungswache
Rheine wurden die Einsatzzeiten der KTW reduziert. Die
Personalvorhaltestunden wurden entsprechend der neuen Situation seitens des
Kreises Steinfurt angepasst. Die Berechnung ergibt eine Reduzierung von 1,5
Stellen, die mit A 7 refinanziert wurden. |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit |
|||||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2020 |
||
1 |
Dienststellenleiter/in Feuer- und Rettungswache Rheine (FuRW) |
A13 2.1 |
A14 2.2 |
||
2 |
Abteilungsleiter/in OE Vorbeugender Brandschutz und stellv.
Dienststellenleiter FuRW Rheine |
A12 |
A13 2.1 |
||
3 |
Abteilungsleiter/in OE Einsatzorganisation |
A11 |
A12 |
||
4 |
Abteilungsleiter/in OE Betrieb der FuRW - Dienstbetrieb |
A10 |
A12 |
||
5 |
Abteilungsleiter/in Rettungsdienst |
A11 |
A12 |
||
6 |
Stellv. Leiter/in der OE Einsatzorganisation |
A10 |
A11 |
||
7 |
Wachabteilungsleiter/in WA I |
A10 |
A11 |
||
8 |
Wachabteilungsleiter/in WA II |
A10 |
A11 |
||
9 |
Wachabteilungsleiter/in WA III |
A10 |
A11 |
||
10-11: |
Notfallsanitäter/innen / RTH-Besatzung |
A 8 |
A 9 1.2 |
||
12 |
Jurist/in |
13 |
A13 2.2 |
||
|
|
|
|
||
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
Zu 2: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
zu 3: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
zu 4: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
zu 5: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
zu 6: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, Umsetzung des Organisationsgutachtens |
zu 7 - 9: |
Neubewertung der Stelle, BWK vom
29.10.2019, notwendige Anpassung an die Änderung des Eingangsamtes im
feuerwehrtechnischen Dienst, beamtenrechtliche Regelung, § 23 Abs. 2
Bundesbesoldungsgesetz |
zu 10 - 11: |
Die Besetzung der
Rettungsdienststellen des Rettungshubschraubers ist künftig mit
Notfallsanitätern/innen vorgeschrieben. Aufgrund der vertraglichen Regelung
mit dem ADAC werden die Stellen künftig mit A9 1.2 refinanziert. |
zu 12 |
Umwandlung in eine Beamtenstelle |
Anbringung von ku-Vermerken |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert |
|
1 |
Notfallsanitäter/in |
A8 |
|
2 |
Feuerwehr/Rettungsassistent, Funktion Lehrrettungsassistent |
A8 |
|
3 |
|
|
|
Begründungen zu den Anbringungen von ku-Vermerken:
zu 1: |
Begründung siehe oben. Eine Stelle
war bei der Einbringung des HHPE noch nicht berücksichtigt worden. |
zu 2: |
Aufgrund der früheren
vertraglichen Regelung mit dem Kreis Steinfurt wurden die Funktionsstellen
der Lehrrettungsassistenten mit A 8 refinanziert. Bei einem Wechsel des
derzeitigen Stelleninhabers ist die Stelle umzuwandeln. Die Funktion des
Lehrrettungsassistenten wird künftig vom Praxisanleiter wahrgenommen. |
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2020/
Produktgruppenstellenplan 2020
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2020, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.01.2020 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
Anlagen:
Anlage 1: Stellenplan 2020, Fachbereich 3