Betreff
Neubaugebiet Eschendorfer Aue, Teilgebiet West – Verkehrstechnische Erschließung
Am Eichenhain(5951-046)
Starenweg (5951-049 )
Vorlage
411/19
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanungen zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

Die tatsächliche Durchführung der Offenlage wird in Abhängigkeit des Beschlusses zum Ausbau von Straßen im Zuge der Prioritätenliste zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, wenn 80 bis 90% der Grundstücke bebaut sind.

 

 


Begründung:

 

Das Teilgebiet West des Bebauungsplangebietes „Eschendorfer  Aue“ befindet sich zurzeit in der Erschließungsphase, bei der Kanalbauarbeiten und die Herstellung der Baustraßen erfolgen werden.

 

Im Zuge der Vermarktung der Grundstücke an die Interessenten wird im Folgenden die vorgesehene Entwurfsplanung vorgestellt. Die einzelnen Ausbaubreiten der Straßen sind bereits im Bebauungsplanverfahren festgelegt worden.

 

Nach Fertigstellung des Großteils der Bebauung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die tatsächliche Ausbauplanung der jeweiligen Straßen dem Bauausschuss zur Offenlage vorgestellt und die Herstellungsmerkmale beschlossen werden.

 

 

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straßen Am Eichenhain und Starenweg  befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.339, Kennwort: „Eschendorfer Aue – Teilabschnitt West“.

 

 

2.     Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straßen Am Eichenhain und Starenweg sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als reine Anliegerstraße anzusehen.

          Es sind Straßen mit reiner Wohnbebauung. An die Straße Am Eichenhain grenzt eine Kindertagesstätte, die aber von dort nicht erschlossen ist.

 

Der Starenweg erhält eine neue Einmündung an die Surenburgstraße, um eine bessere Erschließung des Planbereiches zu erzielen. Die alte Zufahrt wird über die Umlegung (Bodenordnung) den Anliegereigentümern zugeteilt.

Der bestehende quer verlaufende Straßenabschnitt wird an den neuen Straßenverlauf angebunden und ebenfalls neu erstellt.          

 

Der Ausbau dieser Straßen sollte als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) erfolgen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen werden durch den, wenn möglich, wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten erreicht.

 

 

 

 

3.     Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Am Eichenhain (Verkehrsberuhigter Bereich) (5951-046)

 

 Fahrbahn:

 

                Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) in einer Breite von 7,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,50 m.

                Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

                 Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

                 Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

 

Starenweg (Verkehrsberuhigter Bereich)(5951-049)

 

 Fahrbahn:

 

                Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehwegfläche) in Breiten von 6,00 m, 7,00 m und 10,00 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

              Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,50 m.

                Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

                 Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

                 Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

 

 

 

 

Geh- und Radwegverbindungen    

 

 Geh- und Radweg:

 

Die gemeinsamen Geh-/ Radwegeverbindungen werden in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.   

 

 

 

4.     Beleuchtung:

 

          Es werden energieeffiziente Leuchten aufgestellt.

 

 

 

5.     Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

 

 

6.     Finanzierung:

       

        Die Refinanzierung des Ausbaus der Straßen erfolgt nicht wie sonst üblich durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen mit endgültigem Ausbau der Straßen sondern bereits mit Abschluss der Kaufverträge für die anliegenden Grundstücke durch gesonderte Ablöseverträge. Aufgrund der vorliegenden Kalkulationen wurden die beitragsfähigen Kosten ermittelt und anschließend dem Ablösebetrag zugrunde gelegt. Die Ablösebeträge sind nicht den einzelnen Projekten haushaltstechnisch zugeordnet, sondern als eine gesondert Position im Haushaltsplan als Einnahmen gekoppelt an den erwarteten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen veranschlagt.

 

 

 

7.     Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Die Ausprägung der Straßenflächen wird im Zuge  der Erstellung des Bebauungsplanes festgelegt, um eine ausreichende Erschließung des Gebietes zu erzielen. Damit verbunden ist eine zunehmende und weit reichende Flächenversiegelung, die einen direkten und indirekten Einfluss auf das (Stadt)klima hat. Die Flächenversiegelung wird künftig auf Grund zunehmender Starkregenereignisse von Bedeutung sein. Zudem werden durch die Versiegelung die direkte Kohlenstoffspeicherung und die Kühlfunktion des Bodens unterbunden.  Der nun geplante Endausbau der Straßen kann daher keinen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung des Kleinklimas oder der Erhöhung der CO2-Speicherfähigkeit von Böden leisten und stellt somit keinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Rheine dar.

 

Der verkehrsberuhigte Bereich, der in Schritttempo zu befahren ist, senkt durch die geringe Fahrgeschwindigkeit die CO2 -Emissionen.

Der Pflasterbelag trägt gegenüber Asphalt zur Reduktion des Aufheizens der befestigten Flächen im Sommer bei und verbessert so das Stadtklima. Zur Verbesserung der Luftqualität werden Baum- und Strauchbeete eingeplant, die auch als Lebensraum für Vögel und Insekten dienen und einem Aufheizen der befestigten Verkehrsflächen entgegenwirken. Die Zahl und Lage der Beete wird durch die erforderlichen Flächen für Fahrkurven, Parkstände und durch die Lage von unterirdischen Leitungen beeinflusst.

 

Zur Reduzierung des Verbrauches von natürlichen Energiereserven werden energieeffiziente Straßenleuchten eingesetzt, die in der Nacht stundenweise abgeschaltet wird.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:  Anlage 1 Eschendorfer Aue Lageplan Am Eichenhain

          Anlage 2:  Anlage 2 Querschnitte Am Eichenhain

          Anlage 3:  Anlage 3 Eschendorfer Aue Lageplan Starenweg 

          Anlage 4:  Anlage 4 Querschnitte Starenweg