Betreff
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 2. Ausbaustufe
Vorlage
146/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz in der zweiten Ausbaustufe für das Kindergartenjahr 2007/2008 die Versorgungsquote für die unter 3-Jährigen entsprechend den nachstehenden Ausführungen auf 13 % festzusetzen.

 

 


1.                              Gesetzlicher Rahmen

 

 

Mit der Verabschiedung

 

  • des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG vom 18. 12. 2004) und
  • des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK vom 08. 07. 2005)

 

wurden auf bundespolitischer Ebene die Rahmenbedingungen für eine verbesserte Betreuung der Kinder insbesondere der unter 3-Jährigen geschaffen werden. Um auf Wiederholungen zu verzichten, wird an dieser Stelle auf die Vorlage Nr. 112/06 für den JHA vom 23. 03. 2006 verwiesen.

 

Die Ausführungen in der damaligen Sitzungsvorlage gelten bis heute unverändert.

 

Die für 2007 geplante Versorgungsquote von 9,3% war bereits am 31.12.2006 erreicht worden.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die geplanten Ausbaustufen bis zum Kindergartenjahr 2007/2008 und den erreichten Stand per 31.12.2006 an.

 

Kinder 0 < 3 nach Altersjahren

Versor-gungsquote

Vorhandene Plätze

Jahr

0

1

2

0 < 3

0 < 3

TEK

Budget-ver.

Ta-gespfle-ge

Spielgr.

Plätze insge-samt

2005

630

644

649

1.923

3,80%

28

34

11

0

73

2006

618

630

645

1.893

8,30%

28

40

20

70

158

2007

611

618

630

1.859

9,30%

28

40

25

80

173

2008

609

631

600

1.840

13,21%

28

70

25

120

243

31.12.2006

639

600

641

1.880

11,81%

28

62

19

113

222

 

Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Ausbaustufen nicht nur erreicht, sondern signifikant gegenüber der Planung um 40% übertroffen wurden. Das Ergebnis ist auch ein Beleg dafür, dass durch kreative Ausnutzung der bestehenden Angebote und Möglichkeiten ein bedarfsgerechtes Angebot vorgehalten werden konnte.

 

Für das Kindergartenjahr 2007/2008 wird eine Versorgungsquote der unter dreijährigen von 13 % angestrebt.

 

Durch die zur Zeit geführte Diskussion zum neuen Kindergartengesetz in NRW (siehe TOP Informationen der heutigen Sitzung) wird sich die Betreuungssituation der Kinder unter 3 Jahren grundlegend verändern.

 

Die Landesregierung will die Diskussion über den Ausbau der Betreuungsplätze für die unter 3-Jährigen über die Neufassung des Kindergartengesetzes führen.

 

Vor diesem Hintergrund und den zur Zeit noch nicht umfassend bekannten Auswirkungen schlägt die Verwaltung für das weitere Vorgehen vor,  zunächst für das Kindergartenjahr 2007/2008 eine weitere Ausbaustufe zu beschließen.

 

 

2.            Bedarfsfeststellung

 

Auch die Ausführungen zu diesem Punkt in der JHA-Vorlage 112/06 haben nach wie vor Gültigkeit. Zusätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die gesamte Kindergartenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der in der Diskussion befindlichen Neufassung des Kindergartengesetzes für NRW neu aufzustellen ist.

 

Da zum 15. 03. 2007 die nächste Ausbaustufe zu definieren ist, schlägt die Verwaltung vor, den Bedarf für das Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2007/2008 mittels Bestandsaufnahmen und Auswertungen von Anmeldelisten der einzelnen Angebotsformen (kleine altersgemischte Gruppe, Betreuung von Kindern unter Berücksichtigung der Budgetvereinbarung, Spiel- und Wichtelgruppen und Tagespflege) im Rahmen einer Schätzung zu ermitteln.

 

 

3.                              Angebotsformen

 

 

·                                             Kleine altersgemischte Gruppe

 

Die 28 Plätze werden in den 4 kleinen altersgemischten Gruppen vorgehalten. Die Anzahl der Plätze kann nur durch entsprechende Umwandlungen vermehrt werden. Die Umwandlungen sind abhängig vom Umwandlungserlass und können nicht verbindlich festgeschrieben werden. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die klassische Angebotsform der kleinen altersgemischten Gruppe in den Überlegungen der Landesregierung zum neuen Kindergartengesetz keine Rolle mehr spielt, wird an dieser Stelle auch kein weiter Ausbau für das Kindergartenjahr 2007/2008 vorgeschlagen.

 

 

·                                             Budgetvereinbarung

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Budgetvereinbarung können Kinder unter 3 Jahren in Regelkindergartengruppen aufgenommen werden, wenn der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ansonsten erfüllt ist. Entgegen der ursprünglichen Schätzung sind zum Stichtag 31.12.2006 nicht 40 sondern 62 Kinder unter 3 Jahren in Regelkindergartengruppen betreut worden. Als Begründung hierzu wird auf die Folgen der demografischen Entwicklung verwiesen. Die Entwicklung bzw. Inanspruchnahmemöglichkeit ist in den einzelnen Stadtteilen unterschiedlich.



 

·                                             Tagespflege

 

Auch weiterhin ist die Tagespflege die Angebotsform in Rheine, die insbesondere dort angeboten wird, wo die klassischen Betreuungszeiten in den Tageseinrichtungen für Kinder bzw. in dem Betreuungssystem Schule nicht ausreicht, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicher zu stellen.

 

Zum Stichtag 31.12.2006 wurden 19 Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der Tagespflege betreut.

 

Bei 7 Kindern beträgt die Tagespflege monatlich über 120 Std. und bei 12 Kindern monatlich unter 120 Std.

 

Dabei ist das derzeit jüngste betreute Kind zum Stichtag noch kein halbes Jahr alt.

 

Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Tageseltern ist gemeinsam mit der Familienbildungsstätte im Jahre 2006 ein Grundqualifizierungskurs angeboten worden, an dem 16 Tagesmütter teilgenommen haben.

 

Dabei war dieser Grundkurs hauptsächlich konzipiert für Personen, die schon als Tagesmütter tätig waren bzw. sind.

 

Die Kosten betrugen 137,00 €. Seitens des Jugendamtes sind 50% der Kosten übernommen worden, wenn eine Vermittlung des Tagespflegekindes über das Jugendamt bzw. den Caritasverband erfolgte.

 

Im Jahre 2007 wird ein Kurs für Neueinsteiger angeboten. Da dort ein umfangreicheres Fortbildungsangebot zur Verfügung zu stellen ist, wird dieser Kurs 155,00 € kosten, wovon wiederum 50% nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme eines Tagespflegeverhältnisses, welches über das Jugendamt bzw. Caritasverband vermittelt worden ist, übernommen werden.

 

Daneben werden im Jahre 2007 zwei Fortbildungsangebote für Tagespflegemütter angeboten.

 

Ebenfalls hat sich ein Austausch für Tagespflegeeltern etabliert, der bis zu viermal im Jahr für alle Tagesmütter angeboten wird, um aktuelle Fragestellungen zu erörtern, Probleme aufzuzeigen bzw. eventuelle Lösungsmodelle zu entwickeln.

 

Bei Vorliegen des Rechtanspruches auf Förderung einer Tagespflege konnte jeweils sehr zeitnah eine geeignete Tagespflegeperson durch die Dienste vermittelt werden.

 

Durch regelmäßige Hausbesuche und Anbahnungsgespräche ist sichergestellt, dass die vom Jugendamt finanzierten Tagespflegeverhältnisse qualifiziert und verantwortlich durchgeführt werden.

 

Seit Februar 2007 findet seitens des Jugendamtes im Familienzentrum ein regelmäßiger Sprechtag statt.

 

Geplant ist, dieses auch für die zukünftigen Familienzentren anzubieten, um jeweils vor Ort unter den bestehenden Sozialstrukturen auch geeignete Tagespflegepersonen vermitteln zu können.

 

 

·                                             Betreute Spielgruppen / Wichtelgruppen

 

Das Angebot der betreuten Spielgruppen wird auch heute noch, zwar in verringerter Form als zu Beginn, von Eltern 3-jähriger Kinder in Anspruch genommen, insbesondere dort, wo nicht die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Betreuungsmöglichkeit notwendig macht.

 

Das Nachfrageverhalten bei den Spielgruppen zeigt im Gegensatz dazu, dass zunehmend 2-jährige Kinder in dieser Gruppenformen betreut werden sollen, u.a. auch deswegen, weil die Eltern die betreuten Spielgruppen als sinnvolle Vorbereitung, insbesondere was die Fähigkeit des sozialen Lernens betrifft, auf den zukünftigen Kindergartenbesuch sehen.

 

Derzeit werden insgesamt 113 Kinder unter 3 Jahren in betreuten Spielgruppen betreut. Dabei finden diese Spielgruppen an zwei Vormittagen statt. Der Jugend- und Familiendienst hält für 2 Gruppen dieses Angebot an 3 Vormittagen vor.

 

Seitens des Jugendamtes wird vorgeschlagen, zumindest für die nächste Ausbaustufe 120 Plätze in betreuten Spielgruppen vorzusehen.

 

Inwieweit im Rahmen der zu erwartenden gesetzlichen Regelung ab 01.08.2008 eine andere Form der Betreuung für Kinder unter 2 oder unter 3 Jahren vorzuhalten ist (z.B. in institutioneller Form), kann derzeit nicht sicher abgeschätzt werden.

 

Die durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Eckdaten zur Förderung der betreuten Spielgruppen reichen dabei aus, den Bedarf nach dieser Betreuungsform abzudecken und zu fördern.

 

Im Rahmen der Beratung zum GTK- Nachfolgegesetz ist zu erörtern, welche Angebotsformen für die unterschiedlichen Altersgruppen demnächst vorzuhalten sind. Dabei ist insbesondere zu diskutieren, ob durch das Vorhalten der Spielgruppen institutionelle Angebotsformen der Betreuung gefährdet wären.

 

Die Arbeit in den betreuten Spielgruppen sollte nach Auffassung der Verwaltung für das nächste Kindergartenjahr (2007/2008) nach den beschlossenen Regelungen entsprechend der JHA-Vorlage 195/06 (Sitzungstermin 24. 05. 2006) fortgeführt werden.

 

4.            Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die Erreichung der neuen Versorgungsquote erforderlichen finanziellen Mittel stehen im Budget 2102 bei den 4 beschriebenen Angebotsformen aus heutiger Sicht zur Verfügung.

5.            Ausblick auf die weitere Entwicklung

 

Das folgende Diagramm stellt die Anzahl der zur Zeit vorhandenen Plätze in Kindergärten dar und stellt diese dem zukünftigen Bedarf gegenüber.

 

Bei der Berechnung der aufgezeigten Bedarfe wurden folgende Planungsparameter zu Grunde gelegt:

 

 

Stichtag für Alter:

01.01.2007

 

 

 

geb. von

geb. bis

Alter

A

C

02.01.2006

01.01.2007

0

0,16%

5,00%

02.01.2005

01.01.2006

1

2,50%

15,00%

02.01.2004

01.01.2005

2

11,54%

40,00%

02.01.2003

01.01.2004

3

75,70%

100,00%

02.01.2002

01.01.2003

4

98,02%

100,00%

02.01.2001

01.01.2002

5

97,64%

100,00%

02.01.2000

01.01.2001

6

46,06%

1,00%

 

 

Spalte A weist die Belegungsquoten am 1.1.2007 aus. Spalte C beinhaltet die angenommenen zukünftigen Belegungsquoten einschließlich einer 20% Versorgung der unter 3-Jährigen.

 

 

 

 

Auf Grund des Rückgangs der Geburtenzahlen geht die Anzahl der Bedarfsträger für die Kindertagesbetreuung kontinuierlich zurück. Ausgehend von den derzeitig vorhandenen Plätzen in Kindertagesstätten dürfte der weitere Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige in bereits bestehende Einrichtungen zu realisieren sein. Die finanziellen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen sind z.Zt. noch nicht abschätzbar. Die Verwaltung wird hierzu zeitnah berichten.