Betreff
Antrag des Luftsportvereins Eschendorf e. V. auf Pachtkostenzuschuss
Vorlage
414/19
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schridde
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.11.1990 über den Zuschuss für den Verein zur Förderung der Luftfahrt wird aufgehoben.

 

2.      Dem Luftsportverein Eschendorf e. V. wird ab dem Jahr 2020 jährlich ein Pachtkostenzuschuss i. H. v. 6.425 € (25 % des aktuellen Pachtzinses) aus Sportfördermitteln gewährt.

 

3.      Der Luftsportverein Eschendorf e. V. hat Veränderungen in der Pachtkostensituation der Stadt Rheine anzuzeigen. Zukünftige Zuschusserhöhungen bedürfen eines Antrages und sind durch das zuständige städtische politische Gremium zu beschließen.

 


Begründung:

 

Ausgangslage

§   Der Luftsportverein Eschendorf e. V. (LSV) hat sein Vereinsgelände letztmalig mit einem Vertrag aus 1989 von einem Landwirt gepachtet: Laufzeitende 31.12.2035. Der aktuelle Pachtzins beträgt jährlich 22.750 €.

§   Ausgehend von diesem Beschluss und dem damaligen Pachtzins i. H. v. 14.184,98 € wurde damals die folgende Zuschusszahlung vorgenommen:

Wirtschaftsförderung = 3.855,14 €  |  Sportservice = 3.476,78 €.

§   Der Anteil der Sportförderung wurde bis heute jährlich in der genannten Höhe gezahlt. Der Anteil der Wirtschaftsförderung wurde nur bis zur Gründung der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) gezahlt.

 

§   Der LSV beantragt u.a. eine tragbare Zuschussregelung für die Zukunft.

 

Rechtliche Würdigung

 

§   Nach Auffassung der Verwaltung besteht keine Anspruchsgrundlage für Forderungen des LSV aus der Vergangenheit.

 

Regelung für die Zukunft

§   Die Sachlage wurde mit dem Vorstand des LSV am 21. August 2019 in einem konstruktiven Gespräch erörtert. Vor dem Hintergrund, dass der Verein in der Vergangenheit grundsätzlich eine Förderung erhalten hat, wird ein Regelungsbedarf für die Zukunft von der Verwaltung grundsätzlich anerkannt.

§   Der erhöhte Förderbetrag von 3.000 € kann im Jahr 2020 voraussichtlich aus dem laufenden Sportbudget gezahlt werden. In Folgejahren wäre eine Budgeterhöhung einzuplanen.   

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.