Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt
dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Beschluss des
Haupt- und Finanzausschusses vom 13.11.1990 über den Zuschuss für den Verein
zur Förderung der Luftfahrt wird aufgehoben.
2.
Dem
Luftsportverein Eschendorf e. V. wird ab dem Jahr 2020 jährlich ein
Pachtkostenzuschuss i. H. v. 6.425 € (25 % des aktuellen Pachtzinses) aus
Sportfördermitteln gewährt.
3.
Der
Luftsportverein Eschendorf e. V. hat Veränderungen in der Pachtkostensituation
der Stadt Rheine anzuzeigen. Zukünftige Zuschusserhöhungen bedürfen eines
Antrages und sind durch das zuständige städtische politische Gremium zu
beschließen.
Begründung:
Ausgangslage
§
Der
Luftsportverein Eschendorf e. V. (LSV) hat sein Vereinsgelände letztmalig mit
einem Vertrag aus 1989 von einem Landwirt gepachtet: Laufzeitende 31.12.2035.
Der aktuelle Pachtzins beträgt jährlich 22.750 €.
§
Ausgehend
von diesem Beschluss und dem damaligen Pachtzins i. H. v. 14.184,98 € wurde
damals die folgende Zuschusszahlung vorgenommen:
Wirtschaftsförderung = 3.855,14 €
| Sportservice = 3.476,78 €.
§
Der
Anteil der Sportförderung wurde bis heute jährlich in der genannten Höhe
gezahlt. Der Anteil der Wirtschaftsförderung wurde nur bis zur Gründung der
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG)
gezahlt.
§
Der
LSV beantragt u.a. eine tragbare Zuschussregelung für die Zukunft.
Rechtliche Würdigung
§
Nach
Auffassung der Verwaltung besteht keine Anspruchsgrundlage für Forderungen des
LSV aus der Vergangenheit.
Regelung für die Zukunft
§
Die
Sachlage wurde mit dem Vorstand des LSV am 21. August 2019 in einem
konstruktiven Gespräch erörtert. Vor dem Hintergrund, dass der Verein in der
Vergangenheit grundsätzlich eine Förderung erhalten hat, wird ein
Regelungsbedarf für die Zukunft von der Verwaltung grundsätzlich anerkannt.
§
Der
erhöhte Förderbetrag von 3.000 € kann im Jahr 2020 voraussichtlich aus dem
laufenden Sportbudget gezahlt werden. In Folgejahren wäre eine Budgeterhöhung
einzuplanen.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.