Betreff
Förderung der Elektromobilität: Gebührenfreies Parken von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen
Vorlage
416/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, die in der Begründung näher beschriebene Regelung zum gebührenfreien Parken für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen um drei Jahre bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

 


Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz hat in seiner Sitzung vom 25.01.2017 beschlossen, dass Elektromobile bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen (nicht privaten) Parkplätzen mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden dürfen. Die Fahrzeuge müssen mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Aus technischen Gründen  sind beschrankte Parkplätze und beschrankte Tiefgaragen hiervon ausgenommen.

 

Auf eine Ausschilderung und Kennzeichnung von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Rheine wird aufgrund der zeitlich befristeten Regelung verzichtet.

 

Diese Regelung basiert auf das EmoG (Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge) und soll die Nutzung der Elektromobilität fördern. Durch die Möglichkeit des kostenfreien Parkens sollen Besitzer von Elektrofahrzeugen eine Anerkennung und potenzielle Käufer einen Anreiz erhalten. Die Bestimmungen des EmoG  erfordern keine Kennzeichnung der gebührenfreien Parkflächen. Hierdurch werden eine ausschließliche Vorhaltung von Plätzen für Elektrofahrzeuge und die damit verbundenen Mindereinnahmen auf ein geringes Niveau gehalten.

 

Die Regelung wurde zeitlich befristet ausgesprochen und wird jährlich überprüft. Eine Anpassung der Regelung vor Ablauf des vorgegebenen Datums auf Grund signifikant steigender Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge musste jedoch nicht vorgenommen werden. Im Jahr 2018 waren lediglich 52 elektrifizierte Fahrzeuge in Rheine zugelassen und die Zulassungszahlen bewegen sich weiter auf sehr geringem Niveau.

 

Die Verkehrsüberwachung des Fachbereiches 3 war eng in das Verfahren eingebunden und hat die Regelung im Rahmen ihrer Ordnungsaufgaben aktiv begleitet. Insgesamt konnte eine Veränderung des Nutzerverhaltens, der Parkfrequenz oder der Belegung von Plätzen nicht ermittelt werden. Die pragmatisch orientierte und wenig Aufwand verursachende Lösung beruht auf dem Ermessensspielraum der Ordnungsbehörde.

 

Ob sich die Zulassungszahlen im Bereich der Elektromobilität auf Grund der aktuellen Bestimmungen im Klimapaket der Bundesregierung in den nächsten Jahren signifikant ändern werden, kann derzeit noch nicht realistisch eingeschätzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Regelung um weitere drei Jahre zu verlängern, um in diesem Zeitraum weitere Erfahrungs- und Vergleichswerte zu sammeln und um die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität zu beobachten.

 

Die Regelung wird erneut zeitlich befristet ausgesprochen, jährlich überprüft und kann ggf. vor Ablauf des vorgegebenen Datums angepasst und verändert werden.