Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und Klimaschutz beschließt, die in der Begründung näher beschriebene Regelung zum gebührenfreien Parken für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen um drei Jahre bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung Umwelt und
Klimaschutz hat in seiner Sitzung vom 25.01.2017 beschlossen, dass
Elektromobile bis zum 31.12.2019 auf öffentlichen (nicht privaten) Parkplätzen
mit Parkscheiben- oder Parkautomatenregelung kostenlos abgestellt werden
dürfen. Die Fahrzeuge müssen
mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sein. Aus technischen Gründen sind beschrankte Parkplätze und beschrankte
Tiefgaragen hiervon ausgenommen.
Auf eine Ausschilderung und Kennzeichnung
von bevorrechtigten Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Rheine
wird aufgrund der zeitlich befristeten Regelung verzichtet.
Diese Regelung basiert auf das EmoG (Gesetz
zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge) und soll die Nutzung der Elektromobilität
fördern. Durch die Möglichkeit des kostenfreien Parkens sollen Besitzer von
Elektrofahrzeugen eine Anerkennung und potenzielle Käufer einen Anreiz
erhalten. Die Bestimmungen des EmoG
erfordern keine Kennzeichnung der gebührenfreien Parkflächen. Hierdurch
werden eine ausschließliche Vorhaltung von Plätzen für Elektrofahrzeuge und die
damit verbundenen Mindereinnahmen auf ein geringes Niveau gehalten.
Die Regelung wurde zeitlich befristet
ausgesprochen und wird jährlich überprüft. Eine Anpassung der Regelung vor
Ablauf des vorgegebenen Datums auf Grund signifikant steigender
Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge musste jedoch nicht vorgenommen werden.
Im Jahr 2018 waren lediglich 52 elektrifizierte Fahrzeuge in Rheine zugelassen
und die Zulassungszahlen bewegen sich weiter auf sehr geringem Niveau.
Die Verkehrsüberwachung des Fachbereiches
3 war eng in das Verfahren eingebunden und hat die Regelung im Rahmen ihrer
Ordnungsaufgaben aktiv begleitet. Insgesamt konnte eine Veränderung des
Nutzerverhaltens, der Parkfrequenz oder der Belegung von Plätzen nicht
ermittelt werden. Die pragmatisch orientierte und wenig Aufwand verursachende
Lösung beruht auf dem Ermessensspielraum der Ordnungsbehörde.
Ob sich die Zulassungszahlen im Bereich
der Elektromobilität auf Grund der aktuellen Bestimmungen im Klimapaket der
Bundesregierung in den nächsten Jahren signifikant ändern werden, kann derzeit
noch nicht realistisch eingeschätzt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
bestehende Regelung um weitere drei Jahre zu verlängern, um in diesem Zeitraum
weitere Erfahrungs- und Vergleichswerte zu sammeln und um die Entwicklung im
Bereich der Elektromobilität zu beobachten.
Die Regelung wird erneut zeitlich
befristet ausgesprochen, jährlich überprüft und kann ggf. vor Ablauf des
vorgegebenen Datums angepasst und verändert werden.