Betreff
Förderung Eissportvereine
Vorlage
421/19
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Eissportclub Rheine e. V. und die Eiskunstlaufakademie Rheine e. V. erhalten im Wege einer Projektförderung von 2020 – 2022 eine jährliche pauschale Grundförderung von jeweils 3,45 € je Mitglied sowie einen Zuschuss zu den Kosten der Eishallennutzung von 1.500 € jährlich.

 

2.      Der Eissportclub Rheine e. V. erhält einen einmaligen Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung von Jugendtoren i. H. v. maximal 1.500 €.

 


Begründung:

 

Vorbemerkungen

§   Rheine ist Sitz von zwei Eissportvereinen Vereinen:

-          Eissportclub Rheine (ESC), gegründet 1993

-          Eiskunstlaufakademie Rheine e. V., gegründet 2017

 

§   Der ESC hat in der Vergangenheit mehrfach Anträge auf Sportförderung gestellt, die insbesondere aufgrund der geringen Mitgliederanzahl sowie der überwiegenden auswärtigen Mitgliederstruktur nicht positiv beschieden werden konnten. Der Verein erhält aktuell lediglich eine pauschale Grundförderung i. H. v. 0,84 € je Mitglied jährlich

 

§   Die Eiskunstlaufakademie hat als neu gegründeter Verein bisher keine Förderung erhalten. Die Sportförderrichtlinie enthält für diesen Fall keine Vorgaben.

 

§   Beide Vereine haben jetzt die als Anlage beigefügten Förderanträge gestellt.

 

§   Die Mitgliedsstrukturen sehen aktuell wie folgt aus:

 

Mitglieder

Gesamt

Mitglieder

bis 18 Jahre

%-Satz

Rheinenser

ESC

73

35 (48%)

ca. 34 %

Eiskunstlaufakademie

85

45 (53%)

ca. 24 %

 

 

Fördervoraussetzungen

§   Bis auf einen Punkt erfüllen beide Vereine die in 3.1 der Sportförderrichtlinien aufgeführten allgemeinen Fördervoraussetzungen (mind. 50 Mitglieder, eingetragener gemeinnütziger Verein, Mitglied im Stadtsportverband und Fachorganisation, angemessener Mitgliedsbeitrag, überwiegende Aktivitäten im Gebiet der Stadt Rheine)

 

§   Nach den Richtlinien sollten die Mitglieder überwiegend aus Rheine sein. Wie aus den oben genannten Zahlen erkennbar, erfüllen beide Vereine diese Vorgabe nicht. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass für die Sportarten Eiskunstlauf und Eishockey in unserer Region nur begrenzt Eissportanlagen zur Verfügung stehen.

Die nächst gelegene Eishalle befindet sich in Osnabrück (nur begrenzte Trainingszeiten vorhanden). Die Eishalle in Münster wurde 2016 geschlossen. Die städtische Eishalle in Nordhorn ist seit Mitte des Jahres aufgrund von Rissen in der Dachkonstruktion gesperrt. Teilweise nutzen Mitglieder des dortigen Eissportvereins aktuell die Halle in Rheine. Die Stadt Nordhorn bezuschusst nach ihren Sportförderrichtlinien die Eiszeiten der Eissportvereine (auch bei Nutzung der Halle in Rheine), wenn die Trainings- bzw. Spielbeteiligung mindestens 20 Sportler(innen) bzw. 10 jugendliche Sportler(innen) umfasst.    

Es liegt daher in der Natur der Sache, dass sich die Mitglieder der Eissportvereine aus der erweiterten regionalen Nachbarschaft einer vorhandenen Eissporthalle rekrutieren.

 

§   Da beide Vereine aktuell nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Förderung nach den Sportförderrichtlinien erfüllen, soll zunächst aus Projektmitteln die vorgeschlagene Unterstützung erfolgen. Zielvorgabe im Rahmen des Projektes für beide Vereine sollte sein, dass der Anteil der in Rheine wohnenden Mitglieder gesteigert wird. Nach Ablauf der Projektphase im Jahr 2022 soll die Situation erneut im Sportausschuss bewertet werden.   

 

Fördertatbestand Grundpauschale 

ESC:    Hier werden bisher nur 0,84 € je Mitglied jährlich gezahlt. Der Betrag entstand aus der früher gezahlten Jugendförderung. Da der Verein bisher keine grundsätzliche Förderberechtigung hatte, konnte der Betrag aufgrund der Berechnungssystematik für die neu geschaffene Grundpauschale (Durchschnitt der Fördersumme der letzten fünf Jahre) auch nicht höher ausfallen. Vorgeschlagen wird, den Betrag auf den Durchschnittswert der Grundpauschale aller Sportvereine zu erhöhen: 3,45 € je Mitglied.

 

Eiskunstlaufakademie:     Der Verein ist neu gegründet worden. Auch hier wird vorschlagen, den Betrag auf den Durchschnittswert der Grundpauschale aller Sportvereine festzulegen: 3,45 € je Mitglied.

              

Förderung der Kosten für Eiszeiten

§   Die Kosten für die Nutzung der privat geführten Eissporthalle Rheine sehen für beide Vereine wie folgt aus:

 

Senioren

Training

Senioren

Heimspiele

Junioren

Gesamt

ESC

Saison: Sep -Apr

54 Einheiten (1,5h) x 140 €

7.560 €

9  x 240 €

 

2.160 €

54 x 100 €

 

5.400 €

15.120 €

 

Eiskunstlaufakademie

je Einheit 110 €

Saison 2018/2019 (7 Monate):  ca. 2.400 € je Monat

16.800 €

 

§   Eine Anspruchsgrundlage zur Förderung der Kosten für die Eiszeiten existiert nicht. Die beiden Vereine sehen eine Vergleichbarkeit mit den Schwimmsport treibenden Vereinen. Diese Vereine erhalten für die Nutzung der Schwimmsportanlagen der Bäder GmbH einen Zuschuss zu den Nutzungsentgelten (jährlich ca. 42.000 € für 5 Vereine mit ca. 1.500 Mitgliedern).

 

§   Der Wunsch nach Bezuschussung der Eiszeiten, insbesondere aufgrund der Kinder- und Jugendanteile, ist nachvollziehbar begründet. Eine „eins zu eins-Gleichstellung“ wird allerdings nicht befürwortet, da sich der Förderbetrag je Mitglied bei den Eissportvereinen unverhältnismäßig hoch darstellen würde (ca. 100 € je Mitglied zu 28 € je Mitglied bei den Schwimmvereinen/-abteilungen).      

 

§   Die Aktivitäten der Eissportvereine stellen allerdings eine Bereicherung für das Sportangebot in Rheine dar und das Engagement der Vereine sollte auch durch eine finanzielle Zuwendung zu den hohen Eiszeitkosten anerkannt werden. Vorgeschlagen wird, den beiden Vereinen für die Jahre 2020 bis 2022 (Ende der vertraglichen Förderperiode mit den Sportvereinen) einen jährlichen Zuschuss i. H. v. je 1.500 € zu gewähren.

 

§   Danach wäre auch aufgrund der Fortentwicklung der Vereine die Förderpraxis zu überprüfen.

 

Investitionskostenzuschuss

§   Der ESC Rheine beantragt eine Bezuschussung der Anschaffung von 4 Jugendtoren, da dies die Regeln des Deutschen Eishockeybundes ab dem 1.1.2020 vorsehen.

 

§   Die neu gefassten Sportförderrichtlinien sehen eine Bezuschussung von Sportgeräten nicht mehr vor. Dazu sind grundsätzlich die Mittel der pauschalen Grundförderung zu nutzen. Da der Verein in der Vergangenheit keine Anträge stellen konnte, wird vorgeschlagen einen einmaligen Zuschuss auf der Berechnungsgrundlage der alten Sportförderrichtlinie zu gewähren:

Anschaffungskosten maximal 3.400 €  |  mögliche Zuwendung ca. 1.500 € (44 %)

 

Finanzierung

§   Für die vorgeschlagenen Grundpauschalen (ca. 600 €) stehen Mittel im entsprechenden Haushaltsansatz zur Verfügung.

 

§   Der vorgeschlagene Investitionskostenzuschuss (ca. 1.500 €) kann voraussichtlich noch aus dem Sportbudget 2019 gezahlt werden.

 

§   Die Förderung der Eiszeiten (3.000 €) könnten aus dem neu geschaffenen Ansatz „Projekte“ bestritten werden. 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Förderantrag Eissportclub Rheine

Anlage 2:        Förderantrag Eiskunstlaufakademie