Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Eissportclub
Rheine e. V. und die Eiskunstlaufakademie Rheine e. V. erhalten im Wege einer
Projektförderung von 2020 – 2022
eine jährliche pauschale Grundförderung von jeweils 3,45 € je Mitglied sowie
einen Zuschuss zu den Kosten der Eishallennutzung von 1.500 € jährlich.
2. Der Eissportclub Rheine e. V. erhält einen einmaligen
Investitionskostenzuschuss zur Anschaffung von Jugendtoren i. H. v. maximal
1.500 €.
Begründung:
Vorbemerkungen
§
Rheine
ist Sitz von zwei Eissportvereinen Vereinen:
-
Eissportclub
Rheine (ESC), gegründet 1993
-
Eiskunstlaufakademie
Rheine e. V., gegründet 2017
§
Der
ESC hat in der Vergangenheit mehrfach Anträge auf Sportförderung gestellt, die
insbesondere aufgrund der geringen Mitgliederanzahl sowie der überwiegenden
auswärtigen Mitgliederstruktur nicht positiv beschieden werden konnten. Der
Verein erhält aktuell lediglich eine pauschale Grundförderung i. H. v. 0,84 €
je Mitglied jährlich
§
Die
Eiskunstlaufakademie hat als neu gegründeter Verein bisher keine Förderung
erhalten. Die Sportförderrichtlinie enthält für diesen Fall keine Vorgaben.
§
Beide
Vereine haben jetzt die als Anlage beigefügten Förderanträge gestellt.
§
Die
Mitgliedsstrukturen sehen aktuell wie folgt aus:
|
Mitglieder Gesamt |
Mitglieder bis 18 Jahre |
%-Satz Rheinenser |
ESC |
73 |
35 (48%) |
ca. 34 % |
Eiskunstlaufakademie |
85 |
45 (53%) |
ca. 24 % |
Fördervoraussetzungen
§
Bis
auf einen Punkt erfüllen beide Vereine die in 3.1 der Sportförderrichtlinien
aufgeführten allgemeinen Fördervoraussetzungen (mind. 50 Mitglieder,
eingetragener gemeinnütziger Verein, Mitglied im Stadtsportverband und
Fachorganisation, angemessener Mitgliedsbeitrag, überwiegende Aktivitäten im
Gebiet der Stadt Rheine)
§
Nach
den Richtlinien sollten die Mitglieder überwiegend aus Rheine sein. Wie aus den
oben genannten Zahlen erkennbar, erfüllen beide Vereine diese Vorgabe nicht.
Hierbei muss berücksichtigt werden, dass für die Sportarten Eiskunstlauf und
Eishockey in unserer Region nur begrenzt Eissportanlagen zur Verfügung stehen.
Die nächst gelegene Eishalle
befindet sich in Osnabrück (nur begrenzte Trainingszeiten vorhanden). Die
Eishalle in Münster wurde 2016 geschlossen. Die städtische Eishalle in Nordhorn ist seit
Mitte des Jahres aufgrund von Rissen in der Dachkonstruktion gesperrt. Teilweise nutzen Mitglieder des
dortigen Eissportvereins aktuell die Halle in Rheine. Die Stadt Nordhorn bezuschusst
nach ihren Sportförderrichtlinien die Eiszeiten der Eissportvereine (auch bei
Nutzung der Halle in Rheine), wenn die Trainings- bzw. Spielbeteiligung
mindestens 20 Sportler(innen) bzw. 10 jugendliche Sportler(innen) umfasst.
Es liegt daher in der Natur der
Sache, dass sich die Mitglieder der Eissportvereine aus der erweiterten
regionalen Nachbarschaft einer vorhandenen Eissporthalle rekrutieren.
§ Da beide Vereine
aktuell nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Förderung nach
den Sportförderrichtlinien erfüllen, soll zunächst aus Projektmitteln die
vorgeschlagene Unterstützung erfolgen. Zielvorgabe im Rahmen des Projektes für
beide Vereine sollte sein, dass der Anteil der in Rheine wohnenden Mitglieder
gesteigert wird. Nach Ablauf der Projektphase im Jahr 2022 soll die Situation
erneut im Sportausschuss bewertet werden.
Fördertatbestand
Grundpauschale
ESC: Hier werden bisher nur 0,84 € je Mitglied jährlich gezahlt. Der Betrag entstand aus der früher gezahlten Jugendförderung. Da der Verein bisher keine grundsätzliche Förderberechtigung hatte, konnte der Betrag aufgrund der Berechnungssystematik für die neu geschaffene Grundpauschale (Durchschnitt der Fördersumme der letzten fünf Jahre) auch nicht höher ausfallen. Vorgeschlagen wird, den Betrag auf den Durchschnittswert der Grundpauschale aller Sportvereine zu erhöhen: 3,45 € je Mitglied.
Eiskunstlaufakademie: Der Verein ist neu gegründet worden. Auch hier wird vorschlagen, den Betrag auf den Durchschnittswert der Grundpauschale aller Sportvereine festzulegen: 3,45 € je Mitglied.
Förderung
der Kosten für Eiszeiten
§
Die
Kosten für die Nutzung der privat geführten Eissporthalle Rheine sehen für
beide Vereine wie folgt aus:
|
Senioren Training |
Senioren Heimspiele |
Junioren |
Gesamt |
ESC Saison: Sep -Apr |
54 Einheiten (1,5h) x 140 € 7.560 € |
9 x 240 € 2.160 € |
54 x 100 € 5.400 € |
15.120 € |
Eiskunstlaufakademie |
je Einheit 110 € Saison 2018/2019 (7
Monate): ca. 2.400 € je Monat |
16.800 € |
§
Eine
Anspruchsgrundlage zur Förderung der Kosten für die Eiszeiten existiert nicht.
Die beiden Vereine sehen eine Vergleichbarkeit mit den Schwimmsport treibenden
Vereinen. Diese Vereine erhalten für die Nutzung der Schwimmsportanlagen der
Bäder GmbH einen Zuschuss zu den Nutzungsentgelten (jährlich
ca. 42.000 € für 5 Vereine mit ca. 1.500 Mitgliedern).
§
Der
Wunsch nach Bezuschussung der Eiszeiten, insbesondere aufgrund der Kinder- und
Jugendanteile, ist nachvollziehbar begründet. Eine „eins zu eins-Gleichstellung“
wird allerdings nicht befürwortet, da sich der Förderbetrag je Mitglied bei den
Eissportvereinen unverhältnismäßig hoch darstellen würde (ca. 100 € je Mitglied
zu 28 € je Mitglied bei den Schwimmvereinen/-abteilungen).
§
Die
Aktivitäten der Eissportvereine stellen allerdings eine Bereicherung für das
Sportangebot in Rheine dar und das Engagement der Vereine sollte auch durch
eine finanzielle Zuwendung zu den hohen Eiszeitkosten anerkannt werden.
Vorgeschlagen wird, den beiden Vereinen für die Jahre 2020 bis 2022 (Ende der
vertraglichen Förderperiode mit den Sportvereinen) einen jährlichen Zuschuss i. H. v.
je 1.500 € zu gewähren.
§
Danach
wäre auch aufgrund der Fortentwicklung der Vereine die Förderpraxis zu
überprüfen.
Investitionskostenzuschuss
§
Der
ESC Rheine beantragt eine Bezuschussung der Anschaffung von 4 Jugendtoren, da
dies die Regeln des Deutschen Eishockeybundes ab dem 1.1.2020 vorsehen.
§
Die
neu gefassten Sportförderrichtlinien sehen eine Bezuschussung von Sportgeräten
nicht mehr vor. Dazu sind grundsätzlich die Mittel der pauschalen
Grundförderung zu nutzen. Da der Verein
in der Vergangenheit keine Anträge stellen konnte, wird vorgeschlagen einen
einmaligen Zuschuss auf
der Berechnungsgrundlage der alten
Sportförderrichtlinie zu gewähren:
Anschaffungskosten
maximal 3.400 € | mögliche Zuwendung ca. 1.500 € (44 %)
Finanzierung
§
Für
die vorgeschlagenen Grundpauschalen (ca. 600 €) stehen Mittel im entsprechenden
Haushaltsansatz zur Verfügung.
§
Der
vorgeschlagene Investitionskostenzuschuss (ca. 1.500 €) kann voraussichtlich
noch aus dem Sportbudget 2019 gezahlt werden.
§
Die
Förderung der Eiszeiten (3.000 €) könnten aus dem neu geschaffenen Ansatz
„Projekte“ bestritten werden.
Um
Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Förderantrag Eissportclub Rheine
Anlage 2: Förderantrag Eiskunstlaufakademie