Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und
Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Rates am
24. September 2019 eingebracht.
Der
Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes
des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die
Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2023 wurde den
zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist
daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und
Finanzplan 2020 – 2023.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die
Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden 4 - Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes
zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020 weist einen
Überschuss von 109 TEUR Euro aus. In den Folgejahren 2021 – 2023 ist mit
Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit
der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer
Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 91,342 Mio. Euro bis zum Ende 2020
gerechnet. Das sind 26,22 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss
daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt
werden:
· Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
· Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
· Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an
anderer Stelle ausgeglichen werden.