Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschussausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2018 für den Fachbereich 7 – Interner Service –zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 7 – Interner Service Verbesserungen in Höhe von 192.054,18 €.
Im Finanzplan ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 420.833,19 €.
Hinweise zu
finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden
zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen
eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses
durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr)
gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital
zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht 2018 – Fachbereich 7 – Interner Service