Betreff
Antrag FC Eintracht Rheine e. V.: Erneuerung der Heizungsanlage
Vorlage
441/19
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 11.434 € zur Erneuerung der Heizungsanlage zu gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat am 1. Oktober 2019 darüber informiert, dass die Heizungsanlage am Sportgelände Delsen defekt und nicht mehr reparabel ist. Gleichzeitig wurde hinsichtlich einer Erneuerung der Anlage ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt, der aufgrund der Dringlichkeit genehmigt wurde.

 

§  Der als Anlage beigefügte Förderantrag ist am 22. Oktober gestellt worden. Er entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Ein Vergleichsangebot ist noch nachzureichen.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen.  Die erforderliche baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von 50,78 % möglich:

 

Maßnahme                                 vorliegendes Angebot                    mögl. Zuwendung

Erneuerung Heizungsanlage          16.333,54 € (netto)                    11.433,48 € (70 %)

 

Für diese Maßnahme ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt, daher gelten zur Berechnung der Gesamtkosten die Nettokosten. Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung. 

 

§  Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget noch für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung. 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

 

Antrag FCE Heizungsanlage Delsen