Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 11.434 € zur Erneuerung der Heizungsanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat am 1. Oktober 2019 darüber informiert,
dass die Heizungsanlage am Sportgelände Delsen defekt und nicht mehr reparabel
ist. Gleichzeitig wurde hinsichtlich einer Erneuerung der Anlage ein
förderunschädlicher Maßnahmenbeginn beantragt, der aufgrund der Dringlichkeit
genehmigt wurde.
§ Der als Anlage beigefügte Förderantrag ist am 22.
Oktober gestellt worden. Er entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen
nach den Sportförderrichtlinien. Ein Vergleichsangebot ist noch nachzureichen.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung
im Antrag verwiesen. Die erforderliche
baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der
Sportförderrichtlinien wäre unter Einbeziehung der Jugendquote des Vereins von
50,78 % möglich:
Maßnahme vorliegendes
Angebot mögl. Zuwendung
Erneuerung Heizungsanlage 16.333,54 € (netto) 11.433,48
€ (70 %)
Für diese Maßnahme ist der
Verein vorsteuerabzugsberechtigt, daher gelten zur Berechnung der Gesamtkosten
die Nettokosten. Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen
Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Budget noch
für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung.
Um
Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Antrag FCE Heizungsanlage Delsen