Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-
und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt,
- dass die Fläche der ehemaligen mobilen
Wohneinheit „Helenenweg“ als Wohnbauland zum Kaufpreis von 170 €/m²
(aktueller Bodenrichtwert) zzgl. Kanalanschlussgebühren veräußert wird,
- dass die schon bei der Vergabe der
Grundstücke Eschendorfer Aue – Teilgebiet-Ost angewendeten
Vergabekriterien gelten.
Begründung:
Die ehemalige mobile Wohneinheit „Helenenweg“ wurde zurückgebaut, die
Fläche als Wohnbauland (bebaubar
in 1-geschossiger Bauweise mit einem Einzel- o. Doppelhaus) umgewandelt und der Bebauungsplan ist seit
dem 03.03.2008 rechtsverbindlich.
Gem. Zuständigkeitsordnung sind Grundstücksverkäufe bzw. Optionen zwischen 100.000 € und 250.000 € vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, wenn nicht mindestens der vorab vom Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat festgelegte Grundstückskaufpreis je Quadratmeter erzielt wird. Bislang erfolgte keine Festlegung eines Grundstückskaufpreises für diese Grundstücke.
In diesem Fall werden die drei Grundstücke (insg. 2.690 m²) in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 110 zum Kaufpreis in Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes von 170 €/m² zzgl. Kanalanschlussgebühren angeboten. Sollten sich mehrere Interessenten auf eines der Grundstücke bewerben, gelten die schon bei der Vergabe der Grundstücke Eschendorfer Aue – Teilgebiet-Ost angewendeten Vergabekriterien. Sollten nach den Vergabekriterien mehrere Bewerber/innen die gleiche Punktzahl haben, entscheidet das Los.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Helenenweg