Betreff
Kaufpreisfestsetzung für den Verkauf dreier Wohnbaugrundstücke am Helenenweg
Vorlage
451/19
Aktenzeichen
FB 4.1 - li
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt,

 

  1. dass die Fläche der ehemaligen mobilen Wohneinheit „Helenenweg“ als Wohnbauland zum Kaufpreis von 170 €/m² (aktueller Bodenrichtwert) zzgl. Kanalanschlussgebühren veräußert wird,

 

  1. dass die schon bei der Vergabe der Grundstücke Eschendorfer Aue – Teilgebiet-Ost angewendeten Vergabekriterien gelten.

 

 

 


Begründung:

 

Die ehemalige mobile Wohneinheit „Helenenweg“ wurde zurückgebaut, die Fläche als Wohnbauland  (bebaubar in 1-geschossiger Bauweise mit einem Einzel- o. Doppelhaus) umgewandelt und der Bebauungsplan ist seit dem 03.03.2008 rechtsverbindlich.

 

Gem. Zuständigkeitsordnung sind Grundstücksverkäufe bzw. Optionen zwischen 100.000 € und 250.000 € vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, wenn nicht mindestens der vorab vom Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat festgelegte Grundstückskaufpreis je Quadratmeter erzielt wird. Bislang erfolgte keine Festlegung eines Grundstückskaufpreises für diese Grundstücke.

 

In diesem Fall werden die drei Grundstücke  (insg. 2.690 m²) in der Gemarkung Rheine-Stadt, Flur 110 zum Kaufpreis in Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes von 170 €/m² zzgl. Kanalanschlussgebühren angeboten. Sollten sich mehrere Interessenten auf eines der Grundstücke bewerben, gelten die schon bei der Vergabe der Grundstücke Eschendorfer Aue – Teilgebiet-Ost angewendeten Vergabekriterien. Sollten nach den Vergabekriterien mehrere Bewerber/innen die gleiche Punktzahl haben, entscheidet das Los.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Helenenweg