Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2019 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber dem
Berichtsstichtag 31.05.2019 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich
9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 4.571 T€.
Gegenüber der
Haushaltsplanung ergibt sich somit unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum
31.05.2019 (+ 1.253 T€) und 31.10.2019 (+ 4.571 T€) insgesamt eine Verbesserung
in Höhe von 5.824 T€.
Bei den Fach- und
Sonderbereichen ergibt sich gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2019 eine
Verbesserung in Höhe von 1.834 T€.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (zzgl. gebildeter Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich
unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2019 (722 T€) und 31.10.2019
(1.834 T€) eine
Verbesserung in Höhe von 2.556 T€.
Zu beachten ist
allerdings, dass die Prognose für das Jahresende noch durch die gebildeten
Ermächtigungsübertragungen belastet wird. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen
(2.977 T€) ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 11.016 T€.
Ein Großteil der
Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in den Sonderprojekten
„Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Dorenkamp“, „Rahmenplan
Innenstadt“ und „Konversion“ gebildet. Insbesondere in diesen Sonderprojekten
werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2019
benötigt.
Unter
Berücksichtigung dieser Verbesserungen ergibt sich somit ein prognostizierter
Überschuss in Höhe von 9.339 T€.
Zusammenfassend
ergibt sich folgende Übersicht:
Überschuss lt. Haushaltsplanung 2.636
T€
Veränderung Sonderbereich 9 +5.824
T€
Veränderung Fach-/Sonderbereiche +2.556
T€
Rechnerischer neuer Überschuss 11.016
T€
Gebildete Ermächtigungsübertragungen (Ergebnishaushalt) -2.977 T€
Saldo 8.039
T€
Voraussichtlich nicht benötigte EÜ in Sonderprojekten 1.300 T€
Prognostizierter Überschuss zum Jahresende 9.339 T€
Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2019, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen