Betreff
Berichtswesen 2019, Stichtag 31.10.2019 - Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
453/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.10.2019 zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 T€

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2019 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 4.571 T€.

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich somit unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2019 (+ 1.253 T€) und 31.10.2019 (+ 4.571 T€) insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 5.824 T€.

 

Bei den Fach- und Sonderbereichen ergibt sich gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2019 eine Verbesserung in Höhe von 1.834 T€.

Gegenüber der Haushaltsplanung (zzgl. gebildeter Ermächtigungsübertragungen) ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2019 (722 T€) und 31.10.2019

(1.834 T€) eine Verbesserung in Höhe von 2.556 T€.

 

Zu beachten ist allerdings, dass die Prognose für das Jahresende noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet wird. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen (2.977 T€) ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 11.016 T€.

 

Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in den Sonderprojekten „Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Dorenkamp“, „Rahmenplan Innenstadt“ und „Konversion“ gebildet. Insbesondere in diesen Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2019 benötigt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Verbesserungen ergibt sich somit ein prognostizierter Überschuss in Höhe von 9.339 T€.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Überschuss lt. Haushaltsplanung                                                                    2.636 T€

Veränderung Sonderbereich 9                                                                        +5.824 T€

Veränderung Fach-/Sonderbereiche                                                              +2.556 T€

Rechnerischer neuer Überschuss                                                                  11.016 T€

Gebildete Ermächtigungsübertragungen (Ergebnishaushalt)                        -2.977 T€

Saldo                                                                                                                 8.039 T€

Voraussichtlich nicht benötigte EÜ in Sonderprojekten                                1.300 T€

Prognostizierter Überschuss zum Jahresende                                               9.339 T€

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2019, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen