Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt,
die Ziele und Zwecke des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
118, Kennwort: „Gartenstraße“ gemäß den in der Begründung aufgeführten
Zielsetzungen zu ändern und beauftragt die Verwaltung – vor dem Hintergrund
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer zielgerichteten
Nachverdichtung – Festsetzungen für einen qualifizierten Bebauungsplan zu
erarbeiten.
Begründung:
A. Bisheriges Verfahren
/ Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 22.11.2017 im Grundsatz beschlossen, dass für
den Bereich der Gartenstraße ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (s.
Vorlage Nr. 328/17). Anlass hierfür war ein Antrag auf Bauleitplanung von 40
Anwohnern des Wohngebiets zur Regulierung der Anzahl der zulässigen
Wohneinheiten pro Gebäude. Der Antrag bezieht sich insbesondere auf die
Bauvorhaben an der Gartenstraße 19 a + b mit insg. 15 Wohneinheiten und Gartenstraße
30 mit 4 Wohneinheiten (zur Straßenseite jedoch 3 Vollgeschosse), die sich in
Bezug auf die überbaute Grundstücksfläche bzw. die Geschossigkeit aus Sicht der
Anwohner nicht in das Umfeld einfügen. Die Anwohner befürchten, dass es
insbesondere auf den frei(geräumt)en Grundstücken der Gartenstraße 21 und
Münsterstraße 76 zu weiteren, nach ihrer Auffassung „maßstabssprengenden“
Nachverdichtungen kommen könnte.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in seiner
Sitzung am 21.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort:
„Gartenstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen (s.
Vorlage 360/18). Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
wurde vom 22. Januar bis 22. Februar 2019 durchgeführt. Die eingegangen
Stellungnahmen haben den bestehenden Interessenkonflikt im Wohngebiet nochmals
anschaulich gemacht: Einerseits wurde eine höhere Nachverdichtung des Gebietes
angeregt (weitere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern), andererseits aber auch
eine strengere Regulierung der Wohneinheiten gefordert.
B. Ziel und Zwecke
eines qualifizierten Bebauungsplanes „Gartenstraße“
Aufgrund der Lage im Stadtgebiet (ca. 500 m Luftlinie zum Marktplatz),
der guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, der vorliegenden großen
Grundstücke und der baulichen Vorprägung ist im Quartier „Gartenstraße“
grundsätzlich eine Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern bzw.
Geschosswohnungsbauten denkbar. Diese Nachverdichtungspotentiale müssen jedoch
mit den vorhandenen Strukturen und den Belangen des Umfeldes abgeglichen
werden. Nachbarschaftliche Spannungen sind zu vermeiden.
Bislang ist das Gebiet planungsrechtlich nach § 34 BauGB einzustufen –
ein neues Bauvorhaben muss sich demnach in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Aufgrund der bereits bestehenden Heterogenität des Gebietes – was
Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksfläche und Gebäudehöhen angeht – ist die
„Spannbreite“ der baulichen Entwicklungen vom Einfamilienhaus bis zu
größerflächigen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 3 Geschossen für eine
Beurteilung auf Grundlage des § 34 BauGB zu groß.
Um eine gesteuerte Nachverdichtung und geordnete städtebauliche
Entwicklung – die sowohl eine weitere bauliche Entwicklung zulässt, als auch
die nachbarschaftlichen Interessen berücksichtigt – zu ermöglichen, müssen aus
Sicht der Verwaltung die Ziele und Zwecke des sich in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort: „Gartenstraße“ angepasst werden.
Der bisherige Entwurf als einfacher Bebauungsplan sollte lediglich die
Anzahl der Wohneinheiten regeln und die Zulässigkeiten im Übrigen weiter der
Beurteilung nach § 34 BauGB überlassen. Um eine sachgerechte Abwägung der o. g.
Interessen und eine geordnete Entwicklung in der Gartenstraße zu ermöglichen,
bedarf es eines qualifizierten Bebauungsplanes, der weitreichendere
Festsetzungen trifft.
Dieser soll zumindest die überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ), die
Geschossigkeit, die Gebäudehöhe (First- und Traufhöhe) und ausgewiesene
überbaubare Flächen (durch Baugrenzen) festsetzen. Die städtebaulichen
Kennzahlen sollen sich grob am vorhandenen Gebäudebestand des Gebietes
orientieren. Dadurch kann eine ausgewogene Entwicklung für das Quartier
erreicht werden, die sowohl den Interessen einer Nachverdichtung als auch denen
einer Beschränkung der Nachverdichtung entspricht.
Eine Beschränkung von Wohneinheiten soll dagegen nicht festgesetzt
werden, da durch diese eine Steuerung des zulässigen Gebäudevolumens – anders
als bei den vorgenannten Regelungsmöglichkeiten – nicht zielgerichtet erfolgen
kann und die Regulierung der Baumasse ausreichend steuert.
Im Ergebnis wird mit Hilfe des qualifizierten Bebauungsplanes in der
Gartenstraße eine bauliche Nachverdichtung in einem klar definierten Maßstab
ermöglicht.
C. Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz:
Durch die Realisierung der Planung wird sich der Ausstoß klimaschädlicher
Gase, insbesondere von CO2 geringfügig erhöhen
durch
·
die
minimale Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Gebiet (aufgrund Neubauten mit ggf.
mehr Wohneinheiten) und
·
die
Herstellung und den Transport von Baustoffen.
Gleichzeitig trägt die geplante Ausweisung von Baufeldern dazu bei, einen
weiteren Flächenverbrauch einzudämmen und die vorhandene Infrastruktur im Sinne
der Innenentwicklung und Nachverdichtung zu nutzen. Dadurch können kurze Wege,
fußläufige Erreichbarkeit zur Innenstadt bzw. Versorgungszentren und der
Verzicht auf den MIV einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten.
Ein weiterer klimabeeinflussender Faktor ist die Versiegelung. Eine
Versiegelung im Gebiet der Gartenstraße führt zu
·
einer
geringfügigen Reduzierung der Grundwasserneubildung,
·
einer
geringfügigen Verringerung der Rückhaltung von Niederschlagswasser (Erhöhung
von Starkregenereignissen) und
·
einem
geringfügigen Verlust klimaausgleichender Vegetationsflächen (Verringerung von
Kalt- und Frischluft, Temperaturausgleich).
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist bereits bebaut bzw.
versiegelt. Aktuell befindet sich lediglich eine Baulücke in der Gartenstraße.
Eine zusätzliche Neuversiegelung erreicht eine Größenordnung von etwa 2.000 m².
Diese Größenordnung ist insgesamt nach Umsetzung der Planung nicht mit einer
erheblichen CO2-Produktion sowie nachteiligen Auswirkungen
auf die klimatische Situation zu rechnen. Darüber hinaus ist das Ziel der Stadt
Rheine eine Innenentwicklung und Nachverdichtung zu ermöglichen. Der
Bebauungsplan setzt entsprechend die stadtentwicklungspolitischen Ziele
fachgerecht um.
Weitere klimabezogene Maßnahmen – wie Versickerungsfähigkeit des Bodens
und Dachbegrünung bei Flachdächern – werden derzeit überprüft.
Anlage 1:
Geltungsbereich und Luftbild Gartenstraße