Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung erstellten Bericht zur Risikofrüherkennung zur Kenntnis.
Begründung:
Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ betreibt seit dem 01.01. 2019 die Gebäude der denkmalgeschützten
Anlagen „Kloster Bentlage“ und „Saline Gottesgabe“.
Zu den
Aufgabenbereichen gehören:
§ Die Organisation eines
Kulturprogramms durch Ausrichtung eigenorganisierter Veranstaltung und der
Unterstützung von Veranstaltungen Dritter
§ Die kurzfristige Vermietung von
Gästezimmern und Gesellschaftsräumen
§ Die langfristige Vermietung von
Büroräumen (Märchengesellschaft) und eines Cafés
§ Personaldienstleistungen in den
Bereichen Haustechnik und Reinigung für die Städtischen Museen Rheine
§ Die Organisation der allgemeinen
Betriebsführung der Häuser
Gemäß
Betriebssatzung besteht der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in der
Bereitstellung der Gebäude als kulturelle Begegnungsstätte und der Betrieb als
touristische Einrichtung für die Öffentlichkeit. Die wirtschaftlich
orientierten Aufgabenbereiche der Raumvermietungen dienen neben dem Erreichen einer
geringen Wertschöpfung somit auch dem Erhalt der Attraktivität und Akzeptanz
der Kultureinrichtung. Somit ist die Einrichtung aus der Natur her nicht ein
gewinnfähiger Betrieb im Sinne der gesetzlichen Definition für Kommunale
Eigenbetriebe sondern nutzt deren Organisationstruktur als
„eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ mit dem Ziel der transparenten und
effizienten Betriebsführung.
Gesetzliche
Grundlage des Risikoüberwachungssystem
Gemäß § 10
Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist
dafür Sorge zu tragen, dass die dauernde technische und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs gewährleistet ist. Hierzu ist u.a. ein
Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, die Entwicklung
beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen.
Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere:
§ die Risikoidentifikation,
§ die Risikobewertung,
§ Maßnahmen der Risikobewältigung
einschließlich der Risikokommunikation,
§ die
Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
§ die Dokumentation.
Die Einführung eines Systems zur Risikofrüherkennung in dargestellter Form ist somit aufgrund der Betriebsform erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zur Risikofrüherkennung (Stand Oktober 2019)