Betreff
Einführung des Risikofrüherkennungssystems
Vorlage
462/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung erstellten Bericht zur Risikofrüherkennung zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ betreibt seit dem 01.01. 2019 die Gebäude der denkmalgeschützten Anlagen „Kloster Bentlage“ und „Saline Gottesgabe“.

 

Zu den Aufgabenbereichen gehören:

 

§  Die Organisation eines Kulturprogramms durch Ausrichtung eigenorganisierter Veranstaltung und der Unterstützung von Veranstaltungen Dritter

§  Die kurzfristige Vermietung von Gästezimmern und Gesellschaftsräumen

§  Die langfristige Vermietung von Büroräumen (Märchengesellschaft) und eines Cafés

§  Personaldienstleistungen in den Bereichen Haustechnik und Reinigung für die Städtischen Museen Rheine

§  Die Organisation der allgemeinen Betriebsführung der Häuser

 

Gemäß Betriebssatzung besteht der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in der Bereitstellung der Gebäude als kulturelle Begegnungsstätte und der Betrieb als touristische Einrichtung für die Öffentlichkeit. Die wirtschaftlich orientierten Aufgabenbereiche der Raumvermietungen dienen neben dem Erreichen einer geringen Wertschöpfung somit auch dem Erhalt der Attraktivität und Akzeptanz der Kultureinrichtung. Somit ist die Einrichtung aus der Natur her nicht ein gewinnfähiger Betrieb im Sinne der gesetzlichen Definition für Kommunale Eigenbetriebe sondern nutzt deren Organisationstruktur als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ mit dem Ziel der transparenten und effizienten Betriebsführung.

 

Gesetzliche Grundlage des Risikoüberwachungssystem

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist dafür Sorge zu tragen, dass die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs gewährleistet ist. Hierzu ist u.a. ein Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, die Entwicklung beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen.

 

Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere:

§  die Risikoidentifikation,

§  die Risikobewertung,

§  Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,

§  die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und

§  die Dokumentation.

 

Die Einführung eines Systems zur Risikofrüherkennung in dargestellter Form ist somit aufgrund der Betriebsform erforderlich.


Anlagen:

 

Anlage 1:  Bericht zur Risikofrüherkennung (Stand Oktober 2019)