Betreff
Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2020
Vorlage
464/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.

 

Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021-2024 wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung:

Die Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage hat gemäß § 12 der Betriebssatzung in Verbindung mit §14 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Ergebnisplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit  § 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans.

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

Basierend auf der bei der Neuerrichtung der Einrichtung im Herbst 2018 erstellten mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2020 wurde im Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Rheine der Betriebskostenzuschuss mit 797.000 EUR (FB4 Produktgruppe 42, „Transferaufwendungen“) veranschlagt.

Nach der nun erfolgreich umgesetzten Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung haben sich für das Jahr 2020 folgende wesentliche Änderungen ergeben, die zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfs von insgesamt 86.900 EURO führen:

 

1.      Erhöhte Personalkosten: + 22.000 EUR
Im Laufes des Jahres wurden alle im Rahmen des §613a BGB von der Kloster Bentlage gGmbH übernommenen Beschäftigungsverhältnisse in die Tarifstruktur gemäß TVÖD-VKA überführt. Als Auswirkung der Eingruppierung erhöhen sich die Personalkosten um den genannten Betrag, während die Gesamtstellenzahl gleich bleibt.

 

2.      Gesteigerte Wartungskosten für das Betriebsinventar nach Übernahme des städtischen Inventars ins Anlagevermögen: +13.500 EUR

3.      Erhöhte Fahrzeugkosten: +8.000 EUR
In 2020 laufen die Leasingverträge für die drei Firmenfahrzeuge aus. Erfahrungsgemäß entstehen dann weitere Kosten bei der Fahrzeugrückgabe (Kfz-Aufbereitung etc.).

Bei der Wiederbeschaffung soll der Einsatz elektrischer Antriebe vorrangig geprüft werden, wobei nach bisherigen Erkenntnissen die Leasingraten gegenüber Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben höher sind. Daher auch ein erhöhter Ansatz in den Folgejahren.

Dem stehen geringe Aufwendungen bei den Versicherungen und auch zu erwartende Mehrerträge bei den Vermietungen gegenüber.

Diese vorgenannten Kostensteigerungen führen auch in den Folgejahren zu einem erhöhten Zuschussbedarf.

Zusätzlich sind 2020 einmalige investive Maßnahmen (Teilerneuerung Gastroküche und Erneuerung Computerserver) geplant: + 50.000 EUR

 

Die Einrichtung verfügt bisher nicht über Kapitalrücklagen außerhalb des zu erhaltenden Stammkapitals. Für 2019 wird auch bisher kein nennenswerter Jahresüberschuss erwartet.

 

Die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung erscheint aufgrund der fehlenden Ertragsorientierung der Einrichtung nicht sinnvoll. Daher soll die Finanzierung über eine Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschusses für das Jahr 2020 erfolgen.
 
Der entsprechende Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2020 der Stadt Rheine sollte daher angepasst werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 der „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“