Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.
Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021-2024 wird
zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage hat gemäß § 12 der Betriebssatzung in
Verbindung mit §14 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus dem Ergebnisplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht.
Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit
§ 4 Buchstabe b) EigVO entscheidet der Rat über die Feststellung und
Änderung des Wirtschaftsplans.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates
vor.
Basierend auf der
bei der Neuerrichtung der Einrichtung im Herbst 2018 erstellten mittelfristigen
Finanzplanung für das Jahr 2020 wurde im Entwurf des Haushaltsplans der Stadt
Rheine der Betriebskostenzuschuss mit 797.000 EUR (FB4 Produktgruppe 42,
„Transferaufwendungen“) veranschlagt.
Nach der nun erfolgreich umgesetzten Errichtung der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung haben sich für das Jahr 2020 folgende wesentliche Änderungen
ergeben, die zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfs von insgesamt 86.900 EURO
führen:
1.
Erhöhte
Personalkosten: + 22.000 EUR
Im Laufes des Jahres wurden alle im Rahmen des §613a BGB von der Kloster
Bentlage gGmbH übernommenen Beschäftigungsverhältnisse in die Tarifstruktur
gemäß TVÖD-VKA überführt. Als Auswirkung der Eingruppierung erhöhen sich die
Personalkosten um den genannten Betrag, während die Gesamtstellenzahl gleich
bleibt.
2.
Gesteigerte
Wartungskosten für das Betriebsinventar nach Übernahme des städtischen
Inventars ins Anlagevermögen: +13.500
EUR
3.
Erhöhte
Fahrzeugkosten: +8.000 EUR
In 2020 laufen die Leasingverträge für die drei Firmenfahrzeuge aus.
Erfahrungsgemäß entstehen dann weitere Kosten bei der Fahrzeugrückgabe
(Kfz-Aufbereitung etc.).
Bei der Wiederbeschaffung soll der Einsatz
elektrischer Antriebe vorrangig geprüft werden, wobei nach bisherigen
Erkenntnissen die Leasingraten gegenüber Fahrzeugen mit konventionellen
Antrieben höher sind. Daher auch ein erhöhter Ansatz in den Folgejahren.
Dem stehen geringe Aufwendungen bei den Versicherungen und auch zu erwartende
Mehrerträge bei den Vermietungen gegenüber.
Diese vorgenannten Kostensteigerungen führen
auch in den Folgejahren zu einem erhöhten Zuschussbedarf.
Zusätzlich sind
2020 einmalige investive Maßnahmen (Teilerneuerung Gastroküche und Erneuerung
Computerserver) geplant: + 50.000 EUR
Die Einrichtung verfügt bisher nicht über
Kapitalrücklagen außerhalb des zu erhaltenden Stammkapitals. Für 2019 wird auch
bisher kein nennenswerter Jahresüberschuss erwartet.
Die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung
erscheint aufgrund der fehlenden Ertragsorientierung der Einrichtung nicht
sinnvoll. Daher soll die Finanzierung über eine Anpassung des städtischen
Betriebskostenzuschusses für das Jahr 2020 erfolgen.
Der entsprechende Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2020 der Stadt Rheine sollte
daher angepasst werden.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 der „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“