Betreff
Einrichtung von Preiskategorien für den Eintrittskartenverkauf der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage und Neufassung der Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf
Vorlage
465/19
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Preiskategorien der privatrechtlichen Leistungsentgelte für eintrittspflichtige Veranstaltungen (Eintrittskartenpreise) der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage mit Wirkung zum 01.01.2020.

 

2)      Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf mit Wirkung zum 01.01.2020.

 


Begründung:

 

zu 1)

Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen.

Nach Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurden lediglich die Eintrittsgelder für die in 2019 stattfindenden Veranstaltungen, welche noch aus der Planung der Kloster Bentlage gGmbh stammten, einzeln festgelegt. (Betriebsausschuss vom 22.1.2019, Vorlage 044/19)

Mit der Festlegung von Preiskategorien soll das Verfahren vereinfacht werden – die geplanten Veranstaltungen werden nach qualitativer Bewertung und benötigtem Kostendeckungsgrad den Kategorien zuordnet. Die Preiskategorien behalten ihre Gültigkeit bis ein Neubeschluss erfolgt.

 

 

 

zu 2)

Nach § 5 Abs. 5 EigVO sind die allgemeinen Lieferbedingungen für Lieferungen und Leistungen vom Betriebsausschuss zu beschließen.

Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.01.2019 sollen die Regelungen für ermäßigte Ticketpreise eine Angleichungen an die Regelungen des städtischen Theater- und Kulturprogramms erfolgen. Mit der Neufassung der Geschäftsbedingungen sind diese Regelung somit gleichlautend.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des gesamtbeworbenen Kulturprogramms auch regelmäßig eintrittspflichtige Veranstaltungen im Kloster Bentlage stattfinden, in denen die Kulturelle Begegnungsstätte nicht Veranstalter ist, sondern als Gastspielort von externen Veranstaltern genutzt wird.

Für diese Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingen und Preiskategorien nicht.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Preiskategorien für eintrittspflichtige Veranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage

Anlage 2: Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf zu Kulturveranstaltungen der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage