Betreff
Bericht zur Gründung der Jugendkunstschule
Vorlage
466/19
Aktenzeichen
BdB-dy-0602
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Kulturausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.1  Der Kulturausschuss spricht sich für die Fortsetzung der Erprobungsphase zur Gründung einer „Jugendkunstschule“ in Rheine aus.

1.2  Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge zur Organisation und Trägerschaft der „Jugendkunstschule“ Rheine zu erarbeiten und diese in die Überlegungen zum Landesprogramm Dritte Orte einfließen zu lassen.

1.3  Der Kulturausschuss spricht sich für eine Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste /Jugendkunstschulen aus und beauftragt die Verwaltung einen Aufnahmeantrag zu stellen.

2     Der Jugenhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

2.1  Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Weiterentwicklung zur Gründung einer Jugendkunstschule in Rheine.

2.2  Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes, die Projektierung einer Jugendkunstschule voranzutreiben.

 


Begründung:

Mit dem Ende der Sommerferien wurde unter dem Titel „Jugendkulturwerkstatt“ die Erprobungsphase zur Gründung einer „Jugendkunstschule“ (z.Zt. Arbeitstitel) gestartet. Als Einstieg wurden 18 Kursangebote mit ca. 200 Stunden (a 60 Minuten) angeboten. Diese Angebote wurden von den Mitgliedern des Arbeitskreises Jugendkunstschule (Kulturservice, Jugendamt, JFD, Kloster Bentlage, Stadtjugendring, Städt. Museen, Jugendzentrum Jakobi, Katholisches Jugendwerk) vorgeschlagen und durchgeführt. Zusätzlich hat der Kulturservice die Aufgabe übernommen, diese Angebote zu koordinieren und für die Veröffentlichung zu sorgen. Die Angebote deckten verschiedene Kunstbereiche, von Malen bis Lichtkunst, ab. Darüber hinaus wurde unter der Überschrift „Kreatives Jugendteam“ eine Gruppe von Jugendlichen gebildet, die Anregungen zur weiteren Entwicklung der „Jugendkunstschule“ gibt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurden in diesem Jahr bereits wichtige Schritte zur Gründung der „Jugendkunstschule“ gemacht. Die Kulturwerkstatt ist in Rheine bekannt; im Rahmen eines Netzwerkes werden Angebote in verschiedenen Kunstbereichen (Tanz, Medien, bildende Kunst, digitale Kunst) von Künstlern und Kultureinrichtungen aus Rheine durchgeführt. Außerdem besteht eine Kooperation mit der Jugendkunstschule Ibbenbüren, die die Kulturwerkstatt mit Angeboten und Tipps unterstützt.

Die bisher erfolgreich durchgeführten Kurse in Verbindung mit dem hohen Engagement der Arbeitskreismitglieder und Kooperationspartner rechtfertigen aus Sicht der Verwaltung die Fortsetzung des Gründungsprozesses im Jahr 2020 durch eine Verstetigung und Qualitätssteigerung der Angebote. Aus diesem Grunde wurden im Entwurf des Haushaltplanes 2020 f. 17.000 € bereitgestellt, ausgehend von der Fortsetzung der Optionsförderung durch den Landesverband Jugendkunstschulen in Höhe von 6.000 € in 2020. Damit stehen ein eigenes Budget und auch Räumlichkeiten für Einstiegsangebote im Jahr 2020 zur Verfügung. Weitere Fördermittel können aus den Fördermitteln des Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP NRW) beantragt werden, wenn eine „Jugendkunstschule“ den Mindeststandards für Jugendkunstschulen in NRW. (vgl. Anlage 1) entspricht.

 

Hiervon ausgehend ist das Bestreben der Stadt, die Qualität und Quantität des Jugendkunstschulangebotes kontinuierlich und nachfragegerecht auszubauen um die Mindeststandards für Jugendkunstschulen zu erfüllen und damit langfristig weitere Fördermittel aus dem KJFP NRW beantragen zu können. Um diesen Anspruch erfüllen zu können, sollten 2020 die Grundlagen geschaffen werden um die Arbeit in der „Jugendkunstschule“ zu koordinieren, zukünftige Angebote gemeinsam mit Jugendlichen zu erarbeiten, die Qualität dieser Angebote sicher zu stellen, und zu veröffentlichen.

Dies macht einen dauerhaften und konsequenten Dialog mit Jugendlichen erforderlich, der nur möglich ist, wenn es einen Ansprechpartner für Jugendliche gibt, der darüber hinaus im Rahmen von Partizipation Formate initiiert, mit denen Jugendliche angesprochen und zum Gedankenaustausch angeregt werden.

Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass die Erprobungsphase erfolgreich angelaufen ist und in Rheine der grundsätzliche Bedarf für eine „Jugendkunstschule“ besteht.

 

Ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Gründung einer „Jugendkunstschule“ ist die Entscheidung über die Trägerschaft und damit verbunden die Betriebsform der „Jugendkunstschule“. In der jetzigen Erprobungsphase ist die Stadt Rheine Träger, da  sie Zuschussempfängerin und für die Kulturwerkstatt als rechtlich handelnde Organisation auftritt. Dieses wird im Moment als zusätzliche Aufgabe durch den Kulturservice übernommen. Dauerhaft kann dies keine Lösung sein, da die für eine qualifizierte Jugendkunstschularbeit notwendigen Personalressourcen nicht vorhanden sind. Die Personalfrage ist dabei unmittelbar mit der Trägerentscheidung verbunden. Hier ist festzustellen, dass in NRW die beiden häufigsten Trägermodelle die städtische Jugendkunstschule als Teil der Verwaltung oder die Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verein sind. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Hierzu wurde im Sommer eine Bachelorarbeit gefertigt.

 

Wichtig ist die Entscheidung über eine Trägerschaft auch im Hinblick auf die Überlegungen, zur Aktivierung der Triebwagenhalle als Dritter Ort und möglicher Standort der „Jugendkunstschule“ und des Projektlabors am Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt. Diese Situation ermöglicht es, im Moment offen über die zukünftige Trägerschaft mit allen Beteiligten zu diskutieren. Das gleiche gilt auch für die Erarbeitung eines gemeinsamen Nutzungskonzeptes für den Dritten Ort sowie die Erarbeitung eines Raumprogramms auf Grundlage des Nutzungskonzeptes. Mit Abschluss der Förderphase 1 im August 2020 müssen jedoch abschließende Entscheidungen zur Trägerschaft, Betriebsform und Umsetzung des bis dahin erarbeiteten Konzeptes für den Dritten Ort getroffen werden.

 

Um diese Ziele erreichen zu können, wurden bisher folgende Arbeitsgruppen gebildet:

·         Arbeitskreis Jugendkunstschule (Kulturservice, Jugendamt, JFD, Kloster Bentlage, Jugendzentrum Jakobi, Katholisches Jugendwerk) erarbeitet und realisiert die Angebote in der Gründungsphase der Jugendkunstschule.

·         Arbeitsgruppe Dritte Orte: Klaus Dykstra (Kulturservice), Jan-Christoph Tonigs (Kloster Bentlage), Berthold Sommer (Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt) zur Vorbereitung und Begleitung des Prozesse zur Prüfung der Realisierbarkeit einer Jugendkunstschule und eines Projektlabors/Makerspaces am Berufskolleg Rheine in der Triebwagenhalle. Zur Unterstützung dieser Gruppe wurde außerdem das Büro startklar aus Köln vom Land NRW beauftragt.

 

Die Arbeit beider Gruppen soll durch öffentliche Werkstätten zu den Themen Dritte Orte und „Jugendkunstschule“ unterstützt werden. Den Einstieg hierzu wird das zweite Rheiner Kulturgespräch bieten, dass nach derzeitiger Planung am 8. Januar 2020 voraussichtlich ab 18:30 Uhr)im Hypothalamus stattfinden wird. Durch mehrere Referenten werden die Inhalte und Ziele einer Jugendkunstschule, eines Dritten Ortes und eines Projektlabors/Makerspaces vorgestellt. An diese Impulsreferate soll sich eine Diskussion anschließen, in der Vorschläge für eine Verbindung dieser Elemente ausgearbeitet werden.

 

Der Gründungsprozess der Jugendkunstschule in Rheine wird seit Beginn durch die Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen NRW (LKD) begleitet. Zu den Aufgaben der LKD gehört insbesondere die Beratung bei Planung und Gründung von Jugendkunstschulen. Des Weiteren bietet die LKD Maßnahmen zur Qualifizierung von Einrichtungen und Einrichtungsmitarbeiter/innen für ihre Mitglieder an. Die LKD verwaltet außerdem die vom Land NRW zugewiesenen Fördermittel für Jugendkunstschulen. Die LKD ist ein gemeinnütziger Verein.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Stadt zur weiteren Förderung des Gründungsprozesses in der LKD Mitglied werden sollte. Dies erleichtert den Zugang zu Beratungsleistungen und finanzieller Unterstützung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 255,65 € jährlich (eine Beitragserhöhung ab 2020 wird diskutiert). Der Mitgliedsbeitrag kann aus den im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Mitteln für die Jugendkunstschule finanziert werden. Über die Aufnahme in die LKD entscheidet die einmal jährlich tagende Mitgliederversammlung. Die nächste Mitgliederversammlung 2019 findet am 21.11.2019 in Unna tagt. Die Stadt ist bereits als Gast zur Mitgliederversammlung eingeladen und erhält dort Gelegenheit, ihre Idee zur Gründung einer Jugendkunstschule vorzustellen. Es bietet sich deshalb an, in dieser Sitzung auch die Aufnahme in die LKD zu beantragen. Rheine wäre dann ab 2020 Mitglied und könnte unmittelbar alle Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.

 


Anlagen:

Anlage 1: Mindeststandards für Jugendkunstschulen