Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Wirtschaftsplan 2020
Vorlage
473/19
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 28. November 2019 den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan beraten. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen mit dem Haushaltsplanentwurf überein:

 

 

bisher bereitgestellt

(HH-Plan-Entwurf 2020)

Wirtschaftsplan 2020


Differenz


2020

900.000,00

900.000,00

0,00

2021

900.000,00

900.000,00

0,00

2022

900.000,00

900.000,00

0,00

2023

900.000,00

900.000,00

0,00

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2020