Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix
für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung an der
Kollwitzstr. heranzuziehen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich
in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 mit der Kindergartenbedarfsplanung
beschäftigt. In der Vorlage Nr. 233/19 zur Kindergartenbedarfsplanung war schon
darüber informiert worden, dass die zusätzlich notwendige Kita im Wohnpark
Dutum am Standort Ecke Neuenkirchener Str./Kollwitzstr. gebaut werden soll.
Die Kindertageseinrichtung wird im
Investorenmodell errichtet und dann langfristig an den noch zu
bestimmenden Träger vermietet. Bei optimalem zeitlichem Verlauf ist eine
Eröffnung der neuen Kindertageseinrichtung zu August
2021 vorgesehen. Damit gegebenenfalls noch die Vorstellungen des
späteren Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können, soll
frühzeitig der Träger dieser neuen Einrichtung
bestimmt werden.
Das
Trägerauswahlverfahren
Das bei den letzten Trägerauswahlen für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.
Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20
KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu
den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.
- Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der
Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden
3.500 € gewährt. Bei 70 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung
von 245.000 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes
für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind
diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen für
den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder
und deren Familien
2.4 generationsübergreifendes Denken:
Jung & Alt
2.5 Interkulturelle Kompetenz
2.6 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.7 Übergang Kita -> Schule
2.8 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten
Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)
2.9 Angemessene Betreuung während der Ferien-
und Schließungszeiten
2.10 Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes
Angebot zur Verpflegung
2.11 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.12 Öffentlichkeitsarbeit des Trägers
(insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern
2.13 Verpflichtende Aussagen zum langfristigen
Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben
aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu
erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.14 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder Ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt
Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für
die Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.