Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung an der Kollwitzstr.
Vorlage
476/19
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung an der Kollwitzstr. heranzuziehen.

 

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 mit der Kindergartenbedarfsplanung beschäftigt. In der Vorlage Nr. 233/19 zur Kindergartenbedarfsplanung war schon darüber informiert worden, dass die zusätzlich notwendige Kita im Wohnpark Dutum am Standort Ecke Neuenkirchener Str./Kollwitzstr. gebaut werden soll.

 

Die Kindertageseinrichtung wird im Investorenmodell errichtet und dann langfristig an den noch zu bestimmenden Träger vermietet. Bei optimalem zeitlichem Verlauf ist eine Eröffnung der neuen Kindertageseinrichtung zu August 2021 vorgesehen. Damit gegebenenfalls noch die Vorstellungen des späteren Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können, soll frühzeitig der Träger dieser neuen Einrichtung bestimmt werden.

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Das bei den letzten Trägerauswahlen für Kindertageseinrichtungen angewandte Verfahren soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Für jeden Betreuungsplatz werden 3.500 € gewährt. Bei 70 Betreuungsplätzen errechnet sich eine Förderung von 245.000 €, die jedoch noch einer Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses bedarf. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:


 

 

1.    Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1     Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2     Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.    Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1     Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2     Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3     Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4     generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5     Interkulturelle Kompetenz

2.6     Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7     Übergang Kita -> Schule

2.8     Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9     Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10   Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11   Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12   Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13   Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14   bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder Ähnliches

 

3.    Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1     Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2     Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3     Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.