Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die
im Antrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen „Nachverdichtung und Erhalt des
strukturellen und baulichen Charakters eines Quartiers“ vom 24.09.2019
skizzierten Grundzüge für eine städtische Nachverdichtung, bei der, neben der
Einschränkung der Nachverdichtung in Randgebieten mit überwiegend Ein- und
Zweifamilienhausbebauung, in zentralen innerstädtischen Quartieren eine
Ausweitung der Nachverdichtung grundsätzlich möglich sein soll.
Er beauftragt die Stadtverwaltung, weiterhin Bebauungspläne oder
Quartiere für eine Einschränkung der Nachverdichtung zu identifizieren und
deren Änderung herbei zu führen.
Er beauftragt die Stadtverwaltung darüber hinaus, auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung in innenstadtnahen Quartieren besonderes Augenmerk
auf die Prüfung von Nachverdichtungspotenzialen zu legen.
Begründung:
Der Antrag von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen entspricht nach Ansicht
der Verwaltung den Zielsetzungen der Stadt Rheine zur (Innen-)Stadtentwicklung.
Der in Rheine vorhandene und zukünftige (Wohn-)Flächenbedarf sollte soweit
möglich innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges befriedigt werden.
Nachverdichtungen in innenstadtnahen bzw. urban geprägten Wohngebieten
entsprechen dem Ziel eines flächenschonenden Umgangs mit Grund und Boden und
ermöglichen eine Nutzung der vorhandenen infrastrukturellen Kapazitäten.
Grundsätzlich prüft die Verwaltung in jedem Einzelfall, ob eine
Bebauungsplanaufstellung bzw. -änderung städtebaulich umsetzbar und mit den
stadtpolitischen Zielen („innen wohnen – außen schonen“) vereinbar ist. Dabei
sind alle Belange so untereinander abzuwägen, dass keine städtebaulichen
Spannungen oder nachbarschaftlichen Konflikte entstehen.
Der Ansatz, insbesondere in zentrums- bzw. innenstadtnahen Lagen die
Nachverdichtungs- potentiale zu prüfen und zu mobilisieren, während v. a. in
Stadtrandlagen ein Erhalt gewachsener Strukturen und Nachbarschaften geschützt
werden soll, ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar und zielführend. Es ist
selbstverständlich im Einzelfall zu prüfen, welche Strategie für ein Quartier
und sein Umfeld die „richtige“ ist.
Der bestehende Arbeits- und Prüfauftrag bezüglich einer Steuerung der
Nachverdichtung und Regulierung von Wohneinheiten in Quartieren sollte im
Abgleich mit den Anforderungen an eine angemessene Nachverdichtung insbesondere
in Innenstadtlagen weiter geführt werden. Die Prüfung und Bearbeitung dieser
Anforderungen erfolgt im Abgleich mit den personellen Kapazitäten in der
Stadtplanung.
Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz
Durch eine Mobilisierung von Nachverdichtungspotentialen im (Innen-)Stadtbereich
werden einerseits Baumaßnahmen ermöglicht, die zwangsläufig auch eine
Erhöhung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase (bspw. CO2) durch eine Erhöhung
des Verkehrsaufkommens (neue Ziel- und Quellverkehre) und die Herstellung und den Transport von Baustoffen
hervorrufen. Andererseits nutzen Maßnahmen der Nachverdichtung weitgehend
vorhandene Infrastrukturen und leisten einen Beitrag zur Schonung des
Freiraums. Zu beachten ist, dass Nachverdichtungen standort- und umfeldadäquat
erfolgen, der Anteil unversiegelter Flächen ausreichend beachtet wird (GRZ I
und II) und Maßnahmen eingebunden werden, die sich positiv auf die klimatischen
Verhältnisse vor Ort auswirken (z. B. Dachbegrünungen oder Baumpflanzungen).
Aufgrund der zu erwartenden Größenordnungen bei Nachverdichtungen ist insgesamt nach Umsetzung derartiger Planungen nicht mit einer erheblich erhöhten CO2 Produktion sowie erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation zu rechnen.
Anlage 1: Antrag CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.09.2019