Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische
Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner
Sitzung am 12.12.2019 die „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle
Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung
einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis
anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß KAG
NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den
Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates (§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO
NRW).
Die derzeit
gültige „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt
Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ ist am 06.12.2018 entsprechend der Weisung
des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR
beschlossen worden.
Der Verwaltungsrat
hat in seiner Sitzung am 21.11.2019 die „Satzung über die Abfallentsorgung und
Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“ beraten und
mit der Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.
Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 12.12.2019 vollzogen werden.
Anlage 1:
Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 21.11.2019 „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallentsorgungssatzung -“