Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den
Fachausschüssen gemäß den Anlage 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter
Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen
Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen und den geänderten
Verpflichtungsermächtigungen zu.
2.
Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige
Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen
zu.
3.
Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 –
Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung
der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 3 enthaltenen Erläuterungen
zu.
4.
Der
Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW unter
Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 4 gemachten Erläuterungen zu dem
Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der
Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine
Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
5.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
Haushaltssatzung für das Jahr 2020 einschließlich der Anlagen in der Fassung
des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 unter Berücksichtigung der von den
Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen
zu beschließen.
6.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2020 wurde in der Sitzung des Rates am 24. September 2019 eingebracht.
Vom 5. November
bis zum 27. November 2019 erfolgten die Budgetberatungen in den
Fachausschüssen.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Ergebnisse der Fachausschussberatungen
Änderungen, die
sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten
Übersichten Ergebnisplan (Anlage 1) und Investitionsplan (Anlage 2)
dargestellt.
Nachfolgend sind
die einzelnen Änderungen für das Haushaltsjahr 2020 der betroffenen Fach- und
Sonderbereiche abgebildet. Änderungen, die sich in Erträgen und Aufwendungen
gegenseitig aufheben, sind nicht aufgeführt.
Ergebnisplan
Sonderbereich 0 – Verwaltungsführung - Büro des
Bürgermeisters
Budgetverschlechterung: 331.000 EUR
Produktgruppe
02 – Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Budgetverschlechterung: 30.000 EUR
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 30.000 EUR
Unterstützung von Veranstaltungen durch die Technische Betriebe Rheine
Produktgruppe
02 – Kultur
Budgetverschlechterung: 85.000 EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Mehraufwendungen: 85.000 EUR
Jugendkunstschule
Produktgruppe
07 – Sportförderung
Budgetverschlechterung: 216.000 EUR
Transferaufwendungen
Mehraufwendungen: 210.000 EUR
Investitionszuschüsse TV Mesum
Transferaufwendungen
Mehraufwendungen: 6.000 EUR
Zinszuschüsse TV Mesum
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung: 20.000 EUR
Produktgruppe
42 – Finanzen
Budgetverbesserung: 20.000 EUR
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Minderaufwendungen: 20.000 EUR
Gutachter- und Beratungskosten
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung: 15.800 EUR
Produktgruppe
51 – Stadtplanung
Budgetverschlechterung: 17.300 EUR
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 17.300 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produktgruppe
52 – Gebäudemanagement
Budgetverschlechterung: 18.800 EUR
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 15.000 EUR
Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 3.800 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produkt 5301 –
Öffentliche Verkehrsflächen
Budgetverschlechterung: 79.600 EUR
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 20.000 EUR
Aktualisierung Verkehrsentwicklungsplan
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 50.000 EUR
Beschilderung Heimatrouten
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 9.600 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produkt 5302 –
Bauverwaltung
Budgetverschlechterung: 17.300 EUR
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 17.300 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produkt 55 –
Öffentliche Grünflächen
Budgetverschlechterung: 9.600 EUR
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 9.600 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produktgruppe 56 – Bauordnung und Denkmalschutz
Budgetverbesserung: 19.400 EUR
Personalaufwendungen
Minderaufwendungen: 23.200 EUR
Stellenreduzierung
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 3.800 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produktgruppe 57 – Vermessung und Geoinformationsdienste
Budgetverbesserung: 124.700 EUR
öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
Mehrerträge: 51.000 EUR
Verwaltungsgebühren
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Mehraufwendungen: 5.000 EUR
Softwarewartung
Personalaufwendungen
Minderaufwendungen: 78.700 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Produkt 58 –
Umwelt und Klimaschutz
Budgetverschlechterung: 17.300 EUR
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 17.300 EUR
Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5
Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und
Integration
Budgetverbesserung: 169.900 EUR
Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit
Budgetverbesserung: 93.300 EUR
Produkt 8103 – Hilfen für Asylbewerber
Budgetverbesserung: 93.300 EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Mindererträge: 200.000 EUR
Pauschalierte Landeszuweisung FlüAG
Kostenerstattungen
Mehrerträge: 26.900 EUR
Gemeinsam klappt´s - Personalkostenerstattung
Personalaufwendungen
Mehraufwendungen: 33.600 EUR
Gemeinsam klappt´s - Personalkosten
Transferaufwendungen
Minderaufwendungen: 90.000 EUR
Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz - ohne Krankenhilfeleistungen
Transferaufwendungen
Minderaufwendungen: 210.000 EUR
geringere Fallzahlen Solidarfonds Krankenhilfe
Produktgruppe 82 – Ausländerbehörde
Budgetverbesserung: 3.500 EUR
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mehrerträge: 5.000 EUR
Abschiebemaßnahmen - Kostenerstattungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 1.500 EUR
Mobilitätsmanagement
Produktgruppe 83 – Soziale Transferleistungen
Budgetverbesserung: 73.100 EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Mindererträge: 20.000 EUR
Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mindererträge: 76.900 EUR
Personalkostenerstattungen SGB II
Transferaufwendungen
Minderaufwendungen: 150.000 EUR
Anteil an den kommunalen Kosten des SGB II
Transferaufwendungen
Minderaufwendungen: 20.000 EUR
Leistungen aus der Ausgleichsabgabe
Sonderprojekt – „Rahmenplan Innenstadt“
Budgetverschlechterung: 118.000 EUR
Produktgruppe 5942 – Projekt B - Vielfältiger Handelsstandort
Budgetverschlechterung: 118.000 EUR
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mehraufwendungen: 118.000 EUR
Entwicklung der Immobilie Hertie - Verlegung von Leitungen
Investitionsplan
Fachbereich 0 – Verwaltungsführung - Büro des
Bürgermeisters
Budgetverschlechterung: 12.000 EUR
Produktgruppe
07 – Sportförderung
Budgetverschlechterung: 12.000 EUR
Auszahlungen aus aktivierbaren Zuwendungen
Mehrauszahlungen: 12.000 EUR
Tilgungszuschüsse TV Mesum
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverbesserung: 73.600 EUR
Produktgruppe
52 – Gebäudemanagement
Budgetverschlechterung: 34.400 EUR
sonstige Investitionseinzahlungen
Mehreinzahlungen: 49.600 EUR
Zuwendungen Kardinal-von-Galen-Schule
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Mehrauszahlungen: 14.000 EUR
Neubau Fahrradständer und Abfallcontainerstellplatz
Kardinal-von-Galen-Schule
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Mehrauszahlungen: 70.000 EUR
Planungskosten Sporthalle Paul-Gerhardt-Schule
Produktgruppe
53 – Öffentliche Verkehrsflächen
Budgetverbesserung: 363.000 EUR
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Minderauszahlungen: 348.000 EUR
Ludgerusring (Im Schultenhoek - Schwanenburg)
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Mindereinzahlungen: 270.000
Ludgerusring (Im Schultenhoek - Schwanenburg)
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Minderauszahlungen: 400.000 EUR
Schleupestraße (Eichenstraße - Anton-Führer-Straße)
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Mindereinzahlungen: 235.000
Schleupestraße (Eichenstraße - Anton-Führer-Straße)
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Minderauszahlungen: 620.000 EUR
Birkenallee (Dorfstraße - Am Stadtwalde)
Die in 2020 eingeplante Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 ist nicht mehr erforderlich.
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Mindereinzahlungen: 500.000
Birkenallee (Dorfstraße - Am Stadtwalde)
Produktgruppe
55 – Öffentliche Grünflächen
Budgetverschlechterung: 255.000 EUR
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Mehrauszahlungen: 35.000 EUR
Fuß- und Radweg Mesum Nord
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Mehrauszahlungen: 220.000 EUR
Fuß- und Radweg Wohnpark Dutum (Sutrumer - bis Neuenkirchener Straße)
Sonderprojekt – „IHK Dorenkamp“
Budgetverschlechterung: 139.400 EUR
Produktgruppe 5930 – Projekt B - Öffentlicher Raum
Budgetverschlechterung: 139.400 EUR
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Mehraufwendungen: 139.400 EUR
Neubau Begegnungszentrum
2. Sonstige
Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets
Hier sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.
Ergebnisplan
Sonderbereich 3 – Recht- und Ordnung
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 34.000 EUR
- Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 34.000 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Änderung Sondernutzungssatzung |
-34.000 EUR |
-34.000 EUR |
-34.000 EUR |
-34.000 EUR |
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 88.000 EUR
- Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 88.000 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Veränderung der Zuwendung für den Eigenbetrieb Kloster
Bentlage aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020 |
-87.000 EUR |
-47.000 EUR |
-46.000 EUR |
-49.000 EUR |
Veränderung der Ausschüttung der Stadtwerke Rheine GmbH
aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020 und der Ausweitung des ÖPNV |
-1.000 EUR |
258.000 EUR |
658.000 EUR |
692.000 EUR |
Veränderung der Ausschüttung der Technischen Betriebe
Rheine aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020 |
0 EUR |
1.397.000 EUR |
1.253.000 EUR |
1.088.000 EUR |
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 48.800 EUR
Produktbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 48.800 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Amtshilfevereinbarung - |
-48.800 EUR |
-50.600 EUR |
-50.400 EUR |
-50.400 EUR |
Fachbereich 7 – Interner Service
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 12.600 EUR
Produktbereich 7 – Interner Service
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 12.600 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Amtshilfevereinbarung - |
-12.600 EUR |
-14.200 EUR |
-16.000 EUR |
-16.000 EUR |
Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und
Integration
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 205.800 EUR
Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 230.000 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Integrationspauschale – keine Weitergabe durch das Land |
-230.000 EUR |
-160.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Produktgruppe 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Schulpauschale |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
Nachrichtlich:
Zur Vorlage Nr. 505/19 „Sprachoffensive - Antrag der SPD
Fraktion vom 06.11.2019“:
auf Grundlage des Beschlussvorschlages wurden keine weiteren Mittel eingeplant.
Investitionsplan
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2020: 0 EUR
Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement
Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2020: 0 EUR
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Belastungsausgleich G9 |
0 EUR |
0 EUR |
273.000 EUR |
548.000 EUR |
Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR
Produktgruppe 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR
Beschreibung |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Schulpauschale |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
24.200 EUR |
3. Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Die Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus den folgenden Übersichten:
Ergebnisplan (in
EUR):
Änderungen |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteile Einkommen- und Umsatzsteuer |
527.000 |
435.000 |
-735.000 |
-751.000 |
Vergnügungssteuer |
-205.000 |
-205.000 |
-205.000 |
-205.000 |
Schlüsselzuweisung |
315.000 |
2.581.0000 |
2.015.000 |
2.862.000 |
Abrechnung Einheitslasten-beteiligung (ELAG) |
1.003.000 |
112.000 |
0 |
0 |
Konzessionsabgaben |
79.000 |
84.000 |
111.000 |
77.000 |
Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschlägen und
Erstattungszinsen Gewerbesteuer (aufgrund Bescheidlage) |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
Kreisumlage |
643.000 |
-355.000 |
35.000 |
264.000 |
Versorgungsaufwendungen |
66.000 |
68.000 |
70.000 |
72.000 |
Verwahrentgelte (aufgrund Liquiditätsplanung) |
-75.000 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
2.360.000 |
2.727.000 |
1.298.000 |
2.326.000 |
Investitionsplan
(in EUR):
Änderungen |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Investitionspauschale |
44.000 |
46.000 |
48.000 |
51.000 |
Summe |
44.000 |
46.000 |
48.000 |
51.000 |
In den Anlagen 3 und 4 ist der Sonderbereich 9 aktualisiert dargestellt.
Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes sind bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020 in der Ratssitzung am 14. Januar 2020 noch folgende Änderungen einzuarbeiten:
- ggf. Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
4. Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen ist in der Ratssitzung am 24. September 2019 eingebracht worden.
Nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO) ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen. In § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erhaben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheine über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2020 ist auf der Internetseite der Stadt Rheine www.rheine.de > Rathaus und Service > Bekanntmachungen am 08. Oktober 2019 bereitgestellt worden.
In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 29. Oktober 2019 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einlegen können.
In dieser Frist sind insgesamt sechs Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2020 eingegangen (Anlage 6).
Einwendung Nr. 1
Die Einwendung bezieht sich insbesondere auf die Veranschlagung von Bau- und Einrichtungskosten für die Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule Neubau“.
In seiner Sitzung vom 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine (Vorlage 216/19) die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu festgelegt. Aus diesem Grund sind im Haushalt für das Jahr 2020 bereits Mittel für die Planung und Durchführung der Maßnahme bis 2023 veranschlagt worden. Voraussetzung für die weiteren Planungen ist eine Standortentscheidung, die aktuell für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet wird. Die ersten Beratungen sind für Anfang 2020 vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist am 24.09.2019 in die Ratssitzung eingebracht und daraufhin am 08.10.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Einwendung Nr. 2
In der Einwendung wird die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheine und deren finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt thematisiert.
Es wird auf die Beratung im Rat der Stadt Rheine am 03.12.2019 (Vorlage 496/19) verwiesen, in der die verschiedenen Organisationsstrukturen des ÖPNV in Rheine sowie deren mögliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden. Der Rat hat dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung unter anderem beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtverkehr Rheine unter Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes und der heutigen Funktionen der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) nach Maßgabe der hiesigen Beschlussfassung und der darin getroffenen Festlegungen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Stadtverkehr sicherzustellen. Außerdem soll die Verwaltung die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine (VSR) für den benötigten Zeitraum ab dem 01.10.2020 bis zur Umsetzung der Neuvergabe durch die Stadt Rheine weiterhin mit dem Stadtverkehr Rheine betrauen.
Einwendung Nr. 3
Die Einwendung bezieht sich auf die Prognose der Schlüsselzuweisungen sowie deren Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.
Die im Entwurf veranschlagte Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der gemeinsam vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden erstellten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (GFG 2020). Für die Folgejahre sind die vom Land in den Orientierungsdaten vorgegebenen Veränderungssätze (für 2021 mit einem Abschlag) verwendet werden. Nach der Veröffentlichung der aktuellen Modellrechnung im November 2019 sind die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden (siehe Ziffer 3 dieser Vorlage).
Einwendung Nr. 4
Die Einwendung befasst sich mit der Prognose und Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten ermittelt, in denen die Steuerschätzungen verarbeitet sind. Die für den Haushaltsplanentwurf verwendeten Daten basieren auf die Steuerschätzung im Mai, zwischenzeitlich erfolgte eine Aktualisierung der Orientierungsdaten an die November-Steuerschätzung. Daher sind die Haushaltsansätze überarbeitet worden und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden (siehe Ziffer 3 dieser Vorlage).
Bei der Ermittlung der Ansätze für die Gewerbesteuer sind ebenfalls die teilweise gekürzten Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten des Landes berücksichtigt worden.
Einwendung Nr. 5
Die Einwendung bezieht sich auf die baubedingte Schließung des Freibades im kommenden Jahr und die damit verbundenen Einschränkungen der Bademöglichkeiten für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ferienpass thematisiert und mögliche Alternativen bzw. Modifikationen zum bisherigen Ferienpass aufgezeigt.
Es wird auf einen Fraktionsantrag vom 12.11.2019 sowie auf die Beratungen und die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2019 verwiesen, die sich mit dieser Thematik befassen. Die Verwaltung soll für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2020 eine Vorlage über Kompensationsmöglichkeiten erstellen.
Einwendung Nr. 6
Die Einwendung bezieht sich auf die Kostenermittlung und Einplanung von Haushaltsmitteln für Stadtbusbegleiter zum 01.01.2020, die insbesondere Senioren oder Menschen mit Behinderung bei Busfahrten behilflich sein sollen.
Die Anregung soll in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat oder dem Beirat für Menschen mit Behinderung, vorgestellt und gegebenenfalls in die weiteren Planungen übernommen werden.
5. Zusammenfassung
Abschließend ergeben sich für den Ergebnisplan folgende Werte (in TEUR):
Beschreibung |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Jahresergebnis Entwurf 2020 |
109 |
- 5.950 |
- 9.139 |
- 8.509 |
Ergebnisse Fachausschuss-beratungen |
-275 |
- 61 |
-44 |
177 |
Sonstige Änderungen Fachbereichs-budgets |
-389 |
1.373 |
1.789 |
1.655 |
Änderungen Sonderbereich 9 |
2.360 |
2.727 |
1.298 |
2.326 |
Summe |
1.805 |
- 1.911 |
- 6.096 |
- 4.351 |
C. Weiteres
Verfahren
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist im Rat am 14. Januar 2020 vorgesehen.
Anschließend ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und damit die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Änderung der Fachausschüsse (Ergebnisplan)
Anlage 2: Änderung der Fachausschüsse (Investitionsplan)
Anlage 3: Sonderbereich 9 (Ergebnisplan)
Anlage 4: Sonderbereich 9 (Investitionsplan)
Anlage 5: Wirtschaftsplan 2020 - Technische Betriebe Rheine
Anlage 6: Einwendungen