Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlage 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen und den geänderten Verpflichtungsermächtigungen zu.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

3.      Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 3 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

4.      Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80  Abs. 3 Gemeindeordnung NRW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 4 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

5.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2020 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

6.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Rates am 24. September 2019 eingebracht.

 

Vom 5. November bis zum 27. November 2019 erfolgten die Budgetberatungen in den Fachausschüssen.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1. Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Änderungen, die sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten Übersichten Ergebnisplan (Anlage 1) und Investitionsplan (Anlage 2) dargestellt.

Nachfolgend sind die einzelnen Änderungen für das Haushaltsjahr 2020 der betroffenen Fach- und Sonderbereiche abgebildet. Änderungen, die sich in Erträgen und Aufwendungen gegenseitig aufheben, sind nicht aufgeführt.

 

Ergebnisplan

 

Sonderbereich 0 – Verwaltungsführung - Büro des Bürgermeisters

Budgetverschlechterung: 331.000 EUR

 

Produktgruppe 02 – Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Budgetverschlechterung: 30.000 EUR

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 30.000 EUR

Unterstützung von Veranstaltungen durch die Technische Betriebe Rheine

 

Produktgruppe 02 – Kultur

Budgetverschlechterung: 85.000 EUR

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Mehraufwendungen: 85.000 EUR

Jugendkunstschule

 

Produktgruppe 07 – Sportförderung

Budgetverschlechterung: 216.000 EUR

 

Transferaufwendungen

Mehraufwendungen: 210.000 EUR

Investitionszuschüsse TV Mesum

 

Transferaufwendungen

Mehraufwendungen: 6.000 EUR

Zinszuschüsse TV Mesum

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Budgetverbesserung: 20.000 EUR

 

Produktgruppe 42 – Finanzen

Budgetverbesserung: 20.000 EUR

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Minderaufwendungen: 20.000 EUR

Gutachter- und Beratungskosten

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverschlechterung: 15.800 EUR

 

Produktgruppe 51 – Stadtplanung

Budgetverschlechterung: 17.300 EUR

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 17.300 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

Budgetverschlechterung: 18.800 EUR

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 15.000 EUR

Prüfung nicht ortsfester elektrischer Anlagen

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 3.800 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produkt 5301 – Öffentliche Verkehrsflächen

Budgetverschlechterung: 79.600 EUR

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 20.000 EUR

Aktualisierung Verkehrsentwicklungsplan

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 50.000 EUR

Beschilderung Heimatrouten

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 9.600 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produkt 5302 – Bauverwaltung

Budgetverschlechterung: 17.300 EUR

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 17.300 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produkt 55 – Öffentliche Grünflächen

Budgetverschlechterung: 9.600 EUR

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 9.600 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produktgruppe 56 – Bauordnung und Denkmalschutz

Budgetverbesserung: 19.400 EUR

 

Personalaufwendungen

Minderaufwendungen: 23.200 EUR

Stellenreduzierung

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 3.800 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produktgruppe 57 – Vermessung und Geoinformationsdienste

Budgetverbesserung: 124.700 EUR

 

öffentlich rechtliche Leistungsentgelte

Mehrerträge: 51.000 EUR

Verwaltungsgebühren

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Mehraufwendungen: 5.000 EUR

Softwarewartung

 

Personalaufwendungen

Minderaufwendungen: 78.700 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Produkt 58 – Umwelt und Klimaschutz

Budgetverschlechterung: 17.300 EUR

 

Personalaufwendungen

Mehraufwendungen: 17.300 EUR

Verschiebung von Personalaufwand innerhalb des Fachbereiches 5

 

Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

Budgetverbesserung: 169.900 EUR

 

                  Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit

Budgetverbesserung: 93.300 EUR

 

      Produkt 8103 – Hilfen für Asylbewerber

      Budgetverbesserung: 93.300 EUR

 

           Zuwendungen und allgemeine Umlagen

           Mindererträge: 200.000 EUR

            Pauschalierte Landeszuweisung FlüAG

 

           Kostenerstattungen

            Mehrerträge: 26.900 EUR

            Gemeinsam klappt´s - Personalkostenerstattung

 

           Personalaufwendungen

            Mehraufwendungen: 33.600 EUR

            Gemeinsam klappt´s - Personalkosten

 

           Transferaufwendungen

           Minderaufwendungen: 90.000 EUR

            Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz - ohne Krankenhilfeleistungen

 

           Transferaufwendungen

           Minderaufwendungen: 210.000 EUR

            geringere Fallzahlen Solidarfonds Krankenhilfe

 

Produktgruppe 82 – Ausländerbehörde

Budgetverbesserung: 3.500 EUR

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Mehrerträge: 5.000 EUR

Abschiebemaßnahmen - Kostenerstattungen

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 1.500 EUR

Mobilitätsmanagement

 

Produktgruppe 83 – Soziale Transferleistungen

Budgetverbesserung: 73.100 EUR

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Mindererträge: 20.000 EUR

Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Mindererträge: 76.900 EUR

Personalkostenerstattungen SGB II

 

Transferaufwendungen

Minderaufwendungen: 150.000 EUR

Anteil an den kommunalen Kosten des SGB II

 

Transferaufwendungen

Minderaufwendungen: 20.000 EUR

Leistungen aus der Ausgleichsabgabe

 

Sonderprojekt – „Rahmenplan Innenstadt“

Budgetverschlechterung: 118.000 EUR

 

Produktgruppe 5942  – Projekt B - Vielfältiger Handelsstandort

Budgetverschlechterung: 118.000 EUR

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Mehraufwendungen: 118.000 EUR

Entwicklung der Immobilie Hertie - Verlegung von Leitungen

 


 

Investitionsplan

 

Fachbereich 0 – Verwaltungsführung - Büro des Bürgermeisters

Budgetverschlechterung: 12.000 EUR

 

Produktgruppe 07 – Sportförderung

Budgetverschlechterung: 12.000 EUR

 

Auszahlungen aus aktivierbaren Zuwendungen

Mehrauszahlungen: 12.000 EUR

Tilgungszuschüsse TV Mesum

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverbesserung: 73.600 EUR

 

Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

Budgetverschlechterung: 34.400 EUR

 

sonstige Investitionseinzahlungen

Mehreinzahlungen: 49.600 EUR

Zuwendungen Kardinal-von-Galen-Schule

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Mehrauszahlungen: 14.000 EUR

Neubau Fahrradständer und Abfallcontainerstellplatz
Kardinal-von-Galen-Schule

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Mehrauszahlungen: 70.000 EUR

Planungskosten Sporthalle Paul-Gerhardt-Schule

 

Produktgruppe 53 – Öffentliche Verkehrsflächen

Budgetverbesserung: 363.000 EUR

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Minderauszahlungen: 348.000 EUR

Ludgerusring (Im Schultenhoek - Schwanenburg)

 

Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

Mindereinzahlungen: 270.000

Ludgerusring (Im Schultenhoek - Schwanenburg)

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Minderauszahlungen: 400.000 EUR

Schleupestraße (Eichenstraße - Anton-Führer-Straße)

 

Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

Mindereinzahlungen: 235.000

Schleupestraße (Eichenstraße - Anton-Führer-Straße)

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Minderauszahlungen: 620.000 EUR

Birkenallee (Dorfstraße - Am Stadtwalde)

Die in 2020 eingeplante Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 ist nicht mehr erforderlich.

 

Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

Mindereinzahlungen: 500.000

Birkenallee (Dorfstraße - Am Stadtwalde)

 

 

Produktgruppe 55 – Öffentliche Grünflächen

Budgetverschlechterung: 255.000 EUR

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Mehrauszahlungen: 35.000 EUR

Fuß- und Radweg Mesum Nord

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Mehrauszahlungen: 220.000 EUR

Fuß- und Radweg Wohnpark Dutum (Sutrumer - bis Neuenkirchener Straße)

 

Sonderprojekt – „IHK Dorenkamp“

Budgetverschlechterung: 139.400 EUR

 

Produktgruppe 5930  – Projekt B - Öffentlicher Raum

Budgetverschlechterung: 139.400 EUR

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Mehraufwendungen: 139.400 EUR

Neubau Begegnungszentrum

 

 


 

2. Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets

 

Hier sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.

 

Ergebnisplan

 

Sonderbereich 3 – Recht- und Ordnung

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 34.000 EUR

 

-      Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 34.000 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Änderung Sondernutzungssatzung

-34.000 EUR

-34.000 EUR

-34.000 EUR

-34.000 EUR

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 88.000 EUR

 

-      Produktgruppe 42 – Finanzen

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 88.000 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Veränderung der Zuwendung für den Eigenbetrieb Kloster Bentlage aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020

-87.000 EUR

-47.000 EUR

-46.000 EUR

-49.000 EUR

Veränderung der Ausschüttung der Stadtwerke Rheine GmbH aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020 und der Ausweitung des ÖPNV

-1.000 EUR

258.000 EUR

658.000 EUR

692.000 EUR

Veränderung der Ausschüttung der Technischen Betriebe Rheine aufgrund des Wirtschaftsplanes 2020
(vgl. Anlage 5)

0 EUR

1.397.000 EUR

1.253.000 EUR

1.088.000 EUR

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 48.800 EUR

 

Produktbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 48.800 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Amtshilfevereinbarung -
Erträge, teilweise Neukalkulation der von der Stadt erbrachten Leistungsmengen

-48.800 EUR

-50.600 EUR

-50.400 EUR

-50.400 EUR

 

 

Fachbereich 7 – Interner Service

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 12.600 EUR

 

Produktbereich 7 – Interner Service

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 12.600 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Amtshilfevereinbarung -
Erträge, teilweise Neukalkulation der von der Stadt erbrachten Leistungsmengen

-12.600 EUR

-14.200 EUR

-16.000 EUR

-16.000 EUR

 

 

Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 205.800 EUR

 

                  Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2020: 230.000 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Integrationspauschale – keine Weitergabe durch das Land

-230.000 EUR

-160.000 EUR

0 EUR

0 EUR

 

 

                  Produktgruppe 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Schulpauschale

24.200 EUR

24.200 EUR

24.200 EUR

24.200 EUR

 

 

Nachrichtlich:

Zur Vorlage Nr. 505/19 „Sprachoffensive - Antrag der SPD Fraktion vom 06.11.2019“:
auf Grundlage des Beschlussvorschlages wurden keine weiteren Mittel eingeplant.

 

 


 

Investitionsplan

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2020: 0 EUR

 

Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

Budgetveränderung für das Haushaltsjahr 2020: 0 EUR

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Belastungsausgleich G9

0 EUR

0 EUR

273.000 EUR

548.000 EUR

 

 

Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR

 

                  Produktgruppe 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2020: 24.200 EUR

 

Beschreibung

2019

2020

2021

2022

Schulpauschale

24.200 EUR

24.200 EUR

24.200 EUR

24.200 EUR

 

 

3.      Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

Die Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus den folgenden Übersichten:

 

Ergebnisplan (in EUR):

 

Änderungen

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteile Einkommen- und Umsatzsteuer
(aufgrund Regionalisierung Steuerschätzung November 2019, einschl. Weiterleitung Bundeshilfen Integration über Gemeindeanteil Umsatzsteuer in 2020 und 2021)

527.000

435.000

-735.000

-751.000

Vergnügungssteuer
(aufgrund aktueller Bescheidlage und verändertem Hebesatz Apparatesteuer)

-205.000

-205.000

-205.000

-205.000

Schlüsselzuweisung
(aufgrund GFG-Modellrechnung, ELAG-Modellrechnung,
Regionalisierung Steuerschätzung November 2019 und Ist-Werte Gewerbesteuer)

315.000

2.581.0000

2.015.000

2.862.000

Abrechnung Einheitslasten-beteiligung (ELAG)
(aufgrund Modellrechnung)

1.003.000

112.000

0

0

Konzessionsabgaben
(aufgrund Wirtschaftsplan Stadtwerke Rheine GmbH)

79.000

84.000

111.000

77.000

Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschlägen und Erstattungszinsen Gewerbesteuer

(aufgrund Bescheidlage)

7.000

7.000

7.000

7.000

Kreisumlage
(aufgrund GFG-Modellrechnung,
ELAG-Modellrechnung,
Regionalisierung Steuerschätzung November 2019, Hebesatz Kreishaushalt und Ist-Werte Gewerbesteuer)

643.000

-355.000

35.000

264.000

Versorgungsaufwendungen
(aufgrund Anpassung Versorgungskassenbeiträge)

66.000

68.000

70.000

72.000

Verwahrentgelte

(aufgrund Liquiditätsplanung)

-75.000

0

0

0

Summe

2.360.000

2.727.000

1.298.000

2.326.000

 

 

Investitionsplan (in EUR):

 

Änderungen

2020

2021

2022

2023

Investitionspauschale
(aufgrund GFG-Modellrechnung)

44.000

46.000

48.000

51.000

Summe

44.000

46.000

48.000

51.000

 

In den Anlagen 3 und 4 ist der Sonderbereich 9 aktualisiert dargestellt.

 

Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes sind bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020 in der Ratssitzung am 14. Januar 2020 noch folgende Änderungen einzuarbeiten:

 

-          ggf. Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

 

 

4.       Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen ist in der Ratssitzung am 24. September 2019 eingebracht worden.

 

Nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO) ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen. In § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:

 

„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erhaben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheine über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2020 ist auf der Internetseite der Stadt Rheine www.rheine.de > Rathaus und Service > Bekanntmachungen am 08. Oktober 2019 bereitgestellt worden.

 

In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 29. Oktober 2019 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einlegen können.

 

In dieser Frist sind insgesamt sechs Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2020 eingegangen (Anlage 6).

 

Einwendung Nr. 1

 

Die Einwendung bezieht sich insbesondere auf die Veranschlagung von Bau- und Einrichtungskosten für die Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule Neubau“.

           

In seiner Sitzung vom 09.07.2019 hat der Rat der Stadt Rheine (Vorlage 216/19) die Zügigkeit der Elsa-Brändström-Realschule neu festgelegt. Aus diesem Grund sind im Haushalt für das Jahr 2020 bereits Mittel für die Planung und Durchführung der Maßnahme bis 2023 veranschlagt worden. Voraussetzung für die weiteren Planungen ist eine Standortentscheidung, die aktuell für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereitet wird. Die ersten Beratungen sind für Anfang 2020 vorgesehen.

           

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist am 24.09.2019 in die Ratssitzung eingebracht und daraufhin am 08.10.2019 öffentlich bekannt gemacht worden ist.

 

 

Einwendung Nr. 2

In der Einwendung wird die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Rheine und deren finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt thematisiert.

 

Es wird auf die Beratung im Rat der Stadt Rheine am 03.12.2019 (Vorlage 496/19) verwiesen, in der die verschiedenen Organisationsstrukturen des ÖPNV in Rheine sowie deren mögliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden. Der Rat hat dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung unter anderem beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtverkehr Rheine unter Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes und der heutigen Funktionen der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) nach Maßgabe der hiesigen Beschlussfassung und der darin getroffenen Festlegungen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Stadtverkehr sicherzustellen. Außerdem soll die Verwaltung die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine (VSR) für den benötigten Zeitraum ab dem 01.10.2020 bis zur Umsetzung der Neuvergabe durch die Stadt Rheine weiterhin mit dem Stadtverkehr Rheine betrauen. 

 

Einwendung Nr. 3

 

Die Einwendung bezieht sich auf die Prognose der Schlüsselzuweisungen sowie deren Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.

 

Die im Entwurf veranschlagte Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der gemeinsam vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden erstellten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (GFG 2020). Für die Folgejahre sind die vom Land in den Orientierungsdaten vorgegebenen Veränderungssätze (für 2021 mit einem Abschlag) verwendet werden. Nach der Veröffentlichung der aktuellen Modellrechnung im November 2019 sind die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden (siehe Ziffer 3 dieser Vorlage).

 

 

Einwendung Nr. 4

 

Die Einwendung befasst sich mit der Prognose und Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt für das Jahr 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung.

           

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Orientierungsdaten ermittelt, in denen die Steuerschätzungen verarbeitet sind. Die für den Haushaltsplanentwurf verwendeten Daten basieren auf die Steuerschätzung im Mai, zwischenzeitlich erfolgte eine Aktualisierung der Orientierungsdaten an die November-Steuerschätzung. Daher sind die Haushaltsansätze überarbeitet worden und an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden (siehe Ziffer 3 dieser Vorlage).

 

Bei der Ermittlung der Ansätze für die Gewerbesteuer sind ebenfalls die teilweise gekürzten Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten des Landes berücksichtigt worden.

 

 

Einwendung Nr. 5

 

Die Einwendung bezieht sich auf die baubedingte Schließung des Freibades im kommenden Jahr und die damit verbundenen Einschränkungen der Bademöglichkeiten für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ferienpass thematisiert und mögliche Alternativen bzw. Modifikationen zum bisherigen Ferienpass aufgezeigt.

 

Es wird auf einen Fraktionsantrag vom 12.11.2019 sowie auf die Beratungen und die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 21.11.2019 verwiesen, die sich mit dieser Thematik befassen. Die Verwaltung soll für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2020 eine Vorlage über Kompensationsmöglichkeiten erstellen.

 

 

Einwendung Nr. 6

 

Die Einwendung bezieht sich auf die Kostenermittlung und Einplanung von Haushaltsmitteln für Stadtbusbegleiter zum 01.01.2020, die insbesondere Senioren oder Menschen mit Behinderung bei Busfahrten behilflich sein sollen. 

 

Die Anregung soll in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise dem Seniorenbeirat oder dem Beirat für Menschen mit Behinderung, vorgestellt und gegebenenfalls in die weiteren Planungen übernommen werden.

 

 

5.      Zusammenfassung

 

Abschließend ergeben sich für den Ergebnisplan folgende Werte (in TEUR):

 

Beschreibung

2020

2021

2022

2023

Jahresergebnis Entwurf 2020

109

- 5.950

- 9.139

- 8.509

Ergebnisse Fachausschuss-beratungen

-275

- 61

-44

177

Sonstige Änderungen Fachbereichs-budgets

-389

1.373

1.789

1.655

Änderungen Sonderbereich 9

2.360

2.727

1.298

2.326

Summe

1.805

- 1.911

- 6.096

- 4.351

 

 

C. Weiteres Verfahren

 

Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist im Rat am 14. Januar 2020 vorgesehen.

Anschließend ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und damit die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1: Änderung der Fachausschüsse (Ergebnisplan)

Anlage 2: Änderung der Fachausschüsse (Investitionsplan)

Anlage 3: Sonderbereich 9 (Ergebnisplan)

Anlage 4: Sonderbereich 9 (Investitionsplan)

Anlage 5: Wirtschaftsplan 2020 - Technische Betriebe Rheine

Anlage 6: Einwendungen