im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Stichstraße
„Brökers Wiese“ befindet sich in den
Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286 , Kennwort: „Mesum Nord –
Teil III“. Die Straße liegt nördlich des Lindvennweges und zweigt von der Thiestraße in westliche
Richtung ab.
Nach Norden hin ist ein Fuß-/Radweg in 3,0 m
Breite im Bebauungsplan festgelegt, der von der Stichstraße eine Verbindung zum
zukünftigen Geh-/Radweg im öffentlichen Grünflächen-bereich schaffen wird, so dass der Spielplatz im Osten und die
Kita im Westen fußläufig gut zu erreichen sind.
Die Straße
„Brökers Wiese“ ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit
Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00
m festgesetzt und im Wendehammer auf 22,0 m aufgeweitet. Die Ausbaulänge liegt
bei 71 m.
Der Fuß- und
Radweg verfügt über eine Länge von 29 m.
Da die
angrenzenden Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam
mit den umliegenden Straßen (Vierngrund, Franz-Sievers-Straße,
Heinrich-Hembrock-Straße usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als
verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die Straße
„Brökers Wiese“ ist über die Thiestraße
(zurzeit T 30 Zone) zu erreichen und mündet nach knapp 50 Metern in einem
Wendehammer. Die Stichstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der
Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur
Verfügung. Für Fußgänger und Radfahrer bietet die Straße eine Anbindung zum
weiterführenden Fuß-/Radweg (nördlich) mit Grünfläche in Richtung einer neu
gebauten Kindertagesstätte. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut
werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
a) Brökers
Wiese (verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet
sich im Wendehammer auf. Hier liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche bei
6,00 m bis 7,25 m und die Breite der Baumbeete bei 2,50 m.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Vor dem unbebauten
Grundstück ist ein Eisenholzbaum im Baumbeet vorgesehen; für den Wendehammer
ist der „Französischer Ahorn“ eingeplant.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen ist ein Strauchbeet vorgesehen, das mit dem Solitärstrauch
„Späte Vogelbeere“ bepflanzt werden soll.
b) Fuß-
und Radweg (Thiestraße bis Hohe Heideweg):
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein
3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung des nördlich geplanten Fuß-/Radweges mit
Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Beton-steinpflaster erstellt
werden.
4. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Straße
„Brökers Wiese“ sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von
6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungs-merkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Straße „Brökers Wiese“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Voraussichtlich ist eine Erschließungseinheit mit der
Anlage Thiestraße zu bilden.
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Straße
„Brökers Wiese“ erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich
im Sommer/Herbst 2020.
9. Finanzierung
Die Durchführung
der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe
Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine
Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 %
des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten
erhoben.
10. Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der „Brökers Wiese“ mit den geplanten Einengungen der
Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage