im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die T-förmige
Franz-Sievers-Straße liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil III“. Die Stichstraße
zweigt von der Thiestraße in westliche Richtung ab.
Südlich der Straße ist ein Fuß-/Radweg in 3,0
m Breite im Bebauungsplan festgelegt, der von der Stichstraße eine Verbindung
zum zukünftigen Geh-/Radweg im öffentlichen Grünflächen-bereich schaffen wird, so dass der Spielplatz im Osten und die
Kita im Westen fußläufig gut zu erreichen sind.
Die Franz-
Sievers-Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit
Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00
m festgesetzt und ist im Wendehammer auf 22,0 m aufgeweitet. In Richtung Fuß-
und Radweg verschmälert sich die Straße auf 3,0 m. Die Ausbaulänge der Straße
liegt bei 150 Metern, die Länge des Radweges bei 11 Metern.
Da die
angrenzenden Grundstücke größtenteils bebaut sind, soll die Straße nun
gemeinsam mit den umliegenden Straßen (Brökers Wiese, Vierngrund,
Heinrich-Hembrock-Straße usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als
verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die
Franz-Sievers-Straße ist über die Thiestraße (zurzeit T 30 Zone) erreichbar und
stellt eine Verlängerung der Josef-Schepers-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)
dar. Nach 75 Metern zweigt ein Fahrbahnast nach Nordosten hin ab und mündet in
einem Wendehammer. Der andere Fahrbahnast endet vor dem Fuß- und Radweg. Die
Stichstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als
Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke, bietet
Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Für
Fußgänger und Radfahrer bietet die Straße eine Anbindung zum weiterführenden
Fuß-/Radweg (südlich). Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich
im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
a) Franz-Sievers-Straße
(verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet
sich im Wendehammer auf. Hier liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche bei
6,00 m bis 7,25 m und die Breite der Baumbeete bei 2,50 m.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Im Einmündungsbereich
sind der Eisenholzbaum und der Zierapfel (Street Parade) vorgesehen. Im
Wendehammer werden zwei Scharlach-Ahorn-Bäume angepflanzt.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen wird ein Strauchbeet mit „Ungarischer Flieder“ eingeplant
und bei einem Beet entfällt die Strauchbepflanzung aufgrund vorhandener
Schieberkappen/ Hausanschlüssen.
b) Fuß-
und Radweg:
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein
3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung des südlich geplanten Fuß-/Radweges mit
Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Beton-steinpflaster erstellt
werden.
4. Entwässerung
Die Ableitung des
Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen
Regenwasserkanal.
Im Radweg wird in
Richtung des südlichen Grabens ein neues Teilstück als Regenwasser-kanal
ergänzt, so dass bei Starkregen ein Notüberlauf zum Graben zur Verfügung
gestellt wird.
5. Beleuchtung
Für die
Franz-Sievers-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe
von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungs-merkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Franz-Sievers-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Voraussichtlich ist eine Erschließungseinheit mit der
Anlage Thiestraße zu bilden.
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Franz-Sievers-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020.
9. Finanzierung
Die Durchführung der
Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe
Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine
Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 %
des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten
erhoben.
10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Franz-Sievers-Straße mit den geplanten Einengungen
der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Franz-Sievers-Str. zur Offenlage