Betreff
Ausbau Franz-Sievers-Straße (53014-3720)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
004/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die T-förmige Franz-Sievers-Straße liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil III“. Die Stichstraße zweigt von der Thiestraße in westliche Richtung ab.

Südlich der Straße ist ein Fuß-/Radweg in 3,0 m Breite im Bebauungsplan festgelegt, der von der Stichstraße eine Verbindung zum zukünftigen Geh-/Radweg im öffentlichen Grünflächen-bereich schaffen wird, so dass der Spielplatz im Osten und die Kita im Westen fußläufig gut zu erreichen sind.

 

Die Franz- Sievers-Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00 m festgesetzt und ist im Wendehammer auf 22,0 m aufgeweitet. In Richtung Fuß- und Radweg verschmälert sich die Straße auf 3,0 m. Die Ausbaulänge der Straße liegt bei 150 Metern, die Länge des Radweges bei 11 Metern.

 

Da die angrenzenden Grundstücke größtenteils bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit den umliegenden Straßen (Brökers Wiese, Vierngrund, Heinrich-Hembrock-Straße usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Franz-Sievers-Straße ist über die Thiestraße (zurzeit T 30 Zone) erreichbar und stellt eine Verlängerung der Josef-Schepers-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich) dar. Nach 75 Metern zweigt ein Fahrbahnast nach Nordosten hin ab und mündet in einem Wendehammer. Der andere Fahrbahnast endet vor dem Fuß- und Radweg. Die Stichstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Für Fußgänger und Radfahrer bietet die Straße eine Anbindung zum weiterführenden Fuß-/Radweg (südlich). Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

a)     Franz-Sievers-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich im Wendehammer auf. Hier liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche bei 6,00 m bis 7,25 m und die Breite der Baumbeete bei 2,50 m.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pfla­ster ausgeführt.

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Im Einmündungsbereich sind der Eisenholzbaum und der Zierapfel (Street Parade) vorgesehen. Im Wendehammer werden zwei Scharlach-Ahorn-Bäume angepflanzt.

Im Bereich von Versorgungsleitungen wird ein Strauchbeet mit „Ungarischer Flieder“ eingeplant und bei einem Beet entfällt die Strauchbepflanzung aufgrund vorhandener Schieberkappen/ Hausanschlüssen.

 

b)     Fuß- und Radweg:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung des südlich geplanten Fuß-/Radweges mit Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Beton-steinpflaster erstellt werden.

 

4. Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

Im Radweg wird in Richtung des südlichen Grabens ein neues Teilstück als Regenwasser-kanal ergänzt, so dass bei Starkregen ein Notüberlauf zum Graben zur Verfügung gestellt wird.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Franz-Sievers-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungs-merkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Franz-Sievers-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Voraussichtlich ist eine Erschließungseinheit mit der Anlage Thiestraße zu bilden.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Franz-Sievers-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Franz-Sievers-Straße mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.   


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Franz-Sievers-Str. zur Offenlage